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Document 92003E001828
WRITTEN QUESTION E-1828/03 by Stavros Xarchakos (PPE-DE) to the Commission. Unpaid fines and proceedings against Greece pending before the European Court of Justice.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1828/03 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Unbeglichene Geldstrafen und Verfahren vor dem EuGH gegen Griechenland.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1828/03 von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission. Unbeglichene Geldstrafen und Verfahren vor dem EuGH gegen Griechenland.
ABl. C 65E vom 13.3.2004, p. 94–94
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
13.3.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 65/94 |
(2004/C 65 E/106)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1828/03
von Stavros Xarchakos (PPE-DE) an die Kommission
(2. Juni 2003)
Betrifft: Unbeglichene Geldstrafen und Verfahren vor dem EuGH gegen Griechenland
Kann die Kommission mitteilen, in wie vielen und in welchen Fällen Griechenland vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften seit 1994 zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist? Wie hoch ist die Gesamtsumme der Geldstrafen, die gegen Griechenland verhängt wurden? Wie viele dieser Geldstrafen hat Griechenland noch nicht beglichen? In wie vielen und in welchen Fällen steht ein Verfahren vor dem EuGH gegen Griechenland noch aus, und wie sieht der Zeitplan dieser Verfahren aus?
Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission
(16. Juli 2003)
Der Gerichtshof hat Griechenland ein einziges Mal gemäß Artikel 228 EG-Vertrag verurteilt, und zwar in der Rechtssache C-387/97 wegen unkontrollierter Abfallbeseitigung im Bezirk Chania (Kreta) und wegen fehlender Pläne für die Beseitigung von Abfällen und gefährlichen Abfällen. Durch Urteil vom 4. Juli 2000 (Urteil gemäß Artikel 228 EG-Vertrag), wurde Griechenland zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 20 000 EUR für jeden Tag des Verzugs bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Urteils des Gerichtshofs vom 7. April 1992 (Rechtssache C-45/91, Urteil gemäß Artikel 226 EG-Vertrag) verpflichtet. Bis zur tatsächlichen Einhaltung des zweiten Urteils hat Griechenland das tägliche Zwangsgeld in Höhe von 20 000 EUR für den Zeitraum vom 4. Juli 2000 bis zum 26. Februar 2001 (das Datum, an dem Griechenland dem Urteil nachgekommen ist) zu zahlen, was sich auf einen Gesamtbetrag von 5 400 000 EUR entspricht, der von Griechenland fristgemäß beglichen worden ist.
Die Kommission hat den Gerichtshof in einem anderen Fall gemäß Artikel 228 EG-Vertrag angerufen, da Griechenland das Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 1995 (1) nicht befolgt hat. Die Klageschrift ist am 27. Mai 1998 mit dem Aktenzeichen C-197/98 beim Gerichtshof eingereicht worden. Nachdem eine Präsidialverordnung vom 23. Juni 2000 die genannte Richtlinie umgesetzt hat, hat die Kommission die Klage zurückgenommen und die Rechtssache wurde Gegenstand eines Streichungsbeschlusses.
In drei weiteren Fällen hat die Kommission den Gerichtshof gemäß Artikel 228 EG-Vertrag angerufen. Jedoch hat Griechenland die Urteile des Gerichtshofs zwischenzeitlich befolgt, so dass es zur Einstellung der Verfahren kam, bevor die Klageanträge vor dem Gerichtshof gestellt wurden.
Es handelte sich um die Nichtbefolgung von Urteilen in den Fällen:
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C-328/90 (Erfordernis der Staatsangehörigkeit für die Eröffnung von Privatschulen) |
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C-290/94 (Zugang zur Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit) |
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C-311/95 (Fehlende Mitteilung von nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge). |
Heute gibt es daher gegen Griechenland kein anhängiges Verfahren gemäß Artikel 228 EG-Vertrag.
Was die Verfahren gegen Griechenland gemäß Artikel 226 EG-Vertrag betrifft, so beläuft sich deren Zahl heute auf 22. In sechs dieser Fälle hat die Kommission die Klage zurückgenommen und die Streichungsbeschlüsse werden erwartet. Eine synoptische Tabelle der übrigen 16 Verfahren, in der jeweils die Rechtssachen-Nr., eine Kurzfassung des Inhalts sowie der Verfahrensstand enthalten sind, werden dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt zugestellt.
(1) Rechtssache C-365/93, Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG über die Anerkennung von Hochschuldiplomen, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen.