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Document 92003E001593

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1593/03 von Daniel Ducarme (ELDR) an die Kommission. Gleichwertigkeit der Diplome für höherqualifizierte Kosmetikerinnen.

ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 204–205 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1593

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1593/03 von Daniel Ducarme (ELDR) an die Kommission. Gleichwertigkeit der Diplome für höherqualifizierte Kosmetikerinnen.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0204 - 0205


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1593/03

von Daniel Ducarme (ELDR) an die Kommission

(5. Mai 2003)

Betrifft: Gleichwertigkeit der Diplome für höherqualifizierte Kosmetikerinnen

Die Kommission hat 1994 eine Ausschreibung zur Förderung von Initiativen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen eröffnet. Im Juni 1994 hat der Nationale Verband der belgischen Kosmetikerinnen (UNEB), zusammen mit seinen Partnern in den übrigen Mitgliedstaaten, seine Bewerbung mit dem Vorhaben Gleichwertigkeit der Diplome für höherqualifizierte Kosmetikerinnen eingereicht mit dem Ziel, die Freizügigkeit der Kosmetikerinnen im europäischen Raum zu gewährleisen.

Das Vorhaben wurde ausgewählt und zum Gegenstand eines Vertrags zwischen der Kommission (GD XXII) und der UNEB (Vertrag Nr. 94-20-SKR-0125-00).

Im November 1995 fand eine Synthese-Sitzung statt, auf der die Partner ein gemeinsames Ausbildungsprogramm verabschiedeten. Der Schlussbericht wurde im Dezember 1995 vorgelegt.

Seitdem hat der UNEB keine Nachricht mehr erhalten.

Könnte die Kommission mich über den Stand dieses Dossiers unterrichten?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(3. Juni 2003)

Die Kommission hat 1994 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen(1) zur Förderung von Initiativen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen veröffentlicht. Etwa 40 Projekte, unter anderem das vom nationalen Verband der belgischen Kosmetikerinnen (UNEB) und anderen Partnern mehrerer Mitgliedstaaten vorgelegte Projekt über die Gleichwertigkeit der Diplome für höher qualifizierte Kosmetikerinnen (Vertragsnummer 94-20-SKR-0125-00), wurden ausgewählt. Diese Projekte, einschließlich des von UNEB vorgelegten Projektes, wurden zwischen 1994 und 1995 erfolgreich durchgeführt.

Seit 1995 hat die Kommission die Bemühungen zur Erleichterung der beruflichen Mobilität und der Schaffung eines europäischen Raumes der Qualifikationen unterstützt, wobei die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation und den Inhalt der Bildung und Ausbildung gewahrt blieben. Insbesondere konnte mit dem Leonardo da Vinci-Programm innovative Maßnahmen mit Hilfe grenzübergreifender Partnerschaften in diesem Bereich unterstützt werden.

Ferner haben die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner 1998 das Europäische Forum für die Transparenz beruflicher Qualifikationen gegründet, mit dessen Hilfe die gemeinsame Entwicklung von Instrumenten zur Verbesserung der Transparenz der beruflichen Qualifikationen weiter vorangetrieben werden konnte: derDiplomzusatz zum leichteren Verständnis nationaler Qualifikationen, ein europäisches Lebenslaufmuster, damit jeder seine beruflichen und persönlichen Qualifikationen darstellen kann und das Netz nationaler Referenzstellen für Qualifikationen, die Informationen über die nationalen Ausbildungs- und Qualifikationssysteme erteilen.

Die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung(2) in Verbindung mit der Kopenhagener Erklärung der Bildungsminister der Europäischen Union und der Beitrittsländer vom 30. November 2002 ermöglichen nunmehr die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen, indem die bereits bekannten Instrumente zu einer einzigen einfach verwendbaren und verständlicheren Struktur zusammengefasst werden.

In diesem Rahmen soll der Erwerb von Fachkenntnissen und Qualifikationen auf sektoraler Ebene durch enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern stärker runterstützt werden. Zu diesem Zweck sind die konkreten Ergebnisse von Initiativen, wie das in dieser Anfrage angeführte UNEB-Projekt, aber auch die seit 1995 im Rahmen des Leonardo da Vinci-Programms unterstützten Projekte zu prüfen und für die Entwicklung gemeinsamer Grundsätze und Referenzwerte in diesem Berufssektor zu nutzen. Die dank der erwähnten Gemeinschaftsinstrumente verbesserte Transparenz der bestehenden Ausbildungssysteme und die Schaffung gemeinsamer Ausbildungsmodule in den verschiedenen Sektoren wird mit Sicherheit eine größere Mobilität in der Union für alle Berufe, einschließlich von Kosmetikerinnen, ermöglichen.

(1) ABl. C 112 vom 22.4.1994.

(2) ABl. C 13 vom 18.1.2003.

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