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Document 92003E001408

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1408/03 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Gefahr von Straßenmarkierungen für Motorradfahrer.

ABl. C 280E vom 21.11.2003, p. 138–139 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1408

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1408/03 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Gefahr von Straßenmarkierungen für Motorradfahrer.

Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0138 - 0139


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1408/03

von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission

(23. April 2003)

Betrifft: Gefahr von Straßenmarkierungen für Motorradfahrer

Motorradfahrer haben auf zahlreichen Straßen Probleme mit glatten Straßenoberflächen und Straßenmarkierungen. Bei Regenwetter sind Straßenmarkierungen sehr glatt, und insbesondere in den Kurven wird das Motorradfahren dann sehr gefährlich. Die Behörden entscheiden sich oft für die billigsten Lösungen und verwenden nicht immer qualitativ hochwertige und rutschfeste Farben. Auch werden zu wenig Kontrollen darüber durchgeführt, ob die Farben den geltenden Normen entsprechen.

Ferner gibt es Probleme mit Teer. Teer wird verwendet, um kleinere Reparaturen am Straßendeck durchzuführen. Bei Regenwetter sind diese Oberflächen aus Teer jedoch sehr glatt. Motorräder rutschen dort leicht aus und der Bremsweg verlängert sich. Außerdem ist das verwendete Material nicht beständig. Dennoch gibt es Straßenreparaturprodukte, die sicherer und beständiger sind.

Hat die Kommission Kenntnis von diesen Problemen?

Welche Initiativen ergreift die Kommission, um glatte Straßenoberflächen und Straßenmarkierungen zu vermeiden?

Kennt die Kommission Alternativen zu den klassischen Straßenmarkierungsfarben und Teer, und wie ist ihr Standpunkt dazu?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(27. Mai 2003)

Die Kommission ist über den gefährlichen Zustand bestimmter Straßenabschnitte sehr besorgt und die Griffigkeit ist ein wichtiger Faktor für den Sicherheitsgrad einer Straße. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass die Instandhaltung von Straßen einschließlich der richtigen Anwendung von Straßenmarkierungen und -decken in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt.

Im Auftrag der Kommission hat das Europäische Komitee für Normung (CEN(1)) eine Norm für Straßenmarkierungsmaterialien angenommen, die selbst bei nasser Fahrbahn griffig sind (Norm EN 1423:1997 Straßenmarkierungsmaterialien Nachstreumittel Markierungs-Glasperlen, Griffigkeitsmittel und Nachstreugemische). In bezug auf Straßendecken wird CEN/TC 227 eine Produktnorm vorbereiten, die, sobald sie angenommen ist, der CE-Markierung auf Grundlage der Bauprodukte-Richtlinie (Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte(2)) unterliegt. Die Qualitätsklassen, die in diesen Normen definiert sind, erlauben den Straßenverwaltungen die Beschaffung von Materialien, mit besseren Eigenschaften als Farben ohne diese Zusätze.

Wenn solche Markierungen und Straßendecken einmal eingeführt sind, muss ihre Griffigkeit kontrolliert werden. Gegenwärtig verwendet jeder Mitgliedstaat ein oder zwei aus einer Gesamtzahl von zwölf verschiedenen Messgeräten, um die Griffigkeit zu messen. Die CEN-Gruppe TC 227 WG 5 entwickelt einen Normentwurf, der ein einheitliches Verfahren zur Bestimmung der Griffigkeit in einer dynamischen Messung bestimmen soll, um zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare Sicherheitsbedingungen zu schaffen.

Die Kommission unterstützt diese Maßnahmen durch die Forschungsprojekte FORMAT (Instandhaltung von Straßendecken) und SILVIA (lärmmindernde Straßendecken), die beide im Jahr 2002 begannen. In ihrem Arbeitsprogramm für 2003 hat die Kommission angekündigt, dem Parlament und dem Rat eine Richtlinie über das Management von besonders gefährlichen Stellen und die Straßensicherheitsprüfungen vorzulegen. Wenn solche Maßnahmen eingeführt sind, ist es möglich, Abschnitte mit hohem Risiko zu identifizieren, auf kosteneffiziente Weise Gegenmaßnahmen zu entwickeln und sich auf kritische Stellen im Straßennetz zu konzentrieren.

(1) Europäisches Komitee für Normung.

(2) ABl. L 40 vom 11.2.1989.

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