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Document C2004/118/64

    Rechtssache C-176/04: Klage des Königreichs Belgien gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. April 2004

    ABl. C 118 vom 30.4.2004, p. 34–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    30.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 118/34


    Klage des Königreichs Belgien gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. April 2004

    (Rechtssache C-176/04)

    (2004/C 118/64)

    Das Königreich Belgien hat am 14. April 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter des Klägers ist A. Goldman im Beistand von Rechtsanwalt H. Gilliams.

    Das Königreich Belgien beantragt,

    die Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (1) insoweit für nichtig zu erklären, als sie in Bezug auf den Kläger eine Ausgabe in Höhe von 9 322 809 Euro für Ackerkulturen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausschließt;

    hilfsweise, im Rahmen der Befugnis zur unbeschränkten Nachprüfung die von der Kommission vorgenommene Berichtigung von 9 322 809 Euro auf 1 079 814 Euro zu ermäßigen;

    der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die beiden angeblichen Verstöße, die die Kommission Belgien zur Last lege, nämlich die unvollständigen Verwaltungskontrollen und die verspätete Einführung der grafischen Daten für die fraglichen Erntejahre, beruhten in Wirklichkeit auf einer falschen Anwendung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen durch die Kommission. Diese habe daher zu Unrecht dem Kläger eine pauschale Berichtigung auferlegt.


    (1)  ABl. L 40 vom 10.2.2004, S. 31.


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