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Document 92003E001093

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1093/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung von Mitteln aus dem Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz durch die Gemeinde Livorno.

ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 139–139 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E1093

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1093/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung von Mitteln aus dem Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz durch die Gemeinde Livorno.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0139 - 0139


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1093/03

von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission

(31. März 2003)

Betrifft: Verwendung von Mitteln aus dem Aktionsprogramm für den Katastrophenschutz durch die Gemeinde Livorno

Im September 2002 hat der Überwachungsausschuss des italienischen Wirtschaftsministeriums den Finanzbericht über die Verwendung von EU-Mitteln vorgelegt.

Daraus ergibt sich, wie bedenklich schleppend und ineffizient die Vergabe der Projekte in manchen Gebietskörperschaften erfolgt.

Entsprechende Bedenken über die unzureichende Verwendung von Gemeinschaftsmitteln durch die Gebietskörperschaften hat auch die Europäische Kommission wiederholt geäußert.

Einige Gebietskörperschaften, beispielsweise die Gemeinde Livorno, benötigen die Gemeinschaftsmittel dringend, um sie zum Schutz von Menschen und Gütern bei Katastrophen einzusetzen, sei es präventiv oder um bei Naturkatastrophen oder sogenannten technologisch-industriellen Katastrophen angemessen reagieren zu können.

1. die Gemeinde Livorno Projekte im Rahmen des Aktionsprogramms für den Katastrophenschutz vorgelegt hat;

2. die Gemeinde Livorno für diese Projekte Finanzmittel erhalten hat;

3. diese Mittel ausgegeben wurden?

Gemeinsame Antwortvon Frau Wallström im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-0829/03, E-0889/03, E-1091/03,E-1092/03, E-1093/03, E-1094/03, E-1095/03, E-1096/03, E-1097/03,E-1098/03, E-1099/03, E-1100/03, E-1101/03, E-1102/03 und E-1103/03

(22. April 2003)

Die Kommission kann der Frau Abgeordneten mitteilen, dass in den beiden letzten Jahren die Gemeinden Frosinone, Fiumincino, Ancona, Carrara, Livorno, Florenz, Macerata, Massa, Perugia, Pesaro, Pisa, Pistoia, Prato, Siena und Terni im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für den Katastrophenschutz gemäß der Entscheidung 1999/847/EG des Rates vom 9. Dezember 1999(1) kein Projekt eingereicht und folglich in diesem Zusammenhang auch keine finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Zweck des Aktionsprogramms ist es, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beim Schutz von Menschen, Gütern und Umwelt vor Naturkatastrophen und Unfällen zu unterstützen und zu ergänzen. Aus diesem mit einem Jahreshaushalt von 1,5 Mio EUR ausgestatteten Programm (Haushaltslinie B4-308) können Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Vorbereitung, Intervention, Soforthilfe und Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen von Katastrophen finanziert werden. Förderfähig sind nur Aktionen, die alle oder viele Mitgliedstaaten interessieren. Die förderfähigen Aktionen müssen zu den Schwerpunkten passen, die alljährlich von der Kommission mit Unterstützung eines Verwaltungsausschusses festgelegt werden.

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete auch davon in Kenntnis setzen, dass auf der Internetseite http://www.europa.eu.int/comm/environment/civil/ eine ganze Reihe von Beispielen von Projekten beschrieben ist, die im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für den Katastrophenschutz durchgeführt wurden.

(1) ABl. L 327 vom 21.12.1999.

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