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Document C2005/030/09

    Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    ABl. C 30 vom 5.2.2005, p. 16–21 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    5.2.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 30/16


    Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

    (2005/C 30/09)

    Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 und Artikel 12 d der genannten Verordnung Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats, eines der WTO angehörenden Staates oder eines nach Artikel 12 Absatz 3 anerkannten Drittlandes innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Die Veröffentlichung enthält, insbesondere unter 4.6, die Angaben, aufgrund deren der Antrag als im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 gerechtfertigt gilt.

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES

    „MIEL DE GALICIA“ oder „MEL DE GALICIA“

    EG –Nr. es/00278/19.02.2003

    g.U. ( ) g.g.A. ( X )

    Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt. Für die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Erzeugern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission (1) zu konsultieren.

    1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaates

    Name:

    Subdirección General de Sistemas de Calidad Diferenciada, Dirección General de Alimentación, Secretaria General de Alimentación y Alimentación del Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación, España.

    Anschrift:

    Paseo Infanta Isabel, 1 28071-Madrid.

    Telefon:

    (34) 913 475394

    Fax:

    (34) 913 475410

    2.   Vereinigung:

    2.1.

    Name:

    Mieles Anta, SL.

    2.2.

    Anschrift:

    C/Ermita, 34 Polígono de A Grela-Bens. A Coruña

    2.1.

    Name:

    Sociedad Cooperativa „A Quiroga“

    2.2.

    Anschrift:

    Vilanova, 43 bajo, Fene. A Coruña

    2.3.

    Zusammensetzung:

    Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )

    3.   Art des Erzeugnisses

    Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs

    :

    Honig

    4.   Beschreibung des Erzeugnisses:

    (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

    4.1   Name: „Miel de Galicia“ oder „Mel de Galicia“

    4.2   Beschreibung: Bei dem unter die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) „Miel de Galicia“ oder „Mel de Galicia“ fallenden Erzeugnis handelt es sich um Honig, der sämtliche in diesem Lastenheft niedergelegten Merkmale aufweist und bei dessen Erzeugung, Verarbeitung und Abfüllung alle Vorschriften dieses Lastenheftes, des Qualitätshandbuchs und der geltenden Rechtsvorschriften beachtet wurden. Dieser in Bienenstöcken mit beweglichen Wabenrahmen erzeugte Honig wird durch Abtropfen oder Zentrifugieren gewonnen. Er ist flüssig, kristallisiert oder kremig und kann außerdem (im Falle von flüssigem Honig) mit Trockenfrüchten versetzt sein. Der Honig kann auch in Scheiben oder als Wabenhonig vermarktet werden.

    Je nach der botanischen Herkunft lässt sich der „Miel de Galicia“ in die folgenden Sorten einteilen:

    Mischblütenhonig,

    Eukalyptushonig,

    Kastanienhonig,

    Brombeerhonig,

    Heidehonig.

    Der unter die g.g.A. fallende Honig muss zusätzlich zu den Merkmalen der Qualitätsnorm für Honig für den Binnenmarkt die folgenden Merkmale aufweisen:

    Physikalisch-chemische Eigenschaften:

    a)

    Feuchtigkeit: höchstens 18,5 %.

    b)

    Diastaseaktivität: mindestens 9 auf der Gothe-Skala. Bei Honig mit niedrigem Enzymgehalt, also einer Diastasezahl von mindestens 4 auf der Gothe-Skala, darf der Hydroximethylfurfural-Gehalt höchstens 10 mg/kg betragen.

    c)

    Hydroxymethylfurfural: höchstens 28 mg/kg.

    Honigpollen:

    Generell muss das Pollenspektrum insgesamt die für galicischen Honig typischen Pollenarten umfassen.

    Die Kombination aus Pollen von Helianthus annuus, Olea europaea und Cistus ladanifer darf keinesfalls mehr als 5 % des gesamten Pollenspektrums betragen.

    Je nach dem Blütenursprung der genannten Honigsorten müssen die Pollenspektren außerdem folgenden Bestimmungen genügen:

    a)

    Mischblütenhonig enthält überwiegend Pollen von Castanea sativa, Eucalyptus sp., Ericaceae, Rubus sp., Rosaceae, Cytisus sp-Ulex sp., Trifolium sp., Lotus sp., Campanula, Centaurea, Quercus sp., Echium sp., Taraxacum sp. und Brassica sp.

    b)

    Sortenhonig:

    Eukalyptushonig: Gehalt an Eukalyptuspollen (Eucaliptus sp.) mindestens 70 %.

    Kastanienhonig: Gehalt an Kastanienpollen (Castanea sp.) mindestens 70 %.

    Brombeerhonig: Gehalt an Brombeerpollen (Rubus sp.) mindestens 45 %.

    Heidehonig: Gehalt an Erikapollen (Erica sp.) mindestens 45 %.

    Organoleptische Merkmale:

    In der Regel müssen die organoleptischen Merkmale des Honigs, d. h. Farbe, Aroma und Geschmack, dem pflanzlichen Ursprung entsprechen. Je nach diesem Ursprung sind die deutlichsten organoleptischen Merkmale folgende:

    a)

    Mischblütenhonig: Farbe zwischen Bernstein und dunklem Bernstein. Geschmack und Aroma abhängig von der Pflanze, von der der Honig überwiegend stammt.

    b)

    Eukalyptushonig: Bernsteinfarben, milder Geschmack, Wachsaroma.

    c)

    Kastanienhonig: dunkler Honig, intensiver Geschmack, starkes Blütenaroma.

    d)

    Brombeerhonig: dunkle Bernsteinfarbe, starker Fruchtgeschmack, sehr süß mit Fruchtaromen.

    e)

    Heidehonig: dunkle Bernsteinfarbe oder dunkel mit Rottönen, leicht bitterer, nachhaltiger Geschmack, nachhaltige Fruchtaromen.

    4.3.   Geografisches Gebiet: Das Gebiet, in dem der unter die geschützte geografische Bezeichnung fallende Honig erzeugt, verarbeitet und abgefüllt wird, umfasst das gesamte Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Galicien.

    4.4.   Ursprungsnachweis: Die g.g.A. „Miel de Galicia“ kann nur Honig verliehen werden, der in den in die Register der Kontrolleinrichtung eingetragenen Betrieben gemäß den Bestimmungen des Lastenheftes und des Qualitätshandbuchs erzeugt wird und die verlangten typischen Merkmale aufweist.

    Die Kontrolleinrichtung führt die folgenden Register:

    Betriebsregister. Hier werden die in der Autonomen Gemeinschaft Galicien niedergelassenen Betriebe eingetragen, die Honig mit der g.g.A. „Miel de Galicia“ erzeugen wollen. Die Betriebe müssen mindestens zehn Bienenstöcke mit beweglichen, vertikalen oder horizontalen Rahmen und Honigraumaufsätzen besitzen.

    Register der Anlagen zur Honiggewinnung, -lagerung und/oder -abfüllung. Hier werden alle Anlagen im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Galicien erfasst, die eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten an Honig vornehmen, der unter die g.g.A. fallen kann.

    Alle natürlichen oder juristischen Personen, die Eigentümer der in die Register eingetragenen Einrichtungen sind, sowie alle Betriebe, Anlagen und Erzeugnisse werden von der Kontrolleinrichtung kontrolliert, um sicherzustellen, dass die mit der g.g.A. „Miel de Galicia“ vermarkteten Erzeugnisse den Bestimmungen der Verordnung und des Lastenheftes genügen.

    Die Kontrolleinrichtung kontrolliert in jedem Wirtschaftsjahr die Mengen Honig, die jeder in das Register der Abfüllunternehmen eingetragene Betrieb mit der g.g.A vermarktet hat, um festzustellen, ob sie mit den Mengen Honig, die erzeugt oder von den in das Erzeugerregister eingetragenen Imkern oder anderen eingetragenen Firmen erworben wurden, übereinstimmen.

    Die Kontrollen basieren auf Inspektionen der Betriebe und Anlagen, Dokumentenprüfungen sowie auf Analysen der Ausgangs- und der Endprodukte.

    Die Zertifizierung wird für einheitliche Partien oder Lose erteilt. Das Verfahren umfasst eine Analyse und eine organoleptische Prüfung, aufgrund deren die Partie bzw. das Los kontrollierten Honigs zertifiziert oder abgelehnt bzw. die Entscheidung aufgeschoben wird. In diesem Fall trifft die Vollversammlung der Kontrolleinrichtung bzw. gegebenenfalls der Zertifizierungsausschuss aufgrund der technischen Daten des Qualifizierungskomitees einen endgültigen Beschluss.

    Werden qualitätsschädigende Verfälschungen festgestellt oder entsprechen Gewinnung, Verarbeitung und Abfüllung des Honigs nicht der Verordnung über die geografische Angabe oder anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, so verweigert die Kontrolleinrichtung den entsprechenden Partien bzw. Losen die Zertifizierung, so dass für diese die geschützte geografische Angabe nicht verwendet werden darf.

    4.5.   Herstellungsverfahren: Die Pflege der Bienenstöcke ist darauf ausgerichtet, eine optimale Qualität des unter die geografische Angabe fallenden Honigs zu gewährleisten. Während der Honigernte dürfen die Stöcke weder chemisch behandelt noch darf den Bienen Futter jeglicher Art verabreicht werden.

    Die Bienen werden nach traditionellen Verfahren von den Waben entfernt, wobei Bienenfluchten oder Luftgebläsen der Vorzug zu geben und ein übermäßiger Einsatz von Rauch zu vermeiden ist. Chemische Bienenabwehrmittel sind untersagt.

    Der Honig wird durch Zentrifugieren oder Abtropfen, keinesfalls jedoch durch Pressen gewonnen.

    Die Honiggewinnung wird stets mit größter Sorgfalt und Hygiene in einem geschlossenen, sauberen und hierfür eingerichteten Raum ausgeführt. Dieser ist eine Woche vorher mithilfe von Trockengeräten oder durch Belüftung zu trocknen, um eine relative Luftfeuchtigkeit von weniger als 60 % zu erreichen.

    Zur Entdeckelung der Waben dürfen keinesfalls Verfahren eingesetzt werden, die der Qualität des Honigs abträglich sein könnten. Die Entdeckelungsmesser müssen sauber und trocken und dürfen nicht wärmer als 40 o C sein.

    Der extrahierte, doppelt gefilterte Honig wird geklärt, entschäumt und anschließend gelagert und abgefüllt.

    Der Honig kann von Hand oder mit einer Maschine mit geringer Drehzahl, die die Produktmerkmale nicht beeinträchtigt, gerührt werden.

    Der Honig ist unter hygienischen Bedingungen einzusammeln und zu befördern. Um die Produktqualität zu gewährleisten, sind dabei für Lebensmittel geeignete Materialen zu verwenden, die laut Qualitätshandbuch und nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zugelassen sind.

    Die Honigabfüllung erfolgt in Anlagen, die in das einschlägige Register der Kontrolleinrichtung eingetragen sind.

    Wie bereits erwähnt, muss der Honig in dem genannten Gebiet erzeugt, gewonnen, gelagert und abgefüllt werden.

    Die der Tradition entsprechende Abfüllung im Erzeugungsgebiet ist vorgeschrieben, um die besonderen Merkmale und die Qualität des „Miel de Galicia“ zu schützen. Hierdurch wird die Kontrolle seitens der Kontrollbehörde noch wirksamer, denn Qualitätsverluste durch ungeeignete Transport-, Lager- und Abfüllbedingungen werden vermieden.

    Der Honig darf nur in Anlagen, die ausschließlich der Abfüllung von Honig aus in den Registern für die geschützte geografische Angabe eingetragenen Betrieben dienen, in Behältnisse abgefüllt werden, die dem Lastenheft entsprechen. In den Abfüllanlagen sind die Behältnisse auch zu etikettieren und unter Aufsicht der Kontrollbehörde mit Kontrolletiketten zu versehen. Sämtliche Bestimmungen sollen die Qualität und die Rückverfolgbarkeit des Honigs gewährleisten.

    Honig, der für den unmittelbaren Verzehr bestimmt ist, wird in der Regel in Behältnisse mit einem Inhalt von 500 g oder 1 kg abgefüllt.

    Die Behältnisse müssen hermetisch verschließbar sein, damit keine natürlichen Aromen verloren gehen und der Honig keine Fremdgerüche, Feuchtigkeit usw. aufnehmen kann, die ihn verfälschen könnten.

    4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet::

    Historischer Zusammenhang:

    In Galicien hatte die Imkerei vor der Einführung von Zucker ihre stärkste Verbreitung erreicht, da Honig wegen seiner Süßkraft, aber auch wegen seiner unterschiedlichen medizinischen Wirkungen sehr geschätzt wurde. Dem als „Catastro de Ensenada“ bekannten Einwohnerverzeichnis und Grundbuch aus den Jahren 1752-1753 zufolge gab es damals in Galicien insgesamt 366 339 traditionelle Bienenkörbe (so genannte „trobos“ oder „cortizos“), die heute noch vielerorts bewahrt werden. Diese Zahlen machen deutlich, welch hohen Stellenwert der Imkerei seit der Antike zukam, was sich auch in den galicischen Ortsnamen widerspiegelt.

    Als „cortín“, „albar“, „abellariza“, „albiaz“ oder „albariza“ wird ein ländlicher runder oder ovaler, selten quadratischer Bau mit offenem Dach bezeichnet, der aus hohen Mauern besteht, die die Bienenstöcke schützen und Tieren (vor allem Bären) den Zugang verwehren sollen. Als Zeugen der Vergangenheit sind solche Bauten heute noch sichtbar und werden in einigen Fällen sogar heute noch in vielen Berggebieten und vor allem in den im Osten von Galicien gelegenen Mittelgebirgen „Sierra de Ancares“ und „Sierra de Cauel“ (oder „Sierra do Courel“) oder in der „Sierra del Suido“ („Serra do Suido“) u.a. genutzt.

    Gehandelt wurde das Erzeugnis nur bei lokalen Herbstfesten, da Honig ein saisonales Produkt ist und nur einmal jährlich geerntet wird.

    1880 führte der Pfarrer von Argozón (Chantada, Lugo) namens Don Benigno Ledo die erste Wanderbeute ein und erbaute nach einigen Jahren den ersten Bienenstock für die Vermehrung durch Teilung, die Königinnenzucht usw. die er als „colmena-vivero“ bezeichnete. Als Beleg für die Bedeutung der Imkerei nicht nur in Galicien sondern in ganz Spanien sei nur erwähnt, dass Roma Fábrega in seinem einschlägigen Buch als ersten Spanier, der Wanderbeuten verwendete, ebenfalls den galicischen „Bienenpfarrer“, Don Benigno Ledo, nennt.

    Das erste in Galicien veröffentliche und ausdrücklich an die galicischen Imker gerichtete Werk über die Imkerei dürfte D. Ramón Pimentel Méndez im Jahr 1893 verfasst haben (Manual de Apicultura - Imkereihandbuch).

    Der Aufschwung der modernen Imkerei begann erst 1975. Zu diesem Zeitpunkt wird dank der Bemühungen der Erzeugervereinigungen ein tiefgreifender Wandel beim Kenntnisstand der Imker und beim traditionellen Imkereiwesen erzielt. Wichtigster allgemeiner Faktor dieses Wandels ist der Übergang zur Bienenvölkerhaltung in Wanderbeuten mit Honigraumaufsätzen statt wie bislang in festen Beuten.

    Heute sind Honig und Wachs die Bienenprodukte, die sich in Galicien Gewinn bringend vermarkten lassen. Der galicische Verbraucher weiß seit der Antike den Honig aus galicischer Erzeugung zu schätzen, weshalb dieser einen höheren Marktwert erzielt.

    Natürlicher Zusammenhang:

    Aufgrund seiner Lage am nordwestlichen Ende der Iberischen Halbinseln zwischen zwei Klimazonen (Atlantikklima und Klima der Meseta) weist Galicien eine Klimavielfalt auf, die - zusammen mit der Geologie und der Bodenbeschaffenheit, der Geschichte, dem Bodenprofil und der Einwirkung des Menschen - die Besonderheiten der Pflanzenwelt und somit der Honigerzeugung prägt.

    Aufgrund der biogeografischen Umwelt unterscheidet sich der galicische Honig in mehreren Punkten wesentlich von der Produktion im übrigen Spanien. So zeichnet sich der galicische Honig dadurch aus, dass in seine Erzeugung keine Mittelmeerpflanzen oder anderenorts in Spanien häufig vertretene Kulturpflanzen wie Helianthus annuus oder Olea europaea eingehen. Der galicische Honig ist somit an der geringen oder fehlenden Präsenz von Pollen, der in Honig aus anderen Teilen Spaniens häufig vertreten ist, zu erkennen. Daher ist es einfach, galicischen Honig gegenüber anderem spanischen Honig zu charakterisieren und zu differenzieren.

    In Bezug auf die Pflanzen, deren Nektar in Honig umgewandelt wird, bildet Galicien ein recht homogenes Gebiet. Die wichtigsten Unterschiede bei der Erzeugung von sortentypischem Honig in Galicien ergeben sich aus der mehr oder weniger starken Präsenz der einzelnen Pflanzen.

    An der Küste ist der Eukalyptusanteil in der Regel sehr hoch. Derzeit wird an der gesamten galicischen Küste, sowohl an der atlantischen als auch an der kantabrischen Seite, intensiv E. globulus angebaut, von dem der weitaus größte Teil des galicischen Eukalyptushonig gewonnen wird. Darin unterscheidet sich Galicien von anderen spanischen Eukalyptus erzeugenden Gebieten, in denen überwiegend E. camaldulensis angebaut wird.

    Im Landesinneren wird die Honigproduktion durch das reiche Vorkommen dreier Pflanzenarten bestimmt: Castanea sativa, Erica und Rubus.

    Castanea sativa ist in ganz Galicien sowohl als Einzelbaum an Wiesen- oder Ackerrändern als auch als Monokultur in so genannten „soutos“, aber auch in Mischwäldern vertreten.

    Erica ist in Galicien ebenfalls weit verbreitet, da es waldfrei gewordene Flächen besiedelt. Von den in Galicien verbreiteten Sorten sind E. umbellata, E. arborea, E. australis und E. cinerea für die Honiggewinnung besonders wichtig.

    Eine weitere hochwertige Tracht für die Honigerzeugung in Galicien stammt von Rubus. Die Brombeere ist im Unterholz, an Weg- oder Straßenrändern, an Ackersäumen und auf Brachflächen, sowie – als Ruderalpflanze – auf Schutthalden reichhaltig zu finden. Sie zeichnet sich durch eine reiche Tracht aus, die die organoleptischen Merkmale vieler galicischer Honigsorten prägen.

    Da die Brombeere als letzte Trachtpflanze vor der Honigernte blüht, überwiegt sie in den Pollenspektren, da frühere, weniger reichhaltige Trachten mit dem Nektar von dieser Pflanze vermischt werden. Typisch für diesen Honig sind seine dunkle Farbe, sein süßer Geschmack und der höhere Säuregehalt. Der Brombeerpollengehalt von Honig aus Galicien, dem wichtigsten Produktionsgebiet solchen Honigs in Spanien, verleiht diesem Honig typische physikalische und chemische Merkmale.

    Wie bereits gesagt, lassen sich Galicien zwei sehr unterschiedliche Erzeugungsgebiete (Küste und Binnenland) unterscheiden. Dazwischen liegt eine mehr oder weniger breite Übergangszone, in der Honig mit gemischten Merkmalen erzeugt wird. Aus diesem Gebiet stammt der überwiegende Teil des Mischblütenhonigs mit ausgewogenen Anteilen an Castanea sativa und Eucalyptus globulus, was praktisch nur in Galicien vorkommt.

    Hervorzuheben ist auch der geringe Honigtauanteil des galicischen Honigs und sein niedriger Pollengehalt.

    In Galicien erzeugter Honig weist je Gramm Honig nur einen geringen Anteil Pollenkörnern auf, die überwiegend von den stark überrepräsentierten Sorten (Castanea sativa und Eucalyptus) stammen. Dies ist auf die Art der vom Imker eingesetzten Bienenstöcke und das Gewinnungsverfahren (Zentrifugieren) zurückzuführen.

    4.7.   Kontrolleinrichtung: Name: Consejo Regulador de la Indicación Geográfica Protegida „Miel de Galicia“.

    Anschrift: Pazo de Quián s/n, Sergude. 15881-Boqueixón. A Coruña

    Telefon: 981 511913. Fax: 981 511913.

    Die Kontrolleinrichtung erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm EN 45011 und steht somit mit Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 im Einklang.

    4.8.   Etikettierung:: Der mit der geschützten geografischen Angabe „Miel de Galicia“ vermarktete Honig muss nach seiner Zertifizierung mit einem Etikett der Marke des Abfüllers, das nur für zertifizierten Honig verwendet wird, und einem Kontrolletikett mit einem alphanumerischen Code versehen werden, anhand dessen das Erzeugnis zurückverfolgt werden kann. Das Kontrolletikett wird von der Kontrolleinrichtung genehmigt und ausgegeben und trägt das amtliche Bildzeichen der geografischen Angabe. Die Etiketten und Kontrolletiketten müssen die geschützte geografische Angabe „Miel de Galicia“ oder „Mel de Galicia“ tragen.

    4.9.   Einzelstaatliche Vorschriften::

    Gesetz 25/1970 vom 2. Dezember 1970 über Weinbau, Wein und alkoholische Getränke (Estatuto de la viña, del vino y de los alcoholes).

    Erlass 835/1972 vom 23. März 1972 mit Durchführungsbestimmungen zum Gesetz 25/1970.

    Verordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vom 25. Januar 1994 über die Übereinstimmung der spanischen Rechtsvorschriften mit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

    Königlicher Erlass 1643/1999 vom 22. Oktober über das Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben in das Gemeinschaftsregister.


    (1)  Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft, Referat Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse, B-1049 Brüssel.


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