EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92003E001958

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1958/03 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Daten über die Zahlungen aus dem EAGFL-Garantie.

ABl. C 51E vom 26.2.2004, p. 165–166 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92003E1958

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1958/03 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Daten über die Zahlungen aus dem EAGFL-Garantie.

Amtsblatt Nr. 051 E vom 26/02/2004 S. 0165 - 0166


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1958/03

von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission

(13. Juni 2003)

Betrifft: Daten über die Zahlungen aus dem EAGFL-Garantie

In seiner Anfrage P-3775/02(1) hat António Campos die Kommission um Auskunft gebeten über die Höhe der jährlich im Rahmen des EAGFL-Garantie gewährten Finanzmittel für die 100 größten Begünstigen in jedem Mitgliedstaat, die Antwort der Kommission bezieht sich jedoch nur auf die Direktzahlungen, die nur rund 60 % aller Zahlungen aus dem EAGFL-Garantie ausmachen.

Verfügt die Kommission über keine Informationen, die es ihr ermöglichen, die von António Campos gestellte Frage nach dem Gesamtbetrag der Mittel aus dem EAGFL-Garantie mit Hilfe des CATS-Systems zu beantworten?

Kann die Kommission Auskunft geben über die Höhe der jährlich im Rahmen des EAGFL-Garantie gewährten Finanzmittel für die 100 größten Begünstigten in jedem Mitgliedstaat, einschließlich anderer Ausgaben als der Direktzahlungen?

(1) ABl. C 192 E vom 14.8.2003, S. 138.

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(16. Juli 2003)

Aus den zwei Tabellen, die dem Herrn Abgeordneten und dem Parlamentssekretariat direkt übersandt werden, sind die Gesamtbeträge und die Prozentanteile ersichtlich, die die 100 wichtigsten Begünstigten von Direktzahlungen und von anderen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie(1), gezahlten Beihilfen (im Sinne der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1259/1999(2)) in 14 Mitgliedstaaten(3) erhalten.

In Zusammenhang mit der Tabelle über die anderen Zahlungen aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, muss näher auf die folgenden Punkte eingegangen werden, auch um klarzustellen, warum ein relativ großer Teil dieser Beihilfezahlungen nur einer begrenzten Anzahl von Begünstigten gewährt wird:

Gemeinschaftsbeihilfen für Marktinstrumente wie Ausfuhrerstattungen, öffentliche Lagerhaltung oder andere Absatzförderungsmaßnahmen werden für gewöhnlich an Betriebe oder Institutionen gezahlt. Diese Maßnahmen dienen jedoch dem Ausgleich der Agrarmärkte und der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Preisniveaus und damit der Gewährleistung eines angemessenen Einkommens für die Landwirte. Die Landwirte sind, obwohl sie keine direkten Beihilfezahlungen erhalten, die Endbegünstigten dieser Unterstützungsregelung.

In einigen gemeinsamen Marktorganisationen wie jenen für Obst und Gemüse, Bananen oder Tabak erfolgen die Zahlungen für gewöhnlich an Erzeugerorganisationen. Einige dieser Erzeugerorganisationen haben mehrere Hundert Mitglieder und die gezahlten Beträge sind daher sehr hoch. Die Erzeugerorganisationen erhalten diese Zahlungen jedoch, um sie an die Endbegünstigten weiterzugeben. Allerdings werden diese Vorgänge nicht in die CATS-Datenbank eingegeben.

In der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker sind Unterstützungsmechanismen vorgesehen, die nicht direkt auf die Landwirte ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen wie Ausfuhrerstattungen, für die Nutzung bestimmter beihilfefähiger Erzeugnisse in der chemischen Industrie gewährte Erzeugungserstattungen, Absatzbeihilfen für Zuckererzeugnisse oder Raffinationsbeihilfen für die Verarbeitung von Rohzucker zu Weißzucker. Auch hier sind die Landwirte die Endbegünstigten der Unterstützungsregelungen, obwohl sie keine direkten Beihilfezahlungen erhalten.

Einige Marktinstrumente sehen vor, dass Beihilfen an die Verarbeiter der betreffenden Erzeugnisse wie Trockenfutter oder Baumwolle gewährt werden. Die Landwirte sind eindeutig die Endbegünstigten dieser Unterstützungsregelung, obwohl sie keine direkten Beihilfezahlungen erhalten.

In der Tabelle nicht enthalten sind durch Sanktionen, Rückerstattungen und Strafen verursachte Negativbeträge.

Auch die Beihilfezahlungen aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, für die Entwicklung des ländlichen Raums sind nicht darin enthalten. Aufgrund der Art dieser Beihilfen dürfen nicht alle Einzelheiten der im Rahmen dieser Regelung an die Endbegünstigungen getätigten Zahlungen in die CATS-Datenbank aufgenommen werden.

Schließlich muss noch hervorgehoben werden, dass der Anteil der indirekten Beihilfen im Verhältnis zu den direkten Beihilfen infolge der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen beträchtlich abgenommen hat und weiter abnimmt. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist die Unterstützung durch sonstige Beihilfezahlungen aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, von 91 % unseres Haushalts 2001 auf ca. 35 % zurückgegangen.

(1) Die Zahlenangaben beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2000.

(2) Verordnung (EG) des Rates Nr. 1259/1999 vom 17. Mai 1999 zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl. L 160 vom 26.6.1999.

(3) Für Griechenland liegen unvollständige Angaben vor.

Top