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Document C2005/082/27

    Rechtssache C-33/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 31. Januar 2005

    ABl. C 82 vom 2.4.2005, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    2.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/13


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 31. Januar 2005

    (Rechtssache C-33/05)

    (2005/C 82/27)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 31. Januar 2005 eine Klage gegen das Königreich Belgien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Sara Pardo Quintillán und Joanna Hottiaux, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (1) verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, und sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    2.

    dem Königreich Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 22. Dezember 2003 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.


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