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Document C2005/077/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3665 — Enel/Slovenske Elektrarne)Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 77 vom 31.3.2005, p. 32–32 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    31.3.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 77/32


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3665 — Enel/Slovenske Elektrarne)

    (2005/C 77/06)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 17. März 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das italienische Unternehmen Enel SpA („Enel“) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem slowakischen Unternehmen Slovenske Elektrarne a.s. („SE“) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Enel: Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Lieferung von Elektrizität und Gas in Italien; Erzeugung von Elektrizität in Bulgarien sowie Verteilung von Elektrizität in Rumänien;

    SE: Erzeugung und Lieferung von Elektrizität in der Slowakei.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3665 — Enel/Slovenske Elektrarne, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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