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Document C2004/148/04
Non-opposition to a notified concentration (Case No. COMP/M.3426 - ADVENT / SPORTFIVE) Text with EEA relevance
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache Nr. COMP/M.3426 — ADVENT/SPORTFIVE) Text von Bedeutung für den EWR
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß (Sache Nr. COMP/M.3426 — ADVENT/SPORTFIVE) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 148 vom 3.6.2004, p. 5–5
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
3.6.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 148/5 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluß
(Sache Nr. COMP/M.3426 — ADVENT/SPORTFIVE)
(2004/C 148/04)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Am 27/05/2004 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluß zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich
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gebührenfrei auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor. |
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