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Dokument 92003E001558

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1558/03 von Claude Moraes (PSE) an die Kommission. Fußball und Rassismus.

    ABl. C 280E vom 21.11.2003, s. 167—167 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    stránkách Evropského parlamentu

    92003E1558

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1558/03 von Claude Moraes (PSE) an die Kommission. Fußball und Rassismus.

    Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0167 - 0167


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1558/03

    von Claude Moraes (PSE) an die Kommission

    (7. Mai 2003)

    Betrifft: Fußball und Rassismus

    Kann die Kommission mitteilen, wie sie auf den zunehmenden Rassismus und organisiertes rassistisches Verhalten von Anhängern bestimmter Fußballclubs innerhalb der EU-Länder und die kürzlich von der UEFA gegen bestimmte Fußballclubs verhängte Geldstrafen zu reagieren gedenkt?

    Wie äußert sich die Kommission zu den beunruhigenden Anzeichen für organisierten Rassismus bei Fußballspielen in bestimmten Beitrittsländern, die erneut von der UEFA festgestellt wurden (z.B. in der Slowakei)?

    Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

    (25. Juni 2003)

    Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten über in jüngster Zeit registrierte rassistische Verhaltensweisen und rassistische Gewalttaten bei Fußballspielen in bestimmten Mitgliedstaaten und Beitrittsländern.

    Die Kommission unterstützt Initiativen finanziell, die der Bekämpfung des Rassismus im Fußball dienen, einschließlich des Netzwerks FARE (Football Against Racism in Europe).

    Am 28. November 2001 hat die Kommission einen Vorschlag(1) für einen Rahmenbeschluss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verabschiedet. Der Rahmenbeschluss verfolgt einen doppelten Zweck: Er soll erstens gewährleisten, dass Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in allen Mitgliedstaaten mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet werden können, einschließlich der Möglichkeit, die Schuldigen auszuliefern oder zu überstellen, und er soll zweitens die justizielle Zusammenarbeit durch Beseitigung etwaiger Hindernisse verbessern und ausbauen helfen.

    Weiterhin möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass der Rat am 25. April 2002 einen Beschluss über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung angenommen hat(2). Für den Informationsaustausch über Fußballereignisse und zur Erleichterung der erforderlichen internationalen Polizeizusammenarbeit bei Fußballspielen internationaler Bedeutung werden mit diesem Beschluss auch nationale Fußballinformationsstellen eingerichtet.

    (1) ABl. C 75 E vom 26.3.2002.

    (2) ABl. L 121 vom 8.5.2002.

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