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Document C2004/201/11

Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 10. Juni 2004 in der Rechtssache C-302/03: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 1999/22/EG — Haltung von Wildtieren in Zoos — Keine Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

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7.8.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/6


URTEIL DES GERICHTSHOFES

(Vierte Kammer)

vom 10. Juni 2004

in der Rechtssache C-302/03: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/22/EG - Haltung von Wildtieren in Zoos - Keine Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

(2004/C 201/11)

Verfahrenssprache: Italienisch

In der Rechtssache C-302/03, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. van Beek und R. Amorosi) gegen Italienische Republik (Bevollmächtigter: I. M. Braguglia im Beistand von G. de Bellis), wegen Feststellung, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (ABl. L 94, S. 24) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat, hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. N. Cunha Rodrigues (Berichterstatter) sowie der Richter J.-P. Puissochet und K. Lenaerts – Generalanwalt: P. Léger; Kanzler: R. Grass – am 10. Juni 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos verstoßen, dass sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 213 vom 6.9.2003.


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