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Document C2005/093/19

    Rechtssache C-46/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 7. Februar 2005

    ABl. C 93 vom 16.4.2005, p. 10–11 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    16.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 93/10


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 7. Februar 2005

    (Rechtssache C-46/05)

    (2005/C 93/19)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 7. Februar 2005 eine Klage gegen Irland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin ist Nicola Yerrell, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission beantragt,

    a)

    festzustellen, dass Irland gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, indem es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 2000/79/EG des Rates vom 27. November 2000 über die Durchführung der von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (1) nachzukommen, oder indem es nicht dafür gesorgt hat, dass die Sozialpartner im Wege von Vereinbarungen die notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, und/oder die Kommission davon nicht in Kenntnis gesetzt hat; und

    b)

    Irland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Dezember 2003 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 302 vom 1.12.2000, S. 57.


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