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Document C2005/080/04

Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, dem 25. November 2004

ABl. C 80 vom 1.4.2005, p. 8–38 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

1.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 80/8


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, DEM25. NOVEMBER 2004

(2005/C 80/04)

(Die Sitzung wird um 9.10 Uhr eröffnet)

VORSITZ: Herr SARDJOE

Ko-Präsident

1.   Stellvertreter

Der Ko-Präsident teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: Pomes (für Lopez-Isturiz White), Hybaskova (für Roithova), Badía i Cutchet (für Pleguezuelos Aguilar), Bushill-Matthews (für Sturdy) und van den Berg (für Dobolyi).

2.   Fortsetzung der Aussprache über den Bericht von Herrn Sanga (Salomonen) und Herrn Bowis — Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit in den AKP-Staaten — Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU 3692/04)

Erklärung von Herrn Carl Greenidge, Direktor des Technischen Zentrums für landwirtschaftliche Entwicklung AKP-EU

Die Aussprache über den Bericht von Herrn Sanga und von Herrn Bowis wird fortgesetzt.

Es sprechen: Straker (St. Vincent und die Grenadinen), Dem (Gambia), Rawiri (Gabun), Malin (Kommission), Greenidge, Metsing für Sanga (Salomonen), Ko-Berichterstatter, und Bowis, Ko-Berichterstatter.

3.   Bericht über die Tätigkeiten der Wirtschafts- und Sozialpartner

Herr Mantovani erstattet Bericht über das Regionalseminar der Wirtschafts- und Sozialpartner vom 18. bis 20. Oktober 2004 auf den Fidschiinseln.

4.   Genehmigung des Protokolls vom Mittwochvormittag, dem 24. November 2004, und vom Mittwochnachmittag, dem 24. November 2004

Die Protokolle werden genehmigt.

5.   Zusammenfassung der Workshops durch die Berichterstatter

Herr Metsing (Lesotho) über Gesundheit.

Herr van den Berg über Architektur und Stadtplanung, einschließlich des sozialen Wohnungsbaus.

Herr Gahler über den Hafen von Rotterdam.

VORSITZ: Herr GAHLER

Vizepräsident

Es sprechen: Metsing (Lesotho), van den Berg und Gahler.

VORSITZ: Frau KINNOCK

Ko-Präsidentin

6.   Erklärung von Carol Bellamy, Generaldirektorin von UNICEF, zum 15. Jahrestag der Annahme der Konvention über die Rechte des Kindes

Die Ko-Präsidentin begrüßt die Generaldirektorin von UNICEF.

Frau Bellamy gibt eine Erklärung im Namen der UNICEF ab.

Es sprechen: Conteh (Sierra Leone), Deva, Kamuntu (Uganda), van den Berg, Abdoul Mahmud (Sudan), Humphrey (Barbados), Bowis und Gomes.

Frau Bellamy beantwortet die Fragen.

7.   Abstimmung über den Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung

Der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig angenommen.

8.   Abstimmung über Entschließungsanträge der Berichte des Ausschusses I und des Ausschusses II

APP/3689 zum politischen Dialog AKP-EU (Artikel 8 des Abkommens von Cotonou): einstimmig angenommen

APP/3692 zur Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit in den AKP-Staaten: mit 7 Änderungsanträgen einstimmig angenommen

APP/3732/COMP zur Lage in Darfur: einstimmig angenommen

APP/3733/COMP zu den Schäden durch Wirbelstürme im karibischen Raum: einstimmig angenommen.

9.   Verschiedenes

Erklärungen von Herrn Gebre-Christos (Äthiopien) und Herrn Weldegiorgis (Eritrea) zu den Beziehungen zwischen Äthiopien und Eritrea.

Die Ko-Präsidentin teilt mit, dass der Vorschlag, die Abfolge der Tagungen dergestalt zu ändern, dass die Frühjahrstagung alljährlich in der EU abgehalten würde, unterbreitet worden sei. Dieser Vorschlag werde zu einem späteren Zeitpunkt erörtert.

Herr Imbarcaouane (Mali) bedankt sich im Namen des Parlamentspräsidenten und der Regierung von Mali für die Annahme der Einladung, die 9. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Mali abzuhalten.

Ko-Präsident Sardjoe gibt eine persönliche Erklärung ab und bedankt sich bei den Kollegen und dem Personal für ihre Zusammenarbeit und begrüßt seine Nachfolgerin, Frau Hay-Webster (Jamaika), als Ko-Präsidentin.

Ko-Präsidentin Kinnock würdigt Herrn Sardjoe und bedankt sich beim EU-Ratsvorsitz und beim Personal.

10.   Zeitpunkt und Ort des 9. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung

Die 9. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung wird vom 18. bis 21. April 2005 in Bamako (Mali) stattfinden.

(Schluss der Sitzung: 12.00 Uhr)

Ramdien SARDJOE und Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Jean-Robert GOULONGANA und Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


ANHANG I

ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER MITGLIEDER DER PARITÄTISCHEN PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG

Vertreter der AKP-Länder

Vertreter des EP

BARBADOS, VP

MANTOVANI, VP

DSCHIBUTI, VP

CARLOTTI, VP

FIDSCHI, VP

MITCHELL, VP

GABUN, VP

JOAN i MARI, VP

KONGO, VP

VERGÈS, VP

NAMIBIA, VP

LULLING, VP

SALOMONEN, VP

MARTINEZ MARTINEZ, VP

SARDJOE (SURINAM), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsidentin

SIERRA LEONE, VP

BOWIS, VP

ST. LUCIA, VP

CORNILLET, VP

SÜDAFRIKA, VP

GAHLER, VP

TOGO, VP

GOUDIN, VP

UGANDA, VP

KAMIŃSKI, VP

ANGOLA

AGNOLETTO

ANTIGUA UND BARBUDA

ALLISTER

ÄQUATORIALGUINEA

JÖNS

ÄTHIOPIEN

GOMES

BAHAMAS

ARIF

BELIZE

AUBERT

BENIN

AYLWARD

BOTSWANA

BEREND

BURKINA FASO

BULLMANN

BURUNDI

BUSK

COOK-INSELN

DOBOLYI

CÔTE D'IVOIRE

DOMBROVSKIS

DOMINICA

FERNANDES

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

EK

ERITREA

FERREIRA

GAMBIA

GRABOWSKA

GHANA

GRÖNER

GRENADA

HALL

GUINEA

HAUG

GUINEA-BISSAU

HERRANZ GARCÍA

GUYANA

JONCKHEER

HAITI

KACZMAREK

JAMAIKA

KORHOLA

KAMERUN

CALLANAN

KAP VERDE

COELHO

KENIA

KOZLÍK

KIRIBATI

KUŁAKOWSKI

KOMOREN

DEVA

KONGO (DEMOKRATISCHE REPUBLIK)

DILLEN

LESOTHO

LANGENDRIES

LIBERIA

LEHIDEUX

MADAGASKAR

LÓPEZ-ISTÚRIZ WHITE

MALAWI

LOUIS

MALI

McAVAN

MARSHALLINSELN (REPUBLIK DER)

MARTENS

MAURETANIEN

MORILLON

MAURITIUS

MAYER

MIKRONESIEN (FÖDERIERTE STAATEN)

NOVAK

MOSAMBIK

PLEGUEZUELOS AGUILAR

NAURU (REPUBLIK)

POLFER

NIGER

RIBEIRO E CASTRO

NIGERIA

ROITHOVÁ

NIUE

ROSATI

PALAU

SARTORI

PAPUA-NEUGUINEA

SCHEELE

RUANDA

SCHLYTER

SAMBIA

ZANI

SAMOA

SJÖSTEDT

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SORNOSA MARTÍNEZ

SENEGAL

SPERONI

SEYCHELLEN

STURDY

SIMBABWE

ZÍLE

SOMALIA

VALENCIANO MARTÍNEZ-OROZCO

ST. KITTS UND NEVIS

SCHNELLHARDT

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

SCHWAB

SUDAN

VAN HECKE

SWASILAND

VAN LANCKER

TANSANIA

de VILLIERS

TONGA

WIELAND

TRINIDAD UND TOBAGO

WIJKMAN

TSCHAD

WHITEHEAD

TUVALU

WURTZ

VANUATU

ZÁBORSKÁ

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

DAUL

AUSSCHUSS FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EU

………. (HAITI), Ko-Präsidentschaft

CALLANAN, Ko-Präsident

ANGOLA

CARLOTTI

ÄQUATORIALGUINEA

GRÖNER

BELIZE

COELHO

BENIN

DILLEN

BURUNDI, VP

POLFER, VP

COOK-INSELN

DOBOLYI

DSCHIBUTI

GAHLER

FIDSCHI, VP

JÖNS, VP

GRENADA

GOMES

GUINEA

GRABOWSKA

GUYANA

HERRANZ GARCÍA

LIBERIA

JONCKHEER

MAURETANIEN

KACZMAREK

NAMIBIA

KAMIŃSKI

NIGERIA

LANGENDRIES

NIUE

LÓPEZ-ISTÚRIZ WHITE

PAPUA-NEUGUINEA

MANTOVANI

SIMBABWE

ZANI

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

MORILLON

SUDAN

SARTORI

SURINAM

VAN HECKE

TOGO

WIELAND

TUVALU

WURTZ

UGANDA

LOUIS

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, FINANZ- UND HANDELSFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EU

LEKOBA (KONGO), Ko-Präsident

SCHLYTER, Ko-Präsident

HAY-WEBSTER (JAMAIKA), VP

DOMBROVSKIS, VP

NIANGADO (MALI), VP

........................, VP

ÄTHIOPIEN

FERREIRA

BOTSWANA

BEREND

COTE D'IVOIRE

CORNILLET

DOMINICA

DAUL

ERITREA

DEVA

GABUN

JOAN i MARÍ

GHANA

KINNOCK

KAMERUN

BULLMANN

KENIA

KOZLÍK

KONGO (DEMOKRATISCHE REPUBLIK)

BUSK

MAURITIUS

LEHIDEUX

MIKRONESIEN (FÖDERIERTE STAATEN)

LULLING

PALAU

MAYER

SAMBIA

de VILLIERS

SAMOA

MITCHELL

SENEGAL

PLEGUEZUELOS AGUILAR

SIERRA LEONE

RIBEIRO E CASTRO

SIMBABWE

ZÍLE

ST. LUCIA

McAVAN

SÜDAFRIKA

AGNOLETTO

SWASILAND

ROSATI

TANSANIA

SPERONI

TONGA

STURDY

 

VAN LANCKER

AUSSCHUSS FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND UMWELTFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EU

METSING (LESOTHO), Ko-Präsident

SCHEELE, Ko-Präsidentin

AROUNA (NIGER)

ARIF, VP

POLISI (RUANDA)

NOVAK, VP

ANTIGUA UND BARBUDA

ALLISTER

BAHAMAS

AUBERT

BARBADOS

AYLWARD

BURKINA FASO

BOWIS

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

SCHWAB

GAMBIA

GOUDIN

GUINEA-BISSAU

HALL

KAP VERDE

EK

KIRIBATI

HAUG

KOMOREN

FERNANDES

MADAGASKAR

KORHOLA

MALAWI

KUŁAKOWSKI

MARSHALLINSELN (REPUBLIK DER)

MARTENS

MOSAMBIK

ROITHOVA

NAURU

SCHNELLHARDT

SALOMONEN

SORNOSA MARTÍNEZ

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

VALENCIANO MARTÍNEZ-OROZCO

SEYCHELLEN

VERGÈS

SOMALIA

WHITEHEAD

ST. KITTS UND NEVIS

SJÖSTEDT

TSCHAD

WIJKMAN

VANUATU

ZÁBORSKÁ


ANHANG II

ANWESENHEITSLISTE DER TAGUNG VOM 22. BIS 25. NOVEMBER 2004 IN DEN HAAG

SARDJOE (Surinam), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsidentin

AMON AGO (Côte-d'Ivoire)

AUBERT (3)  (4)

ANGGO (Papua-Neuguinea)

BADÍA I CUTCHET (für PLEGUEZUELOS AGUILAR)

BAWA BWARI (Nigeria)

BEREND

BEDA (Sudan)

VAN DEN BERG (für DOBOLYI)

BEREAUX (Trinidad und Tobago)

BOWIS, VP (2)  (4)  (5)

CAVUILATI (Fidschi, VP) (1)

BUSHILL-MATTHEWS (für STURDY) (5)

CONTEH (Sierra Leone, VP)

CALLANAN

DAVIES (Südafrika, VP).

CARLOTTI, VP

DAWALEH (Dschibuti, VP)

CORNILLET, VP (2)  (3)  (4)

DE SOUSA (Angola)

CZARNECKI (für ALLISTER) (2)

DELWA-KASSIRE (Tschad)

DEVA (2)  (3)  (5)

DEMBA DEM (Gambia)

DOMBROVSKIS (3)  (4)

DLAMINI (Swasiland)

FERNANDES (4)  (5)

DOKORA (Simbabwe)

GAHLER, VP

FANJAVA (Madagaskar)

GOMES (2)  (4)  (5)

FAURE (Seychellen)

GOUDIN, VP (2)  (3)  (4)

FRANCOIS (St. Lucia, VP)

GRABOWSKA

GUELAYE (Mauretanien)

GRÖNER (2)  (3)

GUNNESS (Mauritius)

HALL (2)  (4)  (5)

HAY-WEBSTER (Jamaika)

HAUG (2)  (3)

HERBERT (St. Kitts und Nevis)

HYBASKOVA (2)  (5) (für ROITHOVA)

HUMPHREY (Barbados, VP) (1)

JOAN I MARI, VP (4)  (5)

IDJE (Benin)

JÖNS

KAMOTHO (Kenia)

KACZMAREK

KAMUNTU (Uganda, VP)

KUŁAKOWSKI

KEITA (Mali)

LEHIDEUX (2)  (4)  (5)

MARINI BODHO (Kongo, (Demokratische Republik))

LULLING

MASTERS (Cook-Inseln)

MANTOVANI, VP

MATONGO (Sambia)

MARTENS

METSING (Lesotho)

MARTINEZ MARTINEZ, VP

MOUNKEILA (Niger)

MAYER

MPOROGOMYI (Tansania)

McAVAN (2)  (4)  (5)

NAMISENGO (Malawi) (1)

MORGANTINI (für WURTZ) (2)  (4)

NANGOMBE (Namibia, VP) (1)

MORILLON (2)

NATCHABA (Togo)

NOVAK (2)  (3)  (4)

NDIAYE (Senegal) (1)

POLFER (2)  (3)  (5)

NGUEMA (Äquatorialguinea)

POMES (für LOPEZ-ISTURIZ WHITE) (5)

NIYUHIRE (Burundi)

RIBEIRO E CASTRO

NYASSA (Kamerun)

SCHEELE

OBA APOUNOU (Kongo, VP)

SCHLYTER

OSEI-PREMPEH (Ghana)

SCHNELLHARDT

PETROS OLANGO (Äthiopien)

SJÖSTEDT (2)  (5)

POLISI (Ruanda)

SORNOSA MARTINEZ (2)  (3)

RAWIRI (Gabun, VP)

SPERONI (3)  (4)  (5)

RIVIÈRE (Dominika)

VAN HECKE

SAFUNEITUUGA (Samoa)

VAN LANCKER (2)  (3)

SANGA (Salomonen)

VERGÈS, VP

SITHOLE (Mosambik)

WHITEHEAD (2)  (5)

STRAKER (St. Vincent und die Grenadinen)

WIJKMAN (4)  (5)

TAMPLIN (Botswana) (1)

ZÁBORSKÁ (2)

TOP (Guinea)

ZANI

VIVIAN (Niue)

 

WELDEGIORGIS (Eritrea) (1)

 

YAO (Burkina Faso)

 

YUSUF (Somalia)

 

Beobachter:

Kuba: POLANCO FUENTES, PARDINAS

Ebenfalls anwesend:

ANGOLA

BARRADAS

DE ALMEIDA

DOMINGOS

PAULO

PONGOLOLA

SERAO

ÄQUATORIALGUINEA

ANDEME

MBA BELA

MOYA

NKA OBIANG

ÄTHIOPIEN

DARSEMA

GEBRE-CHRISTOS

GEBRE-MEDHIN

BARBADOS

GODDARD

BENIN

AKPOVI

AMOUSSOU

HINVI

BOTSWANA

SINOMBE

BURKINA FASO

KERE

LANKOANDE

TAPSOBA

BURUNDI

KABOGOYE

KANYEMERA

MDUWUMWAMI

COOK-INSELN

McCLAY

COTE D'IVOIRE

GOSSET

MOLLE MOLLE

MOUSSA

DSCHIBUTI

ABDI SAID

CHEHEM

ERITREA

AHMED

TESFAY

GABUN

MAKONGO

MOUVAGA TCHIOBA

OBIANG NDONG

OPAPE

GAMBIA

NYAN-ALABOSON

GHANA

WUDU

GUINEA

BALDE-KAZALIOU

DIALLO

TOLNE

JAMAIKA

COYE

KNIGHT

KENIA

KAHENDE

MWORIA

POGHISIO

KONGO (DEMOKRATISCHE REPUBLIK)

BWISSA NDAKALA

KOS'ISAKA NKOMBE

LUNDULA PEN'OLELA

LUTUNDULA APALA

MANEGABE MAHEBERA

ONUSUMBA YEMBA

LESOTHO

MAYLANYANE

MADAGASKAR

BERIZIKI

INDRIANJAFY

MALI

BA

IMBARCAOUANE

NGARE

NIANGADO

MAURITIUS

GUNESSEE

MAURETANIEN

ELVIL

MOSAMBIK

LUCAS

NIGER

ABARRY

NIGERIA

GABASAMA

GARBA

LAWAN

SALAKO

UMELO

PAPUA-NEUGUINEA

MAXITONE-GRAHAM

RUANDA

AYINKAMIYE

KAYITANA IMANZI

MWIZA

SAMBIA

KAMANGA

SIMBABWE

CHAMISA

CHIOTA

SOMALIA

FARAHAN

QAMAR

ST. LUCIA

BULLEN

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

THOMAS

SUDAN

AHMED

ALEU

BEDRI

IDRISS

SURINAM

HIWAT

KRUISLAND

SITAL

TILAKDHARIE

SWASILAND

DLAMINI

TANSANIA

NYAGETERA-HYERA

TSCHAD

HAMDANE

TAHIR HASSAN

TRINIDAD UND TOBAGO

ROUSSEAU

UGANDA

KIRASO

MUGAMBE

RWABITA

 

AKP-EU-MINISTERRAT

VAN ARDENNE-VAN DER HOEVEN

Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit der Niederlande,

amtierende EU-Ratspräsidentin

KNIGHT

Minister für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel (Jamaika),

amtierender Präsident des AKP-Rats

BOTSCHAFTERAUSSCHUSS

COYE (Jamaika)

amtierender Präsident

EUROPÄISCHE KOMMISSION

MICHEL

für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Kommissionsmitglied

RAT

AJELLO

Sonderbeauftragter der EU für die Region der Großen Seen

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (WSA)

VEVER

Präsident des Begleitausschusses AKP-EU

ZENTRUM FÜR UNTERNEHMENSENTWICKLUNG (ZUE)

PATAKIAS

TECHNISCHES ZENTRUM FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG (TZL)

GREENIDGE

Direktor

PARLAMENT DER ECOWAS

DIALLO

Sprecher

MBAYE

Mitglied

UNICEF

BELLAMY

Generaldirektorin

DELAHAYE

Direktor

INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF

KIRSCH

Präsident

AKP-SEKRETARIAT

GOULONGANA

Ko-Generalsekretär

EU-SEKRETARIAT

NICKEL

Ko-Generalsekretär


(1)  Land, das durch einen Nicht-Parlamentarier vertreten ist

(2)  Anwesend am 22.11.2004.

(3)  Anwesend am 23.11.2004.

(4)  Anwesend am 24.11.2004.

(5)  Anwesend am 25.11.2004.


ANHANG III

ANGENOMMENE ENTSCHLIESSUNGEN

 

Seite

zum politischen Dialog zwischen AKP und EU (Artikel 8 des Abkommens von Cotonou)(AKP-EU 3689/04/endg.)

17

zur Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit (AKP-EU 3692/04/endg.)

23

zur Lage in Darfur (AKP-EU 3732/04/endg.)

32

zu den durch die Wirbelstürme im karibischen Raum verursachten Schäden (AKP-EU 3733/04/endg.)

36

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zum politischen Dialog zwischen AKP und EU (Artikel 8 des Abkommens von Cotonou)

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung in Den Haag vom 22. bis 25. November 2004,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen AKP-EU, das am 23. Juni 2000 (2) in Cotonou (Benin) unterzeichnet wurde und am 1. April 2003 in Kraft trat, insbesondere auf Artikel 8 (Politischer Dialog) des Titels II (Politische Dimension),

unter Hinweis auf die Leitlinien für den politischen Dialog AKP-EU (Artikel 8), die vom AKP-EU-Ministerrat auf seiner 28. Tagung in Brüssel im Mai 2003 angenommen wurden,

unter Hinweis auf den „Rahmen und die allgemeinen Grundsätze für den politischen Dialog innerhalb der AKP“, die vom AKP-Ministerrat auf seiner 76. Tagung in Brüssel im Dezember 2002 angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Definition der nichtstaatlichen Akteure gemäß Artikel 6 des Abkommens von Cotonou,

unter Hinweis auf die Auswahlkriterien für nichtstaatliche Akteure im Anhang VI des Handbuchs über die Beteiligung nichtstaatlicher Akteure, die die Kriterien von Artikel 6 des Abkommens von Cotonou erläutern,

unter Hinweis auf die Revision des Abkommens von Cotonou und die Bemühungen auf beiden Seiten zur Verbesserung und weiteren Klärung der Modalitäten und Mechanismen für den politischen Dialog,

unter Hinweis auf die Ziele und Grundsätze der am 11. Juli 2000 angenommenen Gründungsakte der Afrikanischen Union,

unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung zur Verwendung des Europäischen Entwicklungsfonds (APP/3602/endg.), angenommen am 15. Oktober 2003 in Rom (3),

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten (AKP-EU/3689),

A.

in Anerkennung der Fortschritte bei der Umsetzung der Bestimmungen des Abkommens von Cotonou, insbesondere der Bestimmungen betreffend den politischen Dialog,

B.

unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass bei der Revision des Abkommens von Cotonou die Verbesserung der Mechanismen und Modalitäten für den politischen Dialog im Mittelpunkt stehen sollte,

C.

in der Überzeugung, dass ein substantieller, transparenter und regelmäßiger Dialog zur weiteren Stärkung der Partnerschaft zwischen AKP und EU beitragen wird,

D.

unter Betonung der Notwendigkeit, die Möglichkeiten und den Umfang des politischen Dialogs zwischen den Beteiligten auf nationaler und regionaler Ebene, auf der Ebene der AKP-Staaten und auf globaler Ebene auszubauen und zu vergrößern,

E.

unter besonderem Hinweis darauf, dass bei der Festlegung gemeinsamer Prioritäten und Tagesordnungen im Rahmen des politischen Dialogs der Geschichte und den besonderen Gegebenheiten der AKP-Staaten Rechnung getragen werden muss,

F.

unter besonderem Hinweis darauf, dass die vom AKP-EU-Ministerrat angenommenen Leitlinien für den politischen Dialog zwischen AKP und EU (Artikel 8) umfassend geprüft und angewandt werden sollten,

G.

unter Hinweis darauf, dass die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU als Akteur des politischen Dialogs auf allen Ebenen stärker in den politischen Dialog zwischen AKP und EU einbezogen werden muss,

H.

in der Erwägung der großen Bedeutung des politischen Dialogs für die Förderung verantwortungsvoller Staatsführung in den AKP-Staaten; unter Hinweis darauf, dass es in dieser Hinsicht keine einheitliche Lösung gibt und dass verantwortungsvolle Staatsführung für jedes Land eine spezifische Analyse erfordert,

Leitlinien für den politischen Dialog

I.

in Anerkennung der Tatsache, dass das Abkommen von Cotonou einen Rahmen für einen umfassenden, ausgewogenen und vertieften politischen Dialog vorgibt, der zu Verpflichtungen auf beiden Seiten führt,

J.

in der Erwägung, dass die Annahme und Umsetzung der Leitlinien für den politischen Dialog zwischen AKP und EU (Artikel 8) einen vorgreifenden, konkreten und positiven Beitrag zur Stärkung des politischen Dialogs zwischen AKP und EU darstellt, der auf allen Ebenen weiter vertieft und institutionalisiert werden muss, um dieses Schlüsselinstrument der Partnerschaftsbeziehung voll auszuschöpfen,

K.

in der Erwägung, dass der Dialog für ein breites Spektrum von Themen anberaumt werden und in einem formellen oder informellen Rahmen und auf verschiedenen Ebenen (auf nationaler und regionaler Ebene, auf der Ebene der AKP-Staaten oder weltweit) geführt werden kann,

L.

unter besonderem Hinweis auf die Notwendigkeit, die Mitglieder der nationalen, supranationalen und regionalen parlamentarischen Versammlungen sowie die Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in formelle und informelle Gespräche des politischen Dialogs einzubeziehen, da diesen als gewählten Volksvertretern eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Ergebnisse des Dialogs zukommt,

M.

unter Hinweis darauf, dass eine Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure am politischen Dialog zwischen AKP und EU erforderlich ist, wenn eine uneingeschränkte Repräsentativität sichergestellt werden soll,

Mechanismen und Modalitäten

N.

in der Erwägung, dass Mechanismen ausgearbeitet werden müssen, mit denen ein regelmäßiger und umfassender Informationsfluss zwischen allen am politischen Dialog Beteiligten in Europa und in den AKP-Staaten sichergestellt werden kann, wobei die Delegationsbüros der Europäischen Kommission die Rolle einer Kommunikationszentrale in beide Richtungen übernehmen können,

O.

unter besonderem Hinweis auf die Notwendigkeit, dass alle Möglichkeiten, die Artikel 8 für den Dialog über die wesentlichen und fundamentalen Elemente des Abkommens von Cotonou bietet, ausgeschöpft werden müssen,

P.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass der politische Dialog kontinuierlich ein breites Spektrum von Themen umfasst, das über die wesentlichen und grundlegenden Elemente des Abkommens von Cotonou hinausgeht,

Q.

unter Bekräftigung der Tatsache, dass der politische Dialog auch Bereiche betreffen kann, für die sich Konsultationen als notwendig erweisen würden, auch wenn der politische Dialog gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou und die Konsultationen gemäß Artikel 96 und 97 verschiedene Themenbereiche abdecken,

R.

in der Erwägung der zentralen Bedeutung der regionalen, subregionalen und nichtstaatlichen Akteure, die in den vom AKP-EU-Ministerrat auf seiner 28. Tagung in Brüssel im Mai 2003 angenommenen Leitlinien für den politischen Dialog AKP-EU (Artikel 8) eindeutig festgelegt wurden,

S.

in der Erwägung, dass eine gute Kommunikation zwischen den Hauptstädten der AKP-Staaten und den Akteuren mit Sitz in Brüssel besonders wichtig ist, vor allem, wenn der Dialog gemäß Artikel 8 wesentliche und grundlegende Elemente (4) betrifft,

T.

unter Hinweis auf die Notwendigkeit gemeinsamer Beschlüsse und Schlussfolgerungen im Geiste der Partnerschaft und langjähriger Beziehungen zwischen AKP und EU,

Kapazitäten und Ressourcen

U.

in der Erwägung, dass der Dialog ein bilateraler Prozess zwischen gleichberechtigten Partnern in einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens sein sollte,

V.

unter Hinweis auf die Notwendigkeit, auf unterschiedlichen Ebenen Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen, um Kapazitäten aufzubauen und zu verstärken, damit der Dialog gemäß Artikel 8 als ein umfassender Prozess — auf nationaler und regionaler Ebene, auf der Ebene der AKP-Staaten und auf globaler Ebene (einschließlich internationaler Foren, wenn wichtige Themen erörtert werden, die unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen AKP und EU haben) durchgeführt werden kann,

W.

in der Erwägung, dass ein lückenloser Informationsfluss als wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Ergebnisse des Dialogs nur funktionieren kann, wenn die betreffenden Parlamente in diesen Dialog eingebunden werden, weshalb die zuständigen Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung darauf zu achten haben, dass die sie entsendenden Parlamente umfassend auf dem Laufenden gehalten werden,

X.

bekräftigt, dass die AKP-EU-Versammlung in die Evaluierung des politischen Dialogs eng eingebunden werden muss,

Y.

in der Erwägung, dass die Beteiligung der im Rahmenvertrag des AKP-EU-Ministerrats vom Mai 2003 aufgeführten verschiedenen Akteure und Institutionen eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Vorgehen und für den Erfolg des Dialogs ist,

Z.

unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten auf allen Ebenen, einschließlich des Informationsaustauschs über Aktivitäten in den einzelnen Ländern mit den in Brüssel ansässigen Akteuren,

Spezifische politische Fragen von beiderseitigem Interesse

AA.

in der Erwägung, dass der politische Dialog gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Partnerschaftsabkommens AKP-EU unter anderem Themen wie Waffenhandel — einschließlich der Verbreitung von Leichtwaffen und Kleinwaffen — übermäßige Militärausgaben, Drogen und organisierte Kriminalität sowie Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Rasse behandeln und auch eine regelmäßige Bewertung der Lage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung beinhalten soll,

AB.

in der Erwägung, dass die Folgen von Korruption und illegalen Finanzpraktiken für die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Entwicklungsländer enorm sind und ein unüberwindliches Hindernis für die Entwicklung und den Ausweg aus der Spirale der Armut darstellen; in der Erwägung, dass laut Schätzungen alljährlich nahezu 50 Milliarden Dollar an Entwicklungshilfe von den reichsten Ländern an die Volkswirtschaften der Entwicklungs- und Schwellenländer fließen,

AC.

in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge nahezu 500 Milliarden Dollar Schwarzgeld aus den Entwicklungs- und Schwellenländern illegal in andere Länder transferiert werden und dass dieses Geld den armen Ländern folglich nicht zur Verfügung steht, um ihre dringlichsten menschlichen Bedürfnisse zu befriedigen: beispielsweise generelle Impfungen für Kinder, ein besseres Schulwesen, Zugang zu Wasser und medizinischer Grundversorgung für Millionen von Menschen,

Leitlinien für den politischen Dialog

1.

bekräftigt die Einbindung und tatsächliche Beteiligung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU als Akteurin im politischen Dialog gemäß Artikel 8;

2.

unterstreicht, dass der politische Dialog gemäß Artikel 8 eine Verpflichtung für beide Seiten darstellt, die die durch die Abkommen von Lomé und danach von Cotonou entstandene Partnerschaft vertiefen soll;

3.

empfiehlt ein differenziertes Konzept für den politischen Dialog, das eine Vielzahl von Akteuren umfasst, darunter die nichtstaatlichen Akteure, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien gemäß den Empfehlungen der Leitlinien für den politischen Dialog AKP-EU (Artikel 8), die im Mai 2003 vom AKP-EU-Ministerrat angenommen wurden, definiert sind;

4.

fordert alle Beteiligten dazu auf, von einseitigem Handeln abzusehen, das der Partnerschaft abträglich sein könnte;

5.

hält es für wichtig, dass der politische Dialog nicht nur als erste Stufe der Konsultationen gemäß Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou betrachtet wird, sondern vorrangig auch dazu genutzt wird, langfristige, dauerhafte und vertiefte Beziehungen zwischen allen Beteiligten aufzubauen;

6.

unterstreicht die Forderung, dass der Achtung der Menschenrechte, der Bekämpfung der Armut, dem Streben nach einer nachhaltigen Entwicklung und der Gleichstellung der Geschlechter eine zentrale Rolle im politischen Dialog zukommen muss;

7.

fordert alle Beteiligten dazu auf, ein breites Spektrum von Themen zu behandeln, das über die in Artikel 8 vorgesehenen Themen hinausreicht: Verbreitung von Kleinwaffen, Korruption, Staatsverschuldung, globale, nationale, regionale und sektorielle Entwicklungspolitik, Rechte von Kindern und Kindersoldaten, Gesundheitsfürsorge, insbesondere die Bekämpfung von HIV/Aids;

8.

betont den präventiven Charakter des politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou, der gegenseitiges Vertrauen schaffen soll, bevor eine Krise ausbricht und Konsultationen gemäß Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou notwendig werden;

9.

unterstreicht die wichtige Rolle der regionalen Organisationen, insbesondere der Afrikanischen Union (AU), für den Dialog zwischen den Konfliktparteien bei Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent und erwartet gleichfalls die Verpflichtung von den Regierungen der afrikanischen Staaten, ihrerseits zur Konfliktlösung beizutragen;

10.

unterstreicht die Bedeutung der nationalen Parlamente für den politischen Dialog zwischen den Beteiligten und begrüßt ausdrücklich den Erfolg der Seminare, die für Mitglieder der nationalen Parlamente über die Anwendung des Abkommens von Cotonou veranstaltet wurden;

11.

appelliert an alle Beteiligten, den politischen Dialog als einen kontinuierlichen Prozess zu gestalten und ihn nicht erst aufzunehmen, wenn die Beziehungen bereits eine kritische Phase erreicht haben;

12.

vertritt die Auffassung, dass sich durch die Verstärkung des politischen Dialogs die Rolle der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU als wesentliche Akteurin festigen muss und weist nachdrücklich auf die Bedeutung des informellen Dialogs innerhalb dieser Versammlung hin, der sich zu einer echten „parlamentarischen Diplomatie“ entwickeln muss;

Mechanismen und Modalitäten

13.

befürwortet den Vorschlag der AKP-Staaten, bei der Revision des Abkommens von Cotonou einen Anhang zum Abkommen auszuarbeiten, in dem die Modalitäten und Mechanismen für den politischen Dialog im Einzelnen dargelegt sind; fordert die Kommission auf, Vorschläge in diesem Sinne zu unterbreiten;

14.

fordert die Beteiligten auf, möglichst umgehend ein AKP-Frühwarnsystem im Sinne des Rahmens und der allgemeinen Grundsätze für den politischen Dialog innerhalb der AKP-Staaten, die vom AKP-Ministerrat angenommen wurden, einzurichten, um die AKP-Staaten in dem Bestreben zu unterstützen, im Konfliktfall Präventionsmaßnahmen ergreifen, um Konsultationen gemäß Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou zu vermeiden;

15.

fordert die AKP-Staaten auf, die Paritätische Parlamentarische Versammlung über die wichtigsten Ergebnisse des afrikanischen Frühwarnsystems zu informieren, um neue Krisenherde oder das Wiederaufflammen von Konflikten möglichst frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe des politischen Dialogs zur Konfliktlösung beitragen zu können;

16.

fordert die Beteiligten auf, eine in Brüssel angesiedelte Peer Group entsprechend den Empfehlungen des AKP-Ministerrats vom Dezember 2002 und nach dem Vorbild der von der Afrikanischen Union geschaffenen gleichartigen Einrichtungen zu deren Unterstützung ins Leben zu rufen und dafür Sorge zu tragen, dass solche Peer Groups in den Problemregionen zusammengestellt werden; hält es für sehr wichtig, Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung und nichtstaatliche Akteure ebenso einzubeziehen wie Vertreter von nicht betroffenen AKP-Regionen, um den politischen Dialog in seinen verschiedenen Phasen effizient begleiten zu können;

17.

fordert die Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU auf, den politischen Dialog auf allen Ebenen sowie in individuellen Gesprächen zu führen und dem Ausschuss für politische Angelegenheiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU darüber Bericht zu erstatten;

18.

fordert den AKP-EU-Ministerrat auf, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU nach den Ministertreffen Bericht zu erstatten, und ermahnt diese beiden Organe, den politischen Dialog untereinander sowohl formell als auch informell zu fördern;

19.

fordert das Ko-Sekretariat AKP-EU auf, ein Verzeichnis aller Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung mit ihrem Namen, ihrer Funktion, ihrer Anschrift und einem Photo zu erstellen, damit dieses Verzeichnis auch genutzt werden kann, um mögliche Ansprechpartner für den politischen Dialog zu ermitteln und zu kontaktieren;

20.

fordert die Europäische Kommission eindringlich auf, die notwendigen Mittel vorzusehen, um die erforderlichen Vorkehrungen einzuführen und zu institutionalisieren, um für jeden AKP-Staat die Möglichkeit zu schaffen, Vertreter aus Nachbarstaaten („Freunde des Landes“, einschließlich nationaler Vertreter der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU), zu Gesprächen über bestimmte Aspekte des politischen Dialogs einzuladen, wenn immer dies für notwendig erachtet wird;

21.

beauftragt die Europäische Kommission in ihrer Rolle als Verfasserin des Haushaltsvorentwurfs der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament und den Ministerrat der Europäischen Union in ihrer Rolle als Haushaltsbehörde, im Falle der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EFF) in den Gemeinschaftshaushalt, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU in die Haushaltsverfahren der Europäischen Union eng einzubinden, damit sie die Haushaltsbehörde der Europäischen Union bei Haushaltsfragen, die sich auf die AKP-Staaten beziehen, maßgeblich unterstützen kann, so dass der politische Dialog in allen Aspekten der Entwicklungshilfe verstärkt wird;

22.

fordert alle Beteiligten auf, den Schutz aller Teilnehmer am politischen Dialog vor, während und nach ihren Ausführungen umfassend zu garantieren;

23.

fordert, dass die Beteiligung von Frauen sowohl auf der AKP-Seite als auch auf der EU-Seite bei allen Formen und in allen Phasen des politischen Dialogs sowie des Konsultationsverfahrens sichergestellt wird;

24.

befürwortet die Einberufung regelmäßiger Anhörungen in den nationalen Parlamenten über den aktuellen Inhalt des politischen Dialogs durch die nationalen Anweisungsbefugten und die Delegationen der Europäischen Union unter Beteiligung der Zivilgesellschaft;

25.

hält es für unerlässlich, die in den gemeinsamen Beschlüssen und Schlussfolgerungen zum Ausdruck gebrachten Standpunkte, zu denen der politische Dialog geführt hat, bei internationalen Foren wie der UNO oder der WTO nachdrücklich zu vertreten;

26.

betont, dass der politische Dialog als gegenseitiger Prozess zwischen gleichen, einander vertrauenden Partnern es insbesondere den AKP-Staaten ermöglicht zu verlangen, dass geprüft wird, ob die von der Europäischen Union verfolgte Politik und ihre Auswirkungen auf die AKP-Staaten miteinander im Einklang stehen;

27.

fordert die systematische Einbeziehung aktueller Informationen über den politischen Dialog gemäß Artikel 8 (Inhalt, Verfahren, Ablauf, Ergebnisse) in die Tagesordnungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU;

28.

betont, dass die laufende Entwicklung zur Regionalisierung eine Gelegenheit bietet, den politischen Dialog auf regionaler Ebene zu verstärken, und empfiehlt die Abhaltung regionaler Treffen im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU;

Kapazitäten und Ressourcen

29.

befürwortet die proaktive und transparente Benennung der für den Dialog Verantwortlichen und insbesondere der am Dialog Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen (auf nationaler und regionaler Ebene, auf AKP-, EU- und globaler Ebene) und entsprechend den Gegebenheiten vor Ort;

30.

hält es für angezeigt, klar festzulegen, welche Organisationen und Personen zu den nichtstaatlichen Akteuren gehören; unterstreicht in dieser Hinsicht die Notwendigkeit einer eindeutigen Definition auf der Grundlage präziser Kriterien;

31.

fordert die Beteiligten dazu auf, gegebenenfalls die Einschaltung unabhängiger/neutraler Vermittler, insbesondere bei etwas sensibleren Fragen, und erforderlichenfalls der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung zu erwägen;

32.

fordert die Europäische Kommission auf, Mechanismen zu schaffen, einschließlich einer Finanzierungsmöglichkeit, um einen regelmäßigen Dialog vor Ort sowie die nachfolgende Berichterstattung an die zuständigen Organe in Brüssel zu gewährleisten;

33.

fordert die Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU auf, sich in den entsprechenden Phasen des politischen Dialogs aktiv auf allen Ebenen zu beteiligen;

34.

fordert die Mitglieder des AKP-EU-Ministerrats nachdrücklich auf, an den gemeinsamen Ministertreffen teilzunehmen und aktiv mitzuwirken;

35.

betont die Notwendigkeit, den politischen Dialog gemäß Artikel 8 auf der Ebene der nationalen Parlamente und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu fördern;

Spezifische politische Fragen von beiderseitigem Interesse

36.

ist überzeugt von der Notwendigkeit, die humanitäre Hilfe und den Dialog mit der Zivilgesellschaft bei ständigen Verstößen gegen die universellen Menschenrechte fortzusetzen, selbst wenn sie durch den Staat erfolgen, damit nicht die Bevölkerung die von ihrer Regierung verübten Verstöße ausbaden muss;

37.

fordert, dass im Rahmen des politischen Dialogs AKP-EU dringend das Problem der Korruption und der illegalen Finanzpraktiken in den Entwicklungsländern angesprochen wird, in das vielfach „Partner“ der EU und anderer Geberländer verwickelt sind, um einen Überblick über die Menge an Schwarzgeld, das aus den Volkswirtschaften der Entwicklungs- und Schwellenländer abfließt, sowie über die Auswirkungen dieses Abflusses auf diese Länder und auf die Entwicklungshilfeprogramme zu erhalten;

38.

fordert den AKP-EU-Ministerrat und die Europäische Kommission auf, mit großem Nachdruck eine der verheerendsten Erscheinungen im Bereich der Wirtschaft anzuprangern, mit denen die armen Länder konfrontiert sind, und das Problem des Schwarzgeldes in enger Zusammenarbeit mit der Weltbank, dem IWF und den anderen multilateralen Institutionen und Gebern anzugehen;

39.

ist fest davon überzeugt, dass die AKP-Staaten und die EU-Staaten, wenn sie das Problem der Korruption und der illegalen Finanzpraktiken in den Entwicklungsländern gemeinsam angehen, in hohem Maße zur Bekämpfung der Armut, der Kriminalität und des Terrorismus beitragen und gleichzeitig die politische Stabilität und die sozio-ökonomische Entwicklung voranbringen werden;

40.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission sowie den Organisationen der AKP für regionale Integration zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 25. November 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Den Haag (Niederlande).

(2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(3)  ABl. C 26 vom 29.01.2004, S. 32.

(4)  Im Sinne der für den politischen Dialog zwischen AKP und EU (Artikel 8) vorgeschlagenen Leitlinien.

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zu Nahrungsmittelhilfe und Ernährungssicherheit

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 22. bis 25. November 2004 in Den Haag (Niederlande),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1292/96 vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit (2),

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung über die Ausrottung von Hunger und Mangelernährung von 1974, die von der UN-Generalversammlung in der Resolution 3348 (XXIX) angenommen wurde,

unter Hinweis auf das ACC-Netzwerk für ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit der UN sowie die Resolutionen A/57/226 und A/56/155 der Generalversammlung,

unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die die AKP-Staaten und die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Partnerschaftsabkommens AKP-EU, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde, eingegangen sind, und insbesondere die Bestimmungen, nach denen die Vertragsparteien verpflichtet bzw. aufgefordert werden, Probleme im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit und der Nahrungsmittelhilfe anzugehen (Artikel 23 Buchstabe d sowie Artikel 72 und 73),

unter Hinweis auf die Millenium-Entwicklungsziele, die auf dem Milleniumsgipfel der Vereinten Nationen vom 6. bis 8. September 2000 angenommen wurden,

unter Hinweis auf den Konsens von Monterrey der UN-Konferenz zur Finanzierung der Entwicklungshilfe vom 22. März 2002,

unter Hinweis auf die Erklärung des Welternährungsgipfels: Fünf Jahre danach „Internationale Allianz gegen den Hunger“, der vom 10. bis 13. Juni 2002 in Rom (Italien) stattfand,

unter Hinweis auf die Erklärung von Johannesburg zur nachhaltigen Entwicklung, die auf dem UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung am 4. September 2002 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Weltkonferenz der Vereinten Nationen vom 25. April bis 6. Mai 1994 in Barbados zur nachhaltigen Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und zum Barbados-Aktionsprogramm, insbesondere auf die Bestimmungen über die prekäre Situation, die Besonderheiten und spezifischen Gegebenheiten der Ernährungssicherheit in den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU 3692/04),

A.

in der Erwägung, dass die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers das vorrangigste „Millenium-Entwicklungsziel“ der Vereinten Nationen ist,

B.

in der Erwägung, dass jeder Mensch das Recht auf Zugang zu gesunden, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln, d.h. das Recht auf eine angemessene Ernährung, und ein Grundrecht auf Schutz vor Hunger hat,

C.

in der Erwägung, dass über 800 Millionen Menschen weltweit, vor allem in den Entwicklungsländern, ihren Grundbedarf an Nahrungsmitteln nicht befriedigen können,

D.

in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelproduktion weltweit erheblich zugenommen hat, dass jedoch zahlreiche Schwierigkeiten beim Zugang zu Nahrungsmitteln, die Tatsache, dass die Einkommen der Privathaushalte sowie die volkswirtschaftlichen Einkommen nach wie vor nicht zur Beschaffung von Nahrungsmitteln ausreichen, die Instabilität des Angebots und der Nachfrage sowie natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen verhindern, dass der Bedarf der Menschen an Nahrungsmitteln befriedigt wird,

E.

in der Erwägung, dass neben der Ernährungssicherheit auch die Lebensmittelsicherheit eine wichtige Rolle spielen muss, um eine bessere und insbesondere gesündere Versorgung der Menschen in den AKP-Staaten mit sicheren Lebensmitteln sicherzustellen,

Nahrungsmittelpolitik

F.

in der Erwägung, dass in der „Erklärung des Welternährungsgipfels: Fünf Jahre danach“ der politische Wille und die Verpflichtung bekräftigt werden, Ernährungssicherheit für alle Menschen zu gewährleisten und ununterlassen Bemühungen zu unternehmen, um den Hunger in allen Ländern zu beseitigen, mit dem unmittelbaren Ziel, die Zahl der unterernährten Menschen bis 2015 zu halbieren,

G.

in der Erwägung, dass ferner betont wird, dass das Recht auf eine angemessene Ernährung ein grundlegendes Menschenrecht ist, und dass Nahrungsmittel daher nicht als Instrument für politischen und wirtschaftlichen Druck eingesetzt werden dürfen, und dass die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität bei den Bemühungen um die Beseitigung des Hungers herausgestellt werden muss,

H.

in der Erwägung, dass in den AKP-Staaten unbedingt die Rahmenbedingungen für nationale Maßnahmen geschaffen oder gefestigt werden müssen, um eine bessere Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen und Sicherheitsnetze zu stärken, die es den Armen ermöglichen, sich die verfügbaren Nahrungsmittel zu beschaffen, sowie Programme zur Bekämpfung der Armut auszuweisen, wobei die wirtschaftliche und soziale Dynamik in den jeweiligen Ländern zu berücksichtigen ist,

I.

in der Erwägung, dass in vielen Entwicklungsländern der AKP-Staaten der Großteil der armen und bedürftigen Bevölkerungsgruppen auf dem Lande lebt und politische Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums daher von wesentlicher Bedeutung sind, um Armut und Hunger wirksam zu bekämpfen,

J.

in der Erwägung, dass in den einzelnen AKP-Staaten die Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit geschaffen werden müssen, um den Menschen dieser Staaten den Zugang zu sicheren Lebensmitteln zu ermöglichen und Exportchancen durch die Ausfuhr gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel in die Märkte der EU zu eröffnen, womit außerdem auch ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung geleistet würde,

Ernährungssicherheit

K.

in der Erwägung, dass Ernährungssicherheit dann gegeben ist, wenn alle Menschen jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu ausreichender, gesundheitlich unbedenklicher und nahrhafter Nahrung haben, um ein gesundes und aktives Leben führen zu können,

L.

in der Erwägung, dass gemäß dem Welternährungsgipfel von 1996 (Rom) drei Faktoren ausschlaggebend für die Ernährungssicherheit sind: (i) Verfügbarkeit und Stabilität der Nahrungsmittelversorgung, (ii) Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit der Nahrungsmittel und (iii) Qualität und Sicherheit der Nahrungsmittel,

M.

in der Erwägung, dass auf dem „Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach“ festgestellt wurde, dass arme Menschen auf Grund fehlender Ernährungssicherheit Entwicklungsmöglichkeiten nicht nutzen können und dass Ernährungsfragen als integraler Bestandteil bei der Herstellung von Ernährungssicherheit berücksichtigt werden müssen,

N.

in der Erwägung, dass noch sehr viel mehr Menschen an Mikronährstoff-Mangel leiden als an Hunger im engeren Sinne,

O.

in der Erwägung, dass Ernährungssicherheit für die meisten Länder, vor allem die Entwicklungsländer, durch die Steigerung der Agrarproduktion, die Erhöhung der Einkommen der Landbevölkerung sowie durch die Gewährleistung des Zugangs zu fairem Handel erzielt wird und oft auf die armen Landwirte baut, die keine Beihilfen oder Darlehen der Regierungen erhalten und nicht von Handelsnetzen profitieren, die landwirtschaftlichen Großbetrieben und transnationalen Agrarunternehmen offen stehen,

P.

in der Erwägung, dass nationale und weltweite Maßnahmen zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit wichtig für die Förderung der Ernährungssicherheit sind und in vielen Fällen von Strategien in anderen, nicht ernährungsbezogenen Bereichen wie Vermarktung, Handelsregeln und Verkehr beeinflusst werden,

Q.

in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelpolitiken, die die wirklichen Probleme der Ernährungssicherheit nicht berücksichtigen, nur unzureichende Lösungen für den dringenden Bedarf an lebenswichtigen Nahrungsmitteln bieten,

R.

in der Erwägung, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Doha-Runde der WTO sich nicht negativ auf die Agrarproduktion, einschließlich der Nutzpflanzen auswirken dürfen, die für den Binnenverbrauch ebenso wie für den Export bestimmt sind, die für die Entwicklungsländer der AKP-Staaten, die Nettoimporteure von Nahrungsmitteln bzw. von Produkten, die ihren Nahrungsbedarf befriedigen, sind, die einzige Möglichkeit darstellen, Exporterlöse zu erzielen, sondern sie vielmehr unterstützen sollten, unter anderem mit Hilfe der Bestimmungen von Artikel 54 des Abkommens von Cotonou, um ihre Ernährungssicherheit sicherzustellen,

S.

in der Erwägung, dass für den Übergang von der Autarkie zur Ernährungssicherheit eine vernünftige landwirtschaftliche Infrastruktur, Möglichkeiten der Kreditaufnahme, Entwicklungsprogramme, wirksame Sicherheitsnetze für ländliche und städtische Gebiete sowie Frühwarnsysteme und Institutionen, die auf Notfälle reagieren können, von ausschlaggebender Bedeutung sind,

T.

in der Erwägung, dass Krisen im Bereich der Ernährungssicherheit zumeist aus einem beschleunigten Bevölkerungswachstum und immer wieder auftretenden Katastrophen entstehen wie Konflikten, Dürren und Überschwemmungen, durch die sich die materielle Situation bereits armer Haushalte immer weiter verschlechtert und die zur Verarmung ganzer Gemeinschaften führen, was die politische und soziale Instabilität noch verschärft,

U.

in der Erwägung, dass die Erhaltung von Frieden und Sicherheit und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft wichtig für die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und der Ernährungssicherheit sind,

V.

in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit in den betroffenen AKP-Staaten anerkanntermaßen durch die Verbreitung von HIV/Aids weiter beeinträchtigt wird,

Vernünftige und verantwortungsbewusste Nahrungsmittelpolitik

W.

in der Erwägung, dass zu einer vernünftigen Nahrungsmittelpolitik eine Vielzahl von Akteuren, sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als auch auf Seiten der Bürgergesellschaft, beitragen müssen,

X.

in der Erwägung, dass auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene anerkannt ist, dass eine verantwortungsbewusste Staatsführung wesentlich zum Erfolg von Initiativen zur Ernährungssicherheit beiträgt,

Y.

in der Erwägung, dass Ernährungssicherheit in hohem Maße vom uneingeschränkten Zusammenwirken der Regierung und der Bürgergesellschaft sowie der Stärkung des Einflusses aller Beteiligten abhängt, insbesondere der Menschen, die von Armut und Hunger betroffen sind,

Z.

in der Erwägung, dass die Bemühungen der AKP-Länder zur mittel- und langfristigen Entwicklung ihres Nahrungsmittel- und Agrarsektors weiter international unterstützt werden müssen,

AA.

in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft dringend ihre Entwicklungshilfeanstrengungen verstärken muss, die insbesondere auf die Beseitigung von Armut, Hunger, Unterernährung und Kindersterblichkeit gerichtet sind,

AB.

in der Erwägung, dass Nahrungsmittelhilfeaktionen sorgfältig vorbereitete Maßnahmen sein sollten, die darauf abzielen, auf Notsituationen zu reagieren, keinesfalls jedoch das langfristige Ziel gefährden dürfen, ein akzeptables Niveau an Ernährungssicherheit in den betreffenden Ländern zu gewährleisten,

Nahrungsmittelhilfe

AC.

in der Erwägung, dass Nahrungsmittelhilfe vorrangig darauf abzielt, Nahrungsmittel für die menschliche Ernährung bereitzustellen, entweder in Form gezielter Hilfe, die für konkrete Bevölkerungsgruppen bestimmt ist, denen ermöglicht werden soll, bei Krisen direkten Zugang zu angemessenen Nahrungsmitteln zu erhalten, oder in Form ungezielter Hilfe für die Regierungen, um die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln zu verbessern, insbesondere durch Zuschüsse für die Beschaffung von Nahrungsmitteln,

AD.

in der Erwägung, dass nachhaltige Anstrengungen unternommen werden müssen, damit die internationale Gemeinschaft besser in der Lage ist, auf akute Nahrungsmittelkrisen zu reagieren und die Ernährungssicherheit weltweit durch gesicherte Nahrungsmittelhilfe unabhängig von den Weltmarktpreisen für Nahrungsmittel und von Angebotsschwankungen zu verbessern,

AE.

in der Erwägung, dass dafür gesorgt werden muss, dass Nahrungsmittelhilfe vor allem der Beseitigung von Hunger und Unterernährung der am stärksten betroffenen Gruppen dient und den Strategien für die Entwicklung der Landwirtschaft in den betreffenden AKP-Staaten entspricht,

AF.

in der Erwägung, dass angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine rechtzeitige Befriedigung des Nahrungsmittelbedarfs sicherzustellen, ohne wichtige Ressourcen zu beeinträchtigen, die für eine längerfristige Entwicklung, die auf die Behebung der Ursachen der Ernährungsunsicherheit abzielt, benötigt werden,

AG.

in der Erwägung, dass Nahrungsmittelhilfe als Instrument zur Herbeiführung einer normalen Ernährungssicherheit nach Naturkatastrophen oder in Notfällen betrachtet wird und dass es daher unerlässlich ist, ihre Wirkung, Effizienz und Qualität zu maximieren sowie ihre möglichen negativen Folgen, wie beispielsweise Abhängigkeit und Verzerrungen auf den lokalen Märkten, zu reduzieren,

AH.

in der Erwägung, dass die Anreicherung und Ergänzung von Lebensmitteln mit Spurenelementen wichtige Instrumente sind, um Defizite auszugleichen, sie aber losgelöst von Nahrungsmittelhilfe betrachtet werden sollten, weil Nahrungsmittelhilfe in Form von Getreide geliefert wird, während die Anreicherung mit Hilfe von Nahrungsergänzungsmitteln eine industrielle Verarbeitung erfordert,

AI.

in der Erwägung, dass Nahrungsmittelhilfe, die über längere Zeiträume geleistet oder schlecht verwaltet wird, oder völlig losgelöst von der Frage, ob wirklich akute Nahrungsknappheit vor Ort ein drängendes Problem darstellt, lokale Märkte beeinträchtigen, Anreize für die lokale Produktion und Investitionen hemmen und die Präferenzen der Verbraucher in unerwünschter Weise weg von lokalen Grundnahrungsmitteln hin zu den aus den USA oder Europa importierten verschieben kann,

AJ.

in der Erwägung, dass zwischen Maßnahmen von Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen unterschieden werden muss, die folgendes beinhalten: a) die direkte Bereitstellung von Nahrungsmitteln für arme Bevölkerungsteile, was auch durch multilaterale Agenturen erfolgt, b) Zuschüsse für die Beschaffung von Nahrungsmitteln und c) Nahrungsmittelhilfe in finanzieller Form zur Durchführung von Projekten, bei denen Hilfe nicht in Form von Nahrungsmitteln gewährt wird,

Soforthilfe

AK.

in der Erwägung, dass durch Nahrungsmittelsoforthilfe das Ausmaß humanitärer Katastrophen in den AKP-Staaten, die von einer solchen Hilfe abhängig sind oder die von Naturkatastrophen betroffen waren, vermindert werden konnte,

AL.

in der Erwägung, dass gegenwärtig in Lesotho aufgrund der unzureichenden Niederschläge in den Jahren 2002 bis 2004 bekanntermaßen eine große Hungersnot herrscht und diese Lage noch durch eine sich rasant ausbreitende HIV/Aids-Epidemie, deren Prävalenzrate bei 31 % liegt, verschärft wird,

AM.

in der Erwägung, dass die Koordinierung und Effizienz der internationalen Soforthilfe verstärkt werden muss, damit schnell, koordiniert und angemessen reagiert werden kann, insbesondere durch Verbesserung der Kommunikation innerhalb der internationalen Gemeinschaft,

AN.

in der Erwägung, dass wirksame und effiziente Mechanismen für Notfälle auf internationaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene verbessert und/oder entwickelt werden müssen,

Nahrungsmittelpolitik

1.

betont, dass verstärkte Anstrengungen nötig sind, damit alle Menschen in den AKP-Staaten physisch und wirtschaftlich Zugang zu ausreichender, gesundheitlich unbedenklicher und nahrhafter Nahrung haben, um ein gesundes und aktives Leben führen zu können;

2.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, sich nochmals zu verpflichten, die Ziele des Welternährungsgipfels 2002 umzusetzen und die gemeinsamen Anstrengungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtung, vor allem in den Entwicklungsländern Hunger und Unterernährung zu beseitigen, zu verstärken;

3.

betont, wie wichtig internationale Zusammenarbeit und Solidarität sind, um dafür zu sorgen, dass Nahrungsmittel nicht als Instrument für politischen und wirtschaftlichen Druck eingesetzt werden;

4.

betont, dass auf nationaler und lokaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden sollten, um für die Herstellung von Nahrungsmitteln und die Agrarproduktion günstige Rahmenbedingungen zu schaffen;

5.

fordert die Entwicklungsländer und die europäischen Organe auf, auf die Schaffung von Rahmenbedingungen (legislativer und technischer Art) zur Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit in den AKP-Staaten hinzuarbeiten, um gleichermaßen den Zugang zu sicheren Lebensmitteln zu ermöglichen und darüber hinaus den AKP-Staaten Exportchancen in die EU durch Ausfuhr gesundheitlich unbedenklicher Produkte als wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung zu eröffnen;

6.

fordert, dass Frauen im Rahmen der Politik im Bereich der Nahrungsmittelsysteme ein größerer Stellenwert eingeräumt wird, und betont, dass Frauen in die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien, Pläne und Projekte auf dem Gebiet der Nahrungsmittelversorgung einbezogen werden müssen;

7.

fordert nachdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und Ungleichheit und zur Verbesserung des physischen und wirtschaftlichen Zugangs aller und zu jeder Zeit zu ausreichender, nahrhafter und gesundheitlich unbedenklicher Nahrung und deren effizienter Verwendung;

8.

fordert die Entwicklungsländer auf, die optimale Zuweisung und Verwendung öffentlicher und privater Investitionen zu fördern, um die Humanressourcen, die Nachhaltigkeit in den Nahrungsmittelsystemen, in der Landwirtschaft, in der Fischerei und im Forstwesen und die Entwicklung im ländlichen Raum zu verbessern;

9.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Entwicklungsländer das für sie wesentliche Ziel der Ernährungssicherheit und Autarkie verfolgen sollten, anstatt sich auf Lebensmittelhilfe zu verlassen, und dass folglich die Ursachen der fehlenden Ernährungssicherheit analysiert und angegangen werden sollten;

10.

fordert die Europäische Kommission und die AKP-Staaten auf, das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit einzuhalten, und bekräftigt, dass der Grundsatz der Ernährungssouveränität beachtet werden muss, dem zufolge jedes Land das Recht haben muss, frei über die Art der Versorgung mit Nahrungsmitteln zu entscheiden, die es unter Berücksichtigung der nationalen oder regionalen Interessen wünscht, ohne die Märkte anderer Länder zu beeinträchtigen;

11.

bekräftigt ihren Standpunkt, dem zufolge die Patente für Saatgut und genetische Ressourcen, die für die Nahrungsmittelversorgung und die Landwirtschaft bestimmt sind, die nachhaltigen Praktiken in der Landwirtschaft gefährden und die Monopole von Unternehmen im Bereich der Technologien, des Saatguts, der Gene und der Medikamente stärken; unterstützt den unter der Führung Afrikas vorgebrachten Vorschlag der Entwicklungsländer, das TRIPS-Übereinkommen zu ändern;

12.

fordert die internationalen Geber und die nationalen Regierungen auf, ihre Entwicklungsanstrengungen auf ländliche und arme Gebiete zu konzentrieren und die Bekämpfung der Armut auf dem Lande sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in den bestehenden Rahmen einzelstaatlicher Politiken, Strategien und Programme einfließen zu lassen sowie ein breites Spektrum öffentlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die im ländlichen Raum tätig sind, einzubeziehen;

13.

fordert die internationalen Geber, und insbesondere die Europäische Union, und die nationalen Regierungen der AKP-Staaten auf, folgende Elemente in die Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums einzubeziehen: Zugang zu den Produktionsmitteln (Boden, Ausstattung und landwirtschaftliche Inputs), Zugang zu Finanzierung und Informationen, Verbesserung der Fähigkeiten und Beteiligung der örtlichen Gemeinden an der Beschlussfassung;

Ernährungssicherheit

14.

fordert die Entwicklungsländer auf, für ein geeignetes politisches, soziales und wirtschaftliches Umfeld zu sorgen, damit die besten Bedingungen gegeben sind, um Armut zu beseitigen und dauerhaften Frieden zu gewährleisten, auf der Grundlage der uneingeschränkten und gleichberechtigten Beteiligung von Frauen und Männern, wobei letzteres in hohem Maße dazu beiträgt, nachhaltige Ernährungssicherheit für alle zu erreichen;

15.

betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass der Handel mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie die Handelspolitik insgesamt so angelegt sind, dass sie die Ernährungssicherheit für alle durch ein faires und marktorientiertes weltweites Handelssystem befördern;

16.

räumt ein, dass die Ernährungssicherheit in den kleinen Inselstaaten innerhalb der Entwicklungsländer sehr prekär ist und fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Bretton-Woods-Institutionen, auf, die diversen im Rahmen des Barbados-Aktionsprogramm eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte, die die Ernährungssicherheit betreffen;

17.

fordert die Europäische Kommission auf, Maßnahmen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zu ergreifen, damit der Agrarprotektionismus kein Hemmnis für die Einfuhr von Erzeugnissen aus Entwicklungsländern ist, und die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die europäischen Lebensmittelstandards zu erfüllen, damit die Entwicklungsländer wettbewerbsfähig sind;

18.

fordert die Europäische Union und die Europäische Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass den betroffenen AKP-Staaten durch die Reformvorschläge zur EU-Zuckermarktordnung weiterhin ausreichende Erlöse aus Zuckerexporten in die EU garantiert werden, die unerlässlich sind, um unter anderem die Finanzierung ihrer grundlegenden Bedürfnisse an Nahrungsmitteln zu gewährleisten, was von herausragender Bedeutung für ihre Ernährungssicherheit ist;

19.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die fehlende Infrastruktur ein großes Hindernis für die Ernährungssicherheit ist und dass Folgendes nötig ist: grundlegende Straßennetze, Transportfahrzeuge, ausreichende und sichere Lagerungskapazitäten und die Überwachung des Vertriebs; fordert die Europäische Kommission und andere internationale Geber auf, die Unterstützung der Infrastruktur in ihre Strategien zur Ernährungssicherheit einzubeziehen;

20.

nimmt die Anstrengungen im Rahmen des Sonderprogramms für die Ernährungssicherheit der FAO zur Kenntnis, das darauf abzielt, die Menschen in Entwicklungsländern, insbesondere in den Ländern mit einem niedrigen Einkommen und einem Nahrungsmitteldefizit, dabei zu unterstützen, ihre Ernährungssicherheit durch ein rasches Wachstum ihrer Nahrungsmittelproduktion zu verbessern;

21.

räumt ein, dass die Voraussetzungen für Ernährungssicherheit in langfristigen Investitionen in die Produktivität des Agrarsektors und in Initiativen zur Entwicklung im ländlichen Raum liegen, wobei die Probleme ländlicher Haushalte mit unzureichender Nahrungsmittelversorgung gelöst werden müssen betont deshalb, dass die betreffenden Länder über eine vernünftige Agrarinfrastruktur, Möglichkeiten der Kreditaufnahme und Entwicklungsprogramme, wirksame, mit speziellen Haushaltsmitteln ausgestattete Sicherheitssysteme für ländliche und städtische Gebiete sowie Frühwarnsysteme und Institutionen, die auf Notfälle reagieren können, verfügen müssen;

22.

fordert die Europäische Kommission auf, im Geiste des Abkommens von Cotonou in den AKP-Staaten Maßnahmen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Agrarproduktion von umweltschädigenden auf nachhaltige Methoden zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen umzustellen, um eine Zerstörung der Ressourcen zu vermeiden;

23.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass trotz der negativen Trends nur vier AKP-Staaten der landwirtschaftlichen Entwicklung in ihren Länderstrategiepapieren im Rahmen des 9. EEF Priorität eingeräumt haben;

24.

fordert die Europäische Kommission und die Regierungen der AKP-Staaten auf, die Länderstrategiepapiere gegebenenfalls zu überprüfen, um in Anwendung von Artikel 23 des Abkommens von Cotonou Strategien für die Agrarproduktion, die nationale und regionale Nahrungsmittelsicherungspolitik und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie die nachhaltige Entwicklung der Fischerei- und Meeresressourcen zu unterstützen, und darauf hinzuarbeiten, die Möglichkeiten des 10. EEF sowie die Ergebnisse der Doha-Runde optimal zu nutzen;

25.

fordert die Entwicklungsländer auf, die Forschung in den Bereichen Nahrungsmittel und Landwirtschaft, einschließlich der Biotechnologien, auf nationaler Ebene mit internationaler Unterstützung zu stärken, um verbesserte Sorten zu erzeugen und ihre Produktivität sowie die mit ihnen hergestellten Nahrungsmittel zu verbessern;

26.

erkennt an, dass noch sehr viel mehr Menschen an Mikronährstoff-Mangel als an Hunger im engerem Sinne leiden, und betont, dass der Ausgleich dieses Mangels durch Anreicherung und Ergänzung von Lebensmitteln mit Spurenelementen und Nahrungsergänzungsstoffen losgelöst von Nahrungsmittelhilfe betrachtet werden sollte, weil Nahrungsmittelhilfe in der Regel in Form von Getreide geleistet wird, während die Anreicherung mit Nahrungsergänzungsstoffen eine industrielle Verarbeitung erfordert;

27.

erkennt an, dass zur Beseitigung des Hungers die regionale Zusammenarbeit gefördert werden sollte, da Probleme der Ernährungssicherheit an Staatsgrenzen nicht Halt machen;

28.

fordert die Kommission und die anderen Geber auf, eine erhebliche Ausweitung der öffentlichen Forschung im Bereich der Biotechnologie für Grundnahrungsmittel in tropischen und subtropischen Regionen, die auf die Bedürfnisse kleiner Landwirte zugeschnitten sind, und die Ausbildung im Hinblick auf den Einsatz der Biotechnologie zu finanzieren;

29.

fordert die Entwicklungsländer auf, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Sicherheitssysteme für das Wohlergehen und die Ernährungssicherheit zu entwickeln, um die Bedürfnisse der Menschen mit Nahrungsmitteldefizit, insbesondere Bedürftige, Kinder, Schwangere, stillende Mütter und Menschen mit einer Behinderung oder Gebrechlichkeit, zu befriedigen;

30.

räumt ein, dass der Fischereisektor einen Beitrag zur Ernährungssicherheit der AKP-Staaten leisten kann und fordert die Kommission auf, die geltenden Fischereiabkommen zum Nutzen der Europäischen Union sowie der Entwicklungsländer zu überprüfen, um die Erhaltung der Bestände, ihre nachhaltige Bewirtschaftung und einen Anstieg des Anteils an der Gesamtproduktion, der für den örtlichen Verbrauch bestimmt ist, sicherzustellen;

31.

fordert die Entwicklungsländer, die über einen Fischereisektor verfügen, auf, die Forschung in den Bereichen Nahrungsmittel und Fischerei sowie deren Umsetzung und die Nutzung technischer Neuerungen für die Zucht von Fischen und anderen Meerestieren mit internationaler Hilfe voranzutreiben, um die Produktivität und die Nutzung von Nahrungsmitteln zu verbessern;

32.

erkennt an, dass die Verbesserung sowohl der Sauberkeit des Wassers als auch der Wasserversorgung zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit unerlässlich ist, da sauberes und reichlich Wasser für die menschliche Gesundheit und für die Bewässerung in der Landwirtschaft von wesentlicher Bedeutung ist;

Vernünftige Nahrungsmittelpolitik

33.

betont, dass die Regierungen dafür verantwortlich sind, ein günstiges Umfeld für Initiativen von Einzelpersonen und Gruppen zu schaffen, damit diese ihre Fähigkeiten, Anstrengungen und Ressourcen, insbesondere Investitionen, dem gemeinsamen Ziel der Nahrungsmittelversorgung für alle widmen können;

34.

erkennt an, dass Armut, Hunger und Unterernährung in den Entwicklungsländern zu den Hauptursachen für die verstärkte Migration aus ländlichen Gebieten in die Städte zählen; betont, dass die Bevölkerungsteile festgestellt werden müssen, die unter diesen Umständen am meisten unter Hunger und Unterernährung leiden, und dass die Ursachen hierfür ermittelt und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lage ergriffen werden müssen;

35.

betont, dass geeignete rechtliche und andere Mechanismen geschaffen werden müssen, durch die die Bodenreformen vorangetrieben und die Eigentumsrechte sowie das Recht auf Zugang und Nutzung von Wasser anerkannt und geschützt werden, um den Zugang der Armen und Frauen zu den jeweiligen Ressourcen zu verbessern;

36.

fordert die Regierungen der Entwicklungsländer auf, gemeinsam mit allen Akteuren der Bürgergesellschaft die Verfügbarkeit und die ernährungsphysiologische Eignung der Nahrungsmittel und Vorräte zu überwachen, wobei Gebieten oder Menschen, bei denen die Gefahr einer Unterversorgung mit Nahrungsmitteln besteht, sowie Gebieten, in denen saisonale Schwankungen erhebliche Auswirkungen auf die Ernährung haben, besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist;

37.

fordert die Regierungen der Entwicklungsländer auf, dafür zu sorgen, dass Menschen in Krisen- und Konfliktgebieten Zugang zu humanitärer Hilfe gewährt wird, damit ihr Grundbedarf an Nahrungsmitteln sowie andere Grundbedürfnisse befriedigt werden können;

Nahrungsmittelhilfe

38.

betont, dass die Ernährungssicherheit weltweit insbesondere durch zuverlässige und rechtzeitige Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige unabhängig von den Weltmarktpreisen für Nahrungsmittel und von Angebotsschwankungen verbessert werden muss;

39.

fordert die internationalen Geber, und insbesondere die Europäische Union, sowie die Empfängerländer auf, bei der Planung der Nahrungsmittelhilfeaktionen die gebührende Sorgfalt walten zu lassen: dazu gehören eine genaue Bedarfsbewertung, ein Umsetzungsplan und eine Lösungsstrategie, um nachteilige Auswirkungen, wie beispielsweise die Abhängigkeit von Nahrungsmittelhilfe oder Verzerrungen auf den lokalen Märkten, zu vermeiden;

40.

in der Erwägung, dass Nahrungsmittelhilfe ein wichtiges Instrument ist, um Hungersnöte in akuten Krisensituationen zu verhindern oder abzumildern; betont jedoch, dass Nahrungsmittelhilfe, die über längere Zeiträume geleistet oder schlecht verwaltet wird, oder völlig losgelöst von der Frage, ob wirklich eine akute Nahrungsknappheit vor Ort ein drängendes Problem darstellt, lokale Märkte beeinträchtigen, Anreize zur lokalen Produktion und Investitionen hemmen und die Präferenzen der Verbraucher in unerwünschter Weise weg von lokalen Grundnahrungsmitteln hin zu den aus den USA oder Europa importierten verschieben kann;

41.

nimmt zur Kenntnis, dass Nahrungsmittelnothilfe zweifelsohne einen entscheidenden Beitrag zur Rettung von Leben und zur Begrenzung von Mangelernährung in akuten Krisen auf Grund von Konflikten oder Naturkatastrophen leistet; betont, dass derartige Nahrungsmittelhilfen im Rahmen der Wiederbelebung der lokalen Volkswirtschaften, die von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffen waren, bewertet werden muss;

42.

würdigt den Stellenwert der Nahrungsmittelhilfe im Rahmen der Entwicklungshilfe als ein Instrument zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung einer Grundschulbildung für alle sowie zur Verbesserung des Ernährungs- und Gesundheitszustands besonders bedürftiger Menschen in den Entwicklungsländern; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass diese Hilfe mit einer klaren Strategie für einen mittelfristigen Übergang zu anderen Formen von Hilfe einhergehen muss, die darauf abzielen, die Ernährungssicherheit zu verbessern und die Abhängigkeit von der Nahrungsmittelhilfe zu reduzieren;

43.

erkennt an, wie wichtig Nahrung für die Bekämpfung von HIV/Aids sein kann; würdigt insbesondere den Beitrag des Welternährungsprogramms (PAM), der UNICEF, der FAO und anderer Organisationen zur Ernährungssicherheit und Bekämpfung von HIV/Aids durch Programme für Nahrungsmittelhilfe in den betroffenen AKP-Staaten;

44.

fordert die nationalen Regierungen und die internationalen Geber, insbesondere die Europäische Union, auf, zu bedenken, welche Rolle die Nahrungsmittelversorgung bei der Verbesserung der Effizienz der Bildungs- und Gesundheitsprogramme spielen kann und daher die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, die Nahrungsmittelversorgung in ihre Bildungs- und Gesundheitsprogramme einzubeziehen, damit sie von einer unsicheren ausländischen Nahrungsmittelversorgung unabhängig werden;

45.

räumt ein, dass finanzielle Hilfe gewöhnlich der effizienteste Weg ist, um die Zahlungsbilanz oder den Etat für Entwicklung oder Ernährungssicherheit zu erhöhen;

46.

erkennt an, dass Einkäufe, die auf lokalen oder regionalen Märkten getätigt werden, in der Regel mehr Wirkung zeigen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei der Durchführung von Nahrungsmittelhilfsaktionen darauf zu achten ist, dass Verzerrungen auf den lokalen Märkten vermieden werden;

47.

fordert die internationalen Geber, und insbesondere die Europäische Union, auf, ungebundene Nahrungsmittelhilfe zu leisten, da dies die einzige Möglichkeit ist, eine maximale Wirksamkeit der Käufe und der Lieferungen zu erzielen, so dass die Gewinne der Empfänger ansteigen;

48.

betont, dass Nahrungsmittelhilfe in größeren Zusammenhängen geplant und durchgeführt werden muss, um die Folgen des Hungers durch ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Nahrungsmittelhilfe zu mildern, die mit internationaler Unterstützung auf nationaler Ebene geplant und umgesetzt werden;

49.

verweist nachdrücklich darauf, dass Nahrungsmittelhilfe umsichtig geleistet werden muss, wobei zwischen der notwendigen Soforthilfe und den Gefahren der Abhängigkeit, der Destabilisierung des Marktes und der Schwächung der ortsansässigen und nationalen Produzenten, der lokalen Händler und Volkswirtschaften sorgfältig abgewogen werden muss;

50.

fordert, dass die Gewährung von Nahrungsmittelhilfe marktwirtschaftlichen Regeln zur Vermeidung der Verlagerung des Handels und zur Einschränkung des Absatzes der überschüssigen Agrarerzeugnisse der Geberländer entsprechend den im „Juli-Paket“ im Rahmen des Beschlusses des Generalrats der WTO zum Arbeitsprogramm der Doha-Agenda vereinbarten Zielen folgen muss;

51.

fordert die Europäische Kommission und die anderen Geber auf, Nahrungsmittelhilfe in den Entwicklungsländern zu erwerben, vorzugsweise in einer Region, die sich möglichst in unmittelbarer Nähe der betroffenen Gebiete befindet, nicht nur, um die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer zu unterstützen und die Transport- und Umweltkosten zu reduzieren, sondern ebenfalls, um die lokalen Preise zu überwachen;

52.

fordert die Empfängerländer auf, politische und materielle Hemmnisse zu beseitigen, um zu gewährleisten, dass Nahrungsmittelhilfe in alle bedürftigen Landesteile verteilt wird, und dem Auftreten solcher Hindernisse vorzubeugen;

Soforthilfe

53.

fordert die Europäische Kommission auf, den Regierungen der AKP-Staaten beizustehen und sie bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Krisen zu verhindern und Vorbereitungen für solche Fälle zu treffen;

54.

fordert die Europäische Kommission und andere internationale Geber auf, Lesotho und den anderen Ländern Südafrikas, die wie beispielsweise Swasiland unter den Folgen der Dürre und von Aids leiden, eine zusätzliche Soforthilfe zukommen zu lassen, um eine Verbesserung der zunehmend Besorgnis erregenden Lage, in der sich die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen dieser Länder befinden, zu erzielen;

55.

fordert die AKP-Länder und die Europäische Kommission auf, den potenziellen Nutzen an strategisch wichtigen Punkten einzurichtender ständiger Krisenreaktionsteams zu prüfen;

56.

fordert die Regierungen auf, in geeigneter Weise und gemeinsam mit den Akteuren der Bürgergesellschaft darauf hinzuarbeiten, dass eine adäquate Überwachung von Soforthilfemaßnahmen erfolgt, und die Gemeinschaften, die lokalen Behörden und Institutionen sowie von der Basis kommende Hilfsinitiativen und -strukturen in die Umsetzung der Soforthilfeaktionen einzubeziehen;

57.

betont, dass das Leben der Zivilbevölkerung, einschließlich des Lebens derjenigen, die humanitäre Hilfe leisten, bei Konflikten geschützt werden muss und dafür zu sorgen ist, dass der Zugang zu Nahrungsmitteln in Notsituationen gesichert wird, insbesondere für Haushalte, denen Frauen vorstehen; fordert, dass den Schwierigkeiten bei der Nahrungsmittelversorgung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen während und unmittelbar nach Konflikten größere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

58.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Kommission sowie den Generalsekretären der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 25. November 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Den Haag (Niederlande).

(2)  ABl. L 166 vom 5.7.1996, S. 11.

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zur Lage in Darfur

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 22. bis 25. November 2004 in Den Haag (Niederlande),

unter Hinweis auf das gemeinsame Kommuniqué der sudanesischen Regierung und der Vereinten Nationen vom 3. Juli 2004,

unter Hinweis auf den Aktionsplan für Darfur, der am 5. August 2004 zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung des Sudan abgeschlossen wurde,

unter Hinweis auf den Beschluss des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union über die erweiterte Mission der Afrikanischen Union im Sudan vom 21. Oktober 2004,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom November 2004 und die Resolutionen 1564 und 1574 der Vereinten Nationen, die am 18. September bzw. am 19. November 2004 angenommen wurden,

unter Hinweis auf die wieder aufgenommenen Verhandlungen im Rahmen des unter der Schirmherrschaft der IGAD am 7. Oktober 2004 eingeleiteten Friedensprozesses und die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der sudanesischen Regierung und der SPLM/A am 19. November 2004 in Nairobi, die die beiden Parteien verpflichtet, vor Ablauf des Jahres 2004 einen endgültigen Friedensvertrag abzuschließen,

unter Hinweis auf das am 21. August 2004 in Khartum von der Regierung des Sudan und der Internationalen Organisation für Migration unterzeichnete Abkommen über die freiwillige Rückkehr der Vertriebenen in ihr Heimatland,

A.

in der Erwägung, dass die Region Darfur sowie weitere Regionen des Sudan unter Unterentwicklung und wirtschaftlicher sowie politischer Marginalisierung leiden,

B.

in der Erwägung, dass im Februar 2003 in Darfur eine von der Sudanesischen Befreiungsbewegung (MLS) und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (MJE) angeführte Rebellion ausbrach,

C.

in tiefer Besorgnis über den Anstieg der Unsicherheit und der Gewalt, die katastrophale Lage der Menschen, die ständigen Verletzungen der Menschenrechte und die wiederholten Verstöße gegen die Waffenruhe in Darfur; in dieser Hinsicht bekräftigend, dass alle Parteien gehalten sind, die in den vorstehenden Resolutionen des Sicherheitsrates genannten Verpflichtungen zu erfüllen,

D.

in der Erwägung, dass trotz der Unterzeichnung einer Waffenruhe am 8. April 2004 weiterhin Zivilisten von der Miliz und den Rebellen ermordet werden und Frauen und Kinder nach wie vor Opfer von sexuellem Missbrauch und von Gewalt werden,

E.

mit der Aufforderung an alle Beteiligten, ihre Verpflichtung zu erfüllen, alle Gewaltakte einzustellen; verurteilt die Verletzungen der Menschenrechte und die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und unterstreicht, dass die Täter solcher Verbrechen unverzüglich vor Gericht gestellt werden müssen,

F.

in Bekräftigung der Tatsache, dass alle Beteiligten, einschließlich der sudanesischen Regierung, ihre in den Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen festgelegten Verpflichtungen erfüllen müssen, sowie unter nachdrücklichem Hinweis auf die Notwendigkeit, das Vertrauen der besonders gefährdeten Bevölkerungsteile zu stärken und wieder aufzubauen und das Klima der Unsicherheit in Darfur radikal zu verbessern,

G.

unter Hinweis darauf, dass alle Beteiligten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht achten müssen, es jedoch in erster Linie auch die Aufgabe der sudanesischen Regierung ist, ihre Bevölkerung auf ihrem Staatsgebiet zu schützen und auf diesem unter Achtung der Menschenrechte die Ordnung aufrecht zu erhalten,

H.

unter besonderem Hinweis darauf, dass die endgültige Regelung der Krise in Darfur die freiwillige und sichere Rückkehr aller Vertriebenen und Flüchtlinge an ihren Herkunftsort beinhalten muss; in Kenntnisnahme der am 21. August 2004 zwischen der sudanesischen Regierung und der Internationalen Organisation für Migration unterzeichnete Vereinbarung,

I.

in der Erwägung, dass die Afrikanische Union weiterhin einen positiven Beitrag zu einer endgültigen Lösung der Krise in Darfur geleistet und Friedensbeobachter in diese Region entsandt hat,

J.

in der Erwägung, dass nach Schätzungen des Welternährungsprogramms (PAM) jeden Monat mehrere Tausend Menschen, hauptsächlich Frauen und Kinder, an Unterernährung sterben,

K.

mit Genugtuung feststellend, dass die sudanesische Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um die administrativen Hindernisse für die Lieferung humanitärer Hilfe zu beseitigen und dadurch einer größeren Zahl von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, die sich mit den Menschenrechten befassen, den Zugang nach Darfur zu ermöglichen; jedoch unter besonderem Hinweis darauf, dass weitere Anstrengungen von allen Beteiligten erbracht werden müssen, um der gesamten Bevölkerung von Darfur, einschließlich der Bevölkerungsteile, die außerhalb der Lager wohnen, einen ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten,

L.

mit der nachdrücklichen Aufforderung an die sudanesische Regierung und die Rebellengruppen, die humanitäre Hilfe durch Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs für Lieferungen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, einschließlich der Grenze des Sudan zum Tschad und zu Libyen, auf dem Landweg und gegebenenfalls auf dem Luftweg zu erleichtern,

M.

in der Erwägung, dass in Darfur nach wie vor Verletzungen der Menschenrechte verübt werden, einschließlich der Bombardierung von Zivilisten, und die Zerstörungen von Vertriebenenlagern nicht eingestellt wurden,

N.

unter Hinweis darauf, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen der Folgen, die die Lage im Sudan für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit und die Stabilität in der Region haben kann, besorgt ist,

1.

nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass am 19. November 2004 in Nairobi eine Vereinbarung zwischen der sudanesischen Regierung und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee/-bewegung unterzeichnet wurde, die die Verpflichtung zum Abschluss eines umfassenden Friedensabkommens enthält und einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Befriedung des südlichen Sudan darstellt und auch zur Herbeiführung des Friedens in Darfur beitragen kann;

2.

unterstützt die Initiative des Sicherheitsrates, die Regierung und die Rebellen sowie alle anderen bewaffneten Gruppen aufzufordern, unverzüglich alle Gewalttaten und Angriffe, einschließlich Entführungen, einzustellen und davon abzusehen, Zivilisten gewaltsam neu anzusiedeln, die internationalen Hilfs- und Überwachungsmaßnahmen positiv zu begleiten, dafür Sorge zu tragen, das ihre Mitglieder das humanitäre Völkerrecht einhalten, die Sicherheit der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen zu gewährleisten und auf allen Ebenen die von ihnen eingegangene Verpflichtung einzuhalten, dass sich die Hilfsorganisationen sowie deren Mitarbeiter gemäß der Resolution 1502 (2003) vom 26. August 2003 über den Zugang der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen zu bedürftigen Bevölkerungsgruppen und gemäß den Protokollen von Abuja vom 9. November 2004 frei bewegen können;

3.

fordert alle sudanesischen Parteien auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit den von der Kommission zur Überwachung der Waffenruhe gemeldeten Verstößen unverzüglich nachgegangen wird und die Verantwortlichen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden;

4.

unterstützt den Appell des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen an die sudanesische Regierung, das Klima der Straflosigkeit in Darfur durch Feststellung aller Verantwortlichen für eine Vielzahl von Verletzungen der Menschenrechte und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich der Mitglieder der Volksverteidigungskräfte und der Dschadschawid-Milizen, und durch Überstellung an die Justizbehörden zu beenden; betont, dass die sudanesische Regierung alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, damit alle Gewalt- und Gräueltaten eingestellt werden;

5.

unterstützt die Initiative des Sicherheitsrates, die sudanesische Regierung aufzufordern, der Mission der Afrikanischen Union zu Überprüfungszwecken Beweise zu übergeben, insbesondere die Namen der entwaffneten Dschandschawid-Milizen und derer, die wegen Verletzung der Menschenrechte und Verstoßes gegen das humanitäre Völkerrecht festgenommen wurden, und damit zu beweisen, dass sie die Anforderungen der Resolution 1556 (2004) sowie die am 8. April 2004 in N'Djamena eingegangenen Verpflichtungen des Waffenstillstandsabkommens einhält;

6.

begrüßt die Einrichtung einer internationalen Untersuchungskommission durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen, die Informationen über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Instrumente betreffend die Menschenrechte, die von allen Parteien in Darfur verübt wurden, zu untersuchen und „auch zu ermitteln, ob es Fälle von Genozid gab, und die Täter dieser Verstöße festzustellen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden“; fordert alle Beteiligten auf, umfassend mit dieser Kommission zusammenzuarbeiten, und fordert ferner das Generalsekretariat der Vereinten Nationen auf, gemeinsam mit dem Hochkommissar für Menschenrechte geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der nach Darfur entsandten Menschenrechtsbeobachter zu ergreifen;

7.

fordert die Regierung des Sudan nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die freiwillige und sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat gemäß den zwischen der sudanesischen Regierung und der Internationalen Organisation für Migration abgeschlossenen Abkommen sicherzustellen;

8.

betont, dass die Friedensverhandlungen von Abuja zwischen der sudanesischen Regierung, der Sudanesischen Befreiungsarmee und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit, die eine Lösung der Krise in Darfur herbeiführen sollen, vorankommen müssen; fordert nachdrücklich, dass alle Parteien der Friedensverhandlungen von Abuja redlich verhandeln, um rasch zum Abschluss eines Abkommens zu gelangen; begrüßt die Unterzeichnung des humanitären Protokolls und des Protokolls über die Sicherheit; ermahnt die Parteien, sie zügig umzusetzen und hofft, dass bald eine Grundsatzerklärung für eine politische Lösung unterzeichnet wird;

9.

fordert alle Länder der Region auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die vollständige und unverzügliche Umsetzung eines umfassenden Friedensabkommens aktiv zu unterstützen;

10.

unterstreicht, dass ein umfassendes Friedensabkommen dazu beitragen wird, dauerhaften Frieden und Stabilität im ganzen Sudan herzustellen und die Krise in Darfur zu lösen; betont die Notwendigkeit, einen nationalen Ansatz zu wählen, der alle Beteiligten, einschließlich der Frauen, in die Aussöhnung und Festigung des Friedens einbezieht;

11.

unterstützt entschlossen die Beschlüsse der Afrikanischen Union, den Personalbestand der Mission in Darfur auf 3.320 Personen aufzustocken und ihr Mandat um die in Absatz 6 des Kommuniqués des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union vom 20. Oktober 2004 aufgeführten Aufgaben zu erweitern; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die AKP-Staaten nachdrücklich auf, Material, Logistik und Finanzmittel sowie andere erforderliche Ressourcen bereitzustellen, und ermahnt die sudanesische Regierung und alle Rebellengruppen in Darfur, umfassend mit der Afrikanischen Union zusammenzuarbeiten;

12.

fordert die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union auf, die Koordinierung ihrer Pläne zu verbessern, um Verletzungen des Waffenstillstandsabkommens, einschließlich Truppenbewegungen, zu vermeiden;

13.

verpflichtet sich, nach Abschluss eines umfassenden Friedensabkommens, das sudanesische Volk beim Aufbau einer friedlichen, geeinten und prosperierenden Nation zu unterstützen, vorausgesetzt, dass die Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen, insbesondere diejenigen, die in Abuja (Nigeria) und in N'Djamena (Tschad) eingegangen wurden;

14.

ersucht die gemeinsame Evaluierungsmission der Vereinten Nationen, die Weltbank und die Parteien, gemeinsam mit anderen bilateralen und multilateralen Gebern weiterhin Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, die rasche Gewährung von Hilfen für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung im Sudan, einschließlich einer öffentlichen Entwicklungshilfe, eventuell eines Schuldenerlasses und des Zugangs zu den Märkten vorzubereiten, sobald ein umfassendes Friedensabkommen unterzeichnet und mit dessen Umsetzung begonnen wird;

15.

unterstreicht die Notwendigkeit, umgehend die Mittel der Fonds der Europäischen Union für Nahrungsmittelhilfeaktionen und für die Afrikanische Union freizugeben;

16.

fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dringend auf, großzügig und kontinuierlich zu den derzeit im Sudan und im Tschad geleisteten humanitären Anstrengungen beizutragen;

17.

nimmt den Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Kenntnis, weitere Maßnahmen gemäß Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen zu ergreifen, der folgenden Wortlaut hat: „Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahem - unter Ausschluss von Waffengewalt - zu ergreifen, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen“, Maßnahmen, die das anhaltende Leid der Bevölkerung jedoch nicht verstärken dürfen;

18.

fordert alle Parteien sowie die internationale Gemeinschaft auf, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Verbreitung von Waffen in der Konfliktregion Darfur ein Ende zu setzen;

19.

beschließt, eine Untersuchungsmission in den Sudan zu entsenden, die eine Bewertung der Lage vornehmen und anschließend dem Präsidium Bericht erstatten soll;

20.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Kommission, der Regierung des Sudan, der Afrikanischen Union, der IGAD, den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Libyens, Ägyptens und Chinas sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 25. November 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Den Haag (Niederlande).

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zu den durch die Wirbelstürme im karibischen Raum verursachten Schäden

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 22. bis 25. November 2004 in Den Haag (Niederlande),

unter Hinweis auf die Weltkonferenz der Vereinten Nationen über die nachhaltige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern vom 25. April bis 6. Mai 1994 in Barbados und das Aktionsprogramm von Barbados,

unter Hinweis auf ihre Entschließung zu den durch die Wirbelstürme im Pazifik, im Indischen Ozean und in der Karibik verursachten Schäden und die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf Naturkatastrophen, angenommen am 19. Februar 2004 in Addis Abeba (2),

unter Hinweis auf das Kyoto-Protokoll über Klimaänderungen,

unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnete Partnerschaftsabkommen AKP-EU,

A.

tief betrübt angesichts der Auswirkungen - hohe Verluste an Menschenleben und katastrophale Folgen für die sozioökonomische Infrastruktur - der Serie von Wirbelstürmen, die die Länder der Karibik, insbesondere die Bahamas, Barbados, Kuba, die Dominikanische Republik, Grenada, Haiti, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Trinidad und Tobago, mit außergewöhnlicher Gewalt heimgesucht haben,

B.

mit besonderer Besorgnis die Lage Grenadas, dessen Infrastruktur zu 90 % zerstört und dessen Agrarsektor völlig verwüstet wurde, und die Lage Haitis, wo der Katastrophe nahezu 3000 Menschen zum Opfer fielen, zur Kenntnis nehmend,

C.

in der Erwägung, dass diese Katastrophen leider die Begründetheit der von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Addis Abeba angenommenen Entschließung, mit der die zunehmend verheerenden Folgen der Naturkatastrophen unterstrichen wurden, erwiesen hat,

D.

in der Erwägung, dass die Inseln der AKP-Staaten gefährdet sind und die Nachbarstaaten unter den Folgen eines Klimawandels leiden, der auf die Erderwärmung zurückzuführen ist, und dass die heftigen Stürme und der Meeresspiegel die Sicherheit der Einwohner sowie der vorhandenen Sachwerte und sogar die Existenz einiger Inseln selbst bedroht,

E.

unter Hinweis darauf, dass die Inselstaaten mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert sind: heftige Stürme und der Anstieg des Meeresspiegels beispielsweise können sogar die Existenz einiger Inseln selbst bedrohen,

F.

in der Erwägung, dass der Anstieg des Meeresspiegels negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und die Qualität des Trinkwassers, die Landwirtschaft und die Einwohner hat,

G.

in der Erwägung, dass die vom Wirbelsturm Iwan und vom tropischen Wirbelsturm Jeanne hervorgerufenen Schäden deutlich zeigen, dass, auch wenn die Katastrophe selbst natürlichen Ursprungs ist, das Ausmaß der Schäden es nicht ist, wenn die Häuser illegal errichtet wurden und die Warn- und Evakuierungssysteme versagen,

H.

überzeugt, dass eine bessere Berücksichtigung der Verhütung von Naturgefahren bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategien einen großen Beitrag zu der Verwirklichung des vorrangigen Ziels einer nachhaltigen Entwicklung leistet,

I.

in der Erwägung, dass sich die Kosten für den erforderlichen Wiederaufbau auf mehrere Milliarden Euro belaufen,

J.

in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen zu einer internationalen Soforthilfe in Höhe von 30 Millionen Dollar aufgerufen haben,

K.

in der Erwägung des Aufrufs zum Wiederaufbau seitens der Staats- und Regierungschefs der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM),

L.

unter erneutem Hinweis auf die akute Gefährdungslage der Volkswirtschaften der Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, die jederzeit von immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen zerstört werden können,

1.

drückt den Völkern und den Regierungen der betroffenen Länder sowie den Familien der Opfer ihr Beileid und Mitgefühl aus;

2.

weist die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf die besondere Lage Grenadas hin, eines Landes, dessen Volkswirtschaft und nationale Aktivitäten völlig lahmgelegt wurden und in dem ein dringender Bedarf an finanzieller, materieller und humanitärer Hilfe für die langfristige Reaktivierung und den Wiederaufbau des Landes besteht;

3.

würdigt die Regionen der Karibik und des Pazifiks, die Europäische Union sowie andere Partner für die Entwicklung und Organisationen für die Anstrengungen, die sie in diesen Ländern bereits unternommen haben;

4.

fordert die Europäische Union auf, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen finanziellen Mittel umgehend für den Wiederaufbau in den verwüsteten Ländern, insbesondere in Grenada, Jamaika, Haiti und in der Dominikanischen Republik, bereitgestellt werden;

5.

fordert die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf, so schnell wie möglich rasche und wirksame Mechanismen für Notfälle einzurichten, damit neben der humanitären Soforthilfe geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Folgen der Naturkatastrophen vorherzusehen und auf ein Minimum zu beschränken und vor allem die sozioökonomische Infrastruktur umgehend wieder aufzubauen;

6.

unterstützt die Bildung einer Fazilität „Naturkatastrophen“ AKP-EU und fordert die Europäische Union auf, im Rahmen der derzeitigen Revision des Abkommens von Cotonou die Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a von Anhang II des Abkommens über die Mittel der Investitionsfazilität auf die AKP-Binnenstaaten und die AKP-Inselstaaten auszuweiten, um die lebenswichtigen Investitionen für den Wiederaufbau nach Naturkatastrophen und die Reaktivierung der Produktionsbereiche ihrer Volkswirtschaften sowie ihre nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der ihnen eigenen Entwicklungshindernisse und ihrer spezifischen Bedürfnisse in den Bereichen Entwicklung und Handel zu finanzieren;

7.

fordert die internationale Gemeinschaft, und insbesondere die Bretton-Woods-Institutionen und die Europäische Union auf einzuräumen, dass die klassische Methode, die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern allein auf der Grundlage ihres Pro-Kopf-BIP zu beurteilen, dahingehend überarbeitet werden muss, dass ihre sehr große Gefährdungslage bei der Bereitstellung von Entwicklungshilfe, beim Schuldennachlass und bei der Gewährung von Handelspräferenzen, insbesondere im Hinblick auf eine differenzierte Sonderbehandlung innerhalb der Welthandelsorganisation, berücksichtigt wird;

8.

ruft die Europäische Kommission, den Ministerrat der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten sowie die AKP-Staaten auf, gemeinsam mit ihren sonstigen Partnern für die Entwicklung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Entwicklungsprojekte und -programme eine angemessene Antwort auf die Gefährdungslage der Inselstaaten unter den Entwicklungsländern darstellen;

9.

fordert die internationale Gemeinschaft, und insbesondere die Gemeinschaft der Geber (Institutionen und Staaten) nachdrücklich auf, die nächste internationale Konferenz der Vereinigten Nationen über „Barbados plus 10“, die vom 10. bis 14. Januar 2005 in Mauritius stattfinden wird, zur Kenntnis zu nehmen;

10.

fordert alle Staaten auf, ihre Verpflichtungen durch Ratifizierung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls über Klimaveränderungen zu erfüllen, und ruft die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit nachdrücklich auf, die Programme zur Verstärkung der Kapazitäten zu unterstützen, um die negativen Folgen des Klimawandels für die AKP-Staaten und -Regionen einzudämmen;

11.

vertritt die Ansicht, dass der Anstieg des Meeresspiegels das Überleben der kleinen Inselstaaten insoweit potenziell bedroht, als er sich in einer Zunahme der Tropenstürme, in Störungen bei der begrenzten Versorgung mit Trinkwasser und in einer Abnahme der Artenvielfalt der Meeresressourcen niederschlägt;

12.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, der Europäischen Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und der Welthandelsorganisation zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 25. November 2004 von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in Den Haag (Niederlande).

(2)  ABl. C 120 vom 30.4.2004.


ANHANG IV

ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSORDNUNG

Artikel 11

Amtssprachen

Artikel 11

Amtssprachen

1.

Die Amtssprachen der Versammlung sind: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch.

1.

Die Amtssprachen der Versammlung sind: Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch , Tschechisch und Ungarisch .

2.

Die von der Versammlung angenommenen Akte werden in den Amtssprachen veröffentlicht. Die vorbereitenden Schriftstücke und Arbeitsdokumente werden zumindest in englischer und französischer Sprache veröffentlicht.

2.

Die von der Versammlung angenommenen Akte werden in den Amtssprachen veröffentlicht. Die vorbereitenden Schriftstücke und Arbeitsdokumente werden zumindest in englischer und französischer Sprache veröffentlicht.

3.

Das Präsidium kann über die Anzahl der Sprachen entscheiden, in die gedolmetscht wird, wenn die Tagungen der Versammlung außerhalb der üblichen Sitzungsorte des Europäischen Parlaments stattfinden.

3.

Das Präsidium kann über die Anzahl der Sprachen entscheiden, in die gedolmetscht wird, wenn die Tagungen der Versammlung außerhalb der üblichen Sitzungsorte des Europäischen Parlaments stattfinden.


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