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Document C2004/262/90
Case T-319/04: Action brought on 27 July 2004 by Port Support Customs Rotterdam B.V. against the Commission of the European Communities
Rechtssache T-319/04: Klage der Port Support Customs Rotterdam BV gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Juli 2004
Rechtssache T-319/04: Klage der Port Support Customs Rotterdam BV gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Juli 2004
ABl. C 262 vom 23.10.2004, p. 48–48
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
23.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 262/48 |
Klage der Port Support Customs Rotterdam BV gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Juli 2004
(Rechtssache T-319/04)
(2004/C 262/90)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Die Port Support Customs Rotterdam BV mit Sitz in Rotterdam (Niederlande) hat am 27. Juli 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt A. T. M. Jansen.
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Beklagten vom 18. Mai 2004 für nichtig zu erklären; |
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die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin nachträglich noch die Informationen zu liefern und eine Kopie der angeforderten Dokumente zu übersenden. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin habe Zugang zu dem dienstlichen Bericht des OLAF über Schuhwerk und Textilprodukte aus Kambodscha beantragt. Sie habe zu diesem Bericht nur teilweisen Zugang erhalten und habe daher auch Zugang zu den nicht veröffentlichten Teilen des Berichts beantragt. Sie habe diesen Zugang nicht erhalten.
Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (1) geltend. Die Klägerin trägt vor, dass die Kommission ihr keine Antwort auf ihren Zweitantrag erteilt habe.
(1) ABl. L 145, S. 43.