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Document C2004/273/20

    Rechtssache C-345/04: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 26. Mai 2004 in Sachen Centro Equestro da Leziria Grande LDA gegen Bundesamt für Finanzen

    ABl. C 273 vom 6.11.2004, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    6.11.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 273/10


    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 26. Mai 2004 in Sachen Centro Equestro da Leziria Grande LDA gegen Bundesamt für Finanzen

    (Rechtssache C-345/04)

    (2004/C 273/20)

    Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 26. Mai 2004 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 12.08.2004 in Sachen Centro Equestro da Leziria Grande LDA gegen Bundesamt für Finanzen, um Vorabentscheidung über folgende Frage:

    Widerspricht es Art. 59 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, wenn der im Inland beschränkt steuerpflichtige Angehörige eines Mitgliedstaates die Erstattung der auf seine inländischen Einnahmen entfallenden und im Wege des Steuerabzugs erhobenen Steuer nur dann beanspruchen kann, wenn die mit diesen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben höher sind als die Hälfte der Einnahmen?


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