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Document 92003E000923

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0923/03 von Florence Kuntz (EDD) an die Kommission. Unsicherheit über den Bau der Verbindung Lyon-Turin.

    ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 160–161 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92003E0923

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0923/03 von Florence Kuntz (EDD) an die Kommission. Unsicherheit über den Bau der Verbindung Lyon-Turin.

    Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0160 - 0161


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0923/03

    von Florence Kuntz (EDD) an die Kommission

    (18. März 2003)

    Betrifft: Unsicherheit über den Bau der Verbindung Lyon-Turin

    Die Eisenbahnverbindung Lyon-Turin wurde auf Grund einer Rechnungsprüfung der Verkehrsinfrastrukturen auf Ersuchen der französischen Regierung in Frage gestellt.

    Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung mehrerer Regionen dar, da die enorme Bedeutung dieser Verbindung für den reibungslosen Handel zwischen Nord- und Südeuropa auf der Hand liegt und die derzeit vorhandenen Routen zur Ueberquerung der Alpen überlastet und anfällig sind. Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die Verringerung der Umweltauswirkungen durch die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene.

    Das Vorhaben sollte durch den Gemeinschaftshaushalt unterstützt werden, wobei 50 % der Kosten für die Vorstudien und wahrscheinlich 20 % der Kosten für die Realisierung, bezogen auf ein Gesamtbudget von 13 Mrd. EUR, aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden sollten.

    Kann die Kommission bestätigen, dass sie dieses Vorhaben unterstützt? Kann sie bestätigen, dass sie sich an dessen Finanzierung beteiligen wird, und genau angeben, in welcher Höhe?

    Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

    (10. April 2003)

    Die Kommission hat wiederholt deutlich gemacht, vor allem in ihrem Weißbuch Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft(1), dass für sie die baldestmögliche Durchführung dieses vorrangigen Projekts von großer Bedeutung ist. Es ist ein Schlüsselelement für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes und wird einen Beitrag zu einer stärkeren Verlagerung der Verkehrsströme über die Alpen auf die Schiene leisten. Noch größere Bedeutung gewinnt es übrigens durch die anstehende Osterweiterung der Union. Deutlich gemacht hat die Kommission ihr Interesse an diesem Projekt durch die Unterstützung für die Studien sowohl zu seinen nationalen Abschnitten als auch zu seinem internationalen Streckenabschnitt.

    Im Zeitraum 1992-2000 gliederte sich die Förderung des Projekts aus den Haushaltsmitteln für das transeuropäische Verkehrsnetz wie folgt(2):

    - 42 Mio EUR wurden für die Finanzierung der technischen Studien für den internationalen Streckenabschnitt gewährt; das entspricht rund 45 % der tatsächlich entstandenen Kosten. Damit ist die Gemeinschaft der Hauptgeldgeber für diesen Projektabschnitt;

    - 16,5 Mio EUR flossen in Studien über den Abschnitt Lyon-Montmélian;

    - 27,5 Mio EUR waren für Studien und Arbeiten zu den Zugangsstrecken auf italienischer Seite sowie den Knotenpunkt Turin bestimmt.

    Im Zeitraum 2001-2006 hat die Kommission im Rahmen des Mehrjahresrichtprogramms des Haushalts für das transeuropäische Verkehrsnetz folgende Beträge vorgesehen:

    - 100 Mio EUR fließen in den Abschluss des Studienprogramms für den internationalen Streckenabschnitt, das sich insgesamt auf 371 Mio EUR beläuft;

    - weitere 12 Mio EUR sind für Studien und Arbeiten am Abschnitt Lyon-Montmélian veranschlagt;

    - schließlich sind 29 Mio EUR für Studien und Arbeiten am Knotenpunkt Turin und dem künftigen Frachtring vorgesehen.

    Die Gemeinschaft stellt damit erhebliche Fördermittel vor allem für die Studienphase zur Verfügung(3). In Anbetracht der Komplexität des Projekts Lyon-Turin und der Kosten für seine Durchführung hat die Kommission ferner eine Anhebung des Hoechstsatzes für die Kofinanzierung durch die Gemeinschaft für die Bauarbeiten auf 20 % (statt der in der derzeitigen Verordnung vorgesehenen 10 %) für grenzüberschreitende Eisenbahnprojekte vorgeschlagen, die natürliche Hindernisse zu überwinden haben. Der nach der ersten Lesung im Parlament im Juli 2002 geänderte Vorschlag(4) ist noch beim Rat anhängig, ohne dass schon jetzt gesagt werden könnte, ab wann der neue Satz von 20 % gelten wird.

    (1) KOM(2001) 370 endg.

    (2) Gerundete Zahlen.

    (3) Zur Erinnerung: Der Gesamtbetrag nach der Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze, ABl. L 197 vom 29.7.1999, beläuft sich auf 4,17 Mrd. EUR für das TEN-T im Zeitraum 2000-2006.

    (4) KOM(2003) 38 endg.

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