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Document 92003E001560

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1560/03 von Proinsias De Rossa (PSE) an die Kommission. Haarfärbemittel und Krebs.

ABl. C 280E vom 21.11.2003, p. 168–168 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1560

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1560/03 von Proinsias De Rossa (PSE) an die Kommission. Haarfärbemittel und Krebs.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0168 - 0168


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1560/03

von Proinsias De Rossa (PSE) an die Kommission

(7. Mai 2003)

Betrifft: Haarfärbemittel und Krebs

In ihrer Antwort zur Schriftlichen Anfrage P-0090/03(1) zu Haarfärbemitteln und Krebs erklärte die Kommission, dass in dem spezifischen Bereich oxidativer Haarfärbemittel die meisten Stoffe bereits verboten wurden oder ihre Verwendung an bestimmte Auflagen geknüpft wurde, beruhend auf der Risikobewertung seitens des Wissenschaftlichen Ausschusses für Kosmetik und Non-Food-Produkte für den Verbraucher (SCCNFP). Ferner erklärte die Kommission, sie erörtere mit den Mitgliedstaaten und Verbraucher- und Industrievertretern die Prioritäten für eine Bewertung bzw. Neubewertung von Stoffen.

Kann die Kommission mitteilen, wann mit einer Schlussfolgerung aus diesen Diskussionen zu rechnen ist, welche Aktion sie dann vorschlägt und inwieweit die Auswirkungen auf Dritte oder Nichtnutzer dieser Erzeugnisse bei der Bewertung dieser Produkte durch die EU berücksichtigt werden?

(1) ABl. C 155 E vom 3.7.2003, S. 212.

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(13. Juni 2003)

Bei einem Ende April 2003 veranstalteten Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten sowie Verbraucher- und Industrievertretern hat die Kommission eine Strategie für die systematische Beurteilung von Haarfärbemitteln im Hinblick auf veröffentlichte Berichte über einen möglichen Zusammenhang zwischen regelmäßiger Anwendung von Haarfärbemitteln und Blasenkrebs zur Diskussion gestellt.

Das wichtigste Element der Strategie ist eine stufenweise, angepasste Vorgehensweise, bei der die Industrie innerhalb bestimmter Fristen Sicherheitsdossiers über Haarfärbemittel vorlegen soll, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Kosmetik und Non-Food-Produkte (SCCNFP) bewertet werden sollen. Das Gesamtziel der Strategie besteht darin, die Verwendung dieser Stoffe auf der Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen der betreffenden Dossiers zu regeln. Dabei soll Stoffen, zu denen dem SCCNFP kein Dossier zur Risikobewertung vorgelegt wurde, die höchste Priorität eingeräumt werden, während Stoffe, zu denen Informationen vorliegen, später einbezogen werden sollen. Im erstgenannten Fall will die Kommission prüfen, welche Maßnahmen am besten geeignet sind, unter Umständen auch ein Verwendungsverbot für die Stoffe.

Dieser Ansatz wurde von den Sitzungsteilnehmern lebhaft begrüßt. Die Kommission hat Industrie und Mitgliedstaaten um weitere Informationen zur Festlegung der Prioritäten für die künftige Arbeit gebeten. Die Diskussion wird im Sommer fortgesetzt und in den darauf folgenden Monaten sollen Schlussfolgerungen erarbeitet werden.

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