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Document C2005/082/29

    Rechtssache C-38/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 1. Februar 2005

    ABl. C 82 vom 2.4.2005, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    2.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/14


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 1. Februar 2005

    (Rechtssache C-38/05)

    (2005/C 82/29)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 1. Februar 2005 eine Klage gegen Irland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Barry Doherty, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 15 Absatz 4, 18 Absatz 1, 19i erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (1) verstoßen hat, dass es versäumt hat, die nach diesen Vorschriften erforderlichen Daten für die Jahre 1999 und 2000 zu übermitteln, und

    Irland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Mitgliedstaaten seien nach den Artikeln 15 Absatz 4, 18 Absatz 1 und 19i der Verordnung Nr. 2847/93 verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist bestimmte Daten auf elektronischem Wege zu übermitteln. Es sei für die Kommission wichtig, über diese Daten zu verfügen, um die gemeinsame Fischereipolitik zu leiten und zu entwickeln, namentlich im Hinblick auf die Erhaltung, Verwaltung und Nutzung der lebenden marinen Ressourcen.

    Irland habe die nach den genannten Artikeln erforderlichen Daten für die Jahre 1999 und 2000 nicht übermittelt und sei dadurch seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen.


    (1)  ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1.


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