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Document C2004/169A/03

GD Außenbeziehungen — Stellenausschreibung für eine Hauptberaterin bzw. einen Hauptberater (Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 des Statuts) — COM/102/04

ABl. C 169A vom 29.6.2004, p. 7–9 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

29.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 169/7


GD AUßENBEZIEHUNGEN

Stellenausschreibung für eine Hauptberaterin bzw. einen Hauptberater

(Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a) und 2 des Statuts)

COM/102/04

(2004/C 169 A/03)

Die Generaldirektion für Außenbeziehungen (GD RELEX) unterstützt das für Außenbeziehungen zuständige Kommissionsmitglied dabei, zusammen mit seinen Kollegen, eine effektive und kohärente Außenpolitik der Europäischen Union zu formulieren, um es so der Europäischen Union zu ermöglichen, ihre Präsenz auf der internationalen Bühne zu festigen. Diese Arbeit umfasst Politikbereiche, die sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fallen, als auch zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gehören. Zu diesem Zweck arbeitet die GD RELEX eng mit den anderen Generaldirektionen, insbesondere mit AIDCO, den Generaldirektionen Entwicklung und Handel sowie ECHO, zusammen.

Beschreibung der spezifischen, mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben

Der/Die Hauptberater/in wird die Generaldirektion mit Rat und Tat dabei unterstützen, eine größere Kohärenz im Hinblick auf die Politiken im Bereich Außenbeziehungen voranzutreiben und die Koordinierung zwischen den verschiedenen mit Außenbeziehungen befassten Diensten zu gewährleisten.

Er/Sie wird den Generaldirektor zu strategischen Fragen in Bezug auf die Arbeitsbereiche der mit Außenbeziehungen befassten Dienste beraten.

Er/Sie wird Kohärenz und Stimmigkeit der Formulierung der Politiken in den Bereichen gewährleisten, die von den mit Außenbeziehungen befassten Diensten abgedeckt werden.

Er/Sie wird die Koordinierung und Umsetzung der Politiken der Generaldirektion sicherstellen und gleichzeitig die Kohärenz und Vereinbarkeit mit der Außenpolitik der Kommission insgesamt gewährleisten.

Er/Sie wird die Prioritäten in den geografischen und politischen Bereichen analysieren, die von den mit Außenbeziehungen befassten Diensten abgedeckt werden.

Er/Sie wird die mittelfristigen Überlegungen zu den verschiedenen Politikbereichen ausarbeiten, die von den mit Außenbeziehungen befassten Diensten abgedeckt werden.

Stellenspezifische Voraussetzungen

Hochschulabschluss oder Postgraduiertenstudium, vorzugsweise im Bereich internationale Beziehungen, Recht oder politische Wissenschaften.

Ausgezeichnete Kenntnis der Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Programme der Europäischen Union im Bereich Außenbeziehungen.

Ausgezeichnete Kenntnis der Entscheidungsprozesse und der Funktionsweise der europäischen Organe.

Ausgezeichnete diplomatische Fähigkeiten sowie Verhandlungsgeschick und Repräsentationsfähigkeiten.

Die Arbeitssprachen in der Generaldirektion sind Englisch und Französisch. Die gute Beherrschung dieser Sprachen ist von Vorteil.

Allgemeine Bedingungen

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine gründliche Kenntnis der Organe der Europäischen Union erwartet.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

1.

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union;

2.

zur Promotion berechtigender Hochschulabschluss;

3.

mindestens fünfzehnjährige, nach Erwerb des Hochschulabschlusses auf einer der vorstehenden Qualifikation entsprechenden Ebene erworbene Berufserfahrung, davon mindestens fünf Jahre in einer Position, die Aufgaben der Beratung, Analyse und/oder interdisziplinären Konzeption auf hohem Niveau in einer internationalen Organisation einschließt;

4.

gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zu einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offen legen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Die Hauptberaterin bzw. der Hauptberater wird von der Kommission nach deren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt. Die in die engere Wahl gekommenen Bewerberinnen und Bewerber werden von dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen zu einem Gespräch eingeladen.

Gehalt und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen für Beamte, die auf einem der Grundamtsbezeichnung eines Direktors der Europäischen Gemeinschaften entsprechenden Dienstposten eingesetzt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf aufmerksam gemacht, dass neu eingestellte Beamte und sonstige Bedienstete gemäß dem neuen Statut eine neunmonatige Probezeit erfolgreich zu absolvieren haben.

Die Ernennung erfolgt in Brüssel.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Stelle wird gleichzeitig mit anderen Hauptberaterstellen ausgeschrieben. Bewerberinnen und Bewerber, die an mehreren Stellen interessiert sind, müssen sich für jede Stelle gesondert bewerben.

Den Bewerbungen sind nur die nachstehend genannten Unterlagen beizufügen. Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

1.

Lebenslauf in englischer, französischer oder deutscher Sprache (höchstens vier Seiten). Die erste Seite muss die folgenden Angaben enthalten:

Vollständiger Name (Titel, Vor- und Nachname),

vollständige Postanschrift,

E-Mail-Anschrift,

Telefonnummern (privat, Büro und Mobiltelefon),

Geburtsdatum,

Geschlecht,

Staatsangehörigkeit,

Sprachkenntnisse (Muttersprache, gründliche oder ausreichende Kenntnis anderer Sprachen),

Bezeichnung des Hochschulabschlusses, der zur Teilnahme an diesem Ausleseverfahren berechtigt, und Name der ausstellenden Einrichtung,

Ausstellungsdatum des Hochschulabschlusses (Tag, Monat und Jahr).

2.

Schreiben zur Begründung der Bewerbung (in englischer, französischer oder deutscher Sprache).

Unvollständige Bewerbungen (d. h. Bewerbungen ohne Begründungsschreiben und/oder Lebenslauf) werden nicht berücksichtigt.

Die Bewerbungen sind per E-Mail einzureichen.

Bewerbungsanschrift für elektronische Bewerbungen: ADMIN-JOB-VACANCIES-MANAGEMENT@cec.eu.int. Im Betreff ist die Nummer der Stellenausschreibung (COM/102/04) anzugeben.

Nur Bewerberinnen und Bewerbern, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, ist es gestattet, sie per Einschreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion „Personal und Verwaltung“

Referat „Organisationsplan und leitende Beamte“

COM/102/04

MO-34 5/105

B-1049 Brüssel.

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungen sind bis spätestens 30. Juli 2004 (Datum der E-Mail bzw. Datum des Poststempels bei Einschreibesendungen) einzusenden.

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen bis 30. Juli 2004 um 17.00 Uhr bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.


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