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Document C2004/202/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3501 — SEB Trygg Liv Holding/Codan Pension) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender FallText von Bedeutung für den EWR

ABl. C 202 vom 10.8.2004, p. 16–16 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

10.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3501 — SEB Trygg Liv Holding/Codan Pension)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2004/C 202/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 2. August 2004 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SEB Trygg Liv Holding AB, das der Gruppe der Skandinaviska Enskilda Banken („SEB Group“, Schweden) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Forsikringsselskabet Hafnia Liv A/S, Codan Pensionsforsikring A/S, A/S Forsikringsselskabet Codan Pension und A/S Forsikringsselskabet Codan Link (zusammen „Codan Pension“, Dänemark) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

SEB Group: Banken-Einzelkundengeschäft mit vollem Service sowie Banken-Geschäftskundengeschäft einschließlich Lebens- und Rentenversicherung in Schweden, Estland und Litauen;

Codan Pension: Lebens- und Rentenversicherung, vor allem in Dänemark.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3501 — SEB Trygg Liv Holding/Codan Pension, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 217 vom 29.7.2000, S. 32; die Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 wurde durch die Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004 ersetzt.


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