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Document C2005/022/03
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.3628 — Gilde/Bekaert Fencing) — Candidate case for simplified procedureText with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3628 — Gilde/Bekaert Fencing) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3628 — Gilde/Bekaert Fencing) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR
ABl. C 22 vom 27.1.2005, p. 9–9
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
27.1.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 22/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3628 — Gilde/Bekaert Fencing)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(2005/C 22/03)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 19. Januar 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Gilde Buy-Out Fund II („Gilde“, Niederlande), das der Gruppe Rabobank („Rabobank“, Niederlande) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Bekaert Fencing NV („Bekaert“, Belgien) und dessen Tochterunternehmen durch Aktienkauf. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3628 — Gilde/Bekaert Fencing, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1
(2) Zu finden auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb:
http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/legislation/consultation/simplified_tru.pdf.