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Document C2005/047/08
Call for Proposals — DG EAC No EAC/04/05 for the implementation of Action 1, Action 2 and Action 3 in the academic year 2006/2007 and Action 4 in the year 2005 of Erasmus Mundus — The Community Action programme for the enhancement of quality in higher education and the promotion of intercultural understanding through co-operation with third countries
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GD EAC Nr. EAC/04/05 — ERASMUS MUNDUS — Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten — Durchführung von Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3 im akademischen Jahr 2006/2007 sowie von Aktion 4 im Jahr 2005
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GD EAC Nr. EAC/04/05 — ERASMUS MUNDUS — Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten — Durchführung von Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3 im akademischen Jahr 2006/2007 sowie von Aktion 4 im Jahr 2005
ABl. C 47 vom 23.2.2005, p. 19–20
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
23.2.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/19 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — GD EAC Nr. EAC/04/05
ERASMUS MUNDUS
Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten
Durchführung von Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3 im akademischen Jahr 2006/2007 sowie von Aktion 4 im Jahr 2005
(2005/C 47/08)
1. Ziele und Beschreibung
Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Verbesserung der Entwicklung der Humanressourcen und Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen den Völkern und Kulturen.
Die Kommission wird
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qualitativ hochwertige Masterstudiengänge auswählen, die von Gruppen von mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern angeboten werden (Aktion 1), |
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Stipendien an hoch qualifizierte graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus Drittstaaten vergeben, um ihnen die Teilnahme an den ausgewählten Masterstudiengängen zu ermöglichen (Aktion 2), |
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qualitativ hochwertige Partnerschaften zwischen ausgewählten Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten fördern (Aktion 3), |
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von mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei Teilnehmerländern getragene Projekte auswählen, die ausgerichtet sind auf die Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung in der Europäischen Union sowie auf die Verbesserung ihres Profils und ihres Bekanntheitsgrades. |
2. Förderfähige Antragsteller
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Aktion 1: Hochschulen aus den 25 EU-Mitgliedstaaten, aus den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, die zugleich der Europäischen Freihandelsassoziation angehören (EWR-EFTA-Länder, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen), sowie aus den Kandidatenländern für den Beitritt zur EU (Bulgarien, Rumänien, Türkei). Einrichtungen aus den Kandidatenländern (Bulgarien, Rumänien, Türkei) können im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur unter der Bedingung an der Aktion 1 teilnehmen, dass vor der Auswahlentscheidung (September 2005) ihre offizielle Teilnahme am Programm gemäß den Übereinkünften festgelegt wird, die die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Ländern regeln. Anderenfalls sind Einrichtungen aus diesen Ländern im Rahmen der Aktion 1 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht teilnahmeberechtigt. |
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Aktion 2: Personen aus Drittstaaten, d. h. aus allen anderen außer den unter Aktion 1 genannten Ländern. |
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Aktion 3: Hochschuleinrichtungen aus allen Ländern der Welt. |
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Aktion 4: Einrichtungen aus allen Ländern der Welt. |
3. Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte
Für die Finanzierung der Projekte sind insgesamt 63,3 Mio. Euro vorgesehen. Im Rahmen der Aktion 4 gewährte Finanzhilfen dürfen 75 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
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Aktion 1: Die Stipendien belaufen sich auf jeweils 15 000 Euro pro Jahr. Die Masterstudiengänge müssen zwischen August und November 2006 anlaufen. |
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Aktion 2: Die Stipendien belaufen sich auf 21 000 Euro pro Jahr pro Studierendem aus einem Drittland bzw. 13 000 Euro pro Jahr pro Gastwissenschaftler aus einem Drittland. Die Stipendien werden für die Teilnahme an Masterstudiengängen gezahlt, die im akademischen Jahr 2006/2007 anlaufen. |
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Aktion 3: Die Stipendien belaufen sich auf mindestens 5 000 und höchstens 15 000 Euro pro Jahr plus Pauschalbeträgen für die Mobilität der Studierenden bzw. Gastwissenschaftler. Die Partnerschaften müssen zwischen August und November 2006 beginnen. Die Laufzeit der Partnerschaften beträgt höchstens 3 Jahre. |
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Aktion 4: Die Höhe der Finanzhilfen ist abhängig vom Umfang der Projekte. Die Projekte müssen zwischen Oktober und Dezember 2005 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 3 Jahre. |
4. Frist
Die Anträge sind spätestens bis zu den folgenden Terminen an die Kommission zu schicken:
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Aktionen 1 und 4: 31. Mai 2005 |
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Aktion 3: 31. Oktober 2005 |
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Aktion 2: 28. Februar 2006 |
5. Vollständige Informationen
Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:
http://europa.eu.int/comm/education/programmes/mundus/index_de.html
Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.