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Document 92003E000572
WRITTEN QUESTION E-0572/03 by Luigi Vinci (GUE/NGL) to the Council. EU-Mexico relations and the Digna Ochoa case.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0572/03 von Luigi Vinci (GUE/NGL) an den Rat. EU-Mexiko und der Fall Digna Ochoa.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0572/03 von Luigi Vinci (GUE/NGL) an den Rat. EU-Mexiko und der Fall Digna Ochoa.
ABl. C 280E vom 21.11.2003, p. 67–68
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0572/03 von Luigi Vinci (GUE/NGL) an den Rat. EU-Mexiko und der Fall Digna Ochoa.
Amtsblatt Nr. 280 E vom 21/11/2003 S. 0067 - 0068
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0572/03 von Luigi Vinci (GUE/NGL) an den Rat (28. Februar 2003) Betrifft: EU-Mexiko und der Fall Digna Ochoa Am 19. Oktober 2001 wurde in Mexiko-Stadt die berühmte Rechtsanwältin Digna Ochoa y Placido ermordet, die weltweit für ihren Kampf für die Menschenrechte bekannt war. Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung des Falles Digna Ochoa haben großes Aufsehen erregt, insbesondere die Versuche des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Sales Heredia, die Untersuchungen im Sande verlaufen zu lassen. Letzterer musste schließlich auf die Kritik der Organisationen der mexikanischen Zivilgesellschaft hin von seinem Amt zurücktreten. Ist der Rat angesichts der über die mexikanischen Grenzen hinausreichenden Bedeutung des Falles Digna Ochoa nicht der Ansicht, dass die Ereignisse im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung des Mordes an Frau Digna Ochoa y Placido ständig verfolgt werden müssen, und wie bewertet er diesen speziellen Fall? Ist der Rat nicht der Ansicht, dass dieser Fall bei allen Kontakten zwischen der EU und Mexiko zur Sprache gebracht werden muss, auch angesichts dessen, dass der Vertrag zwischen der Europäischen Union und Mexiko eine Demokratieklausel enthält, die man sicherlich heranziehen kann, um den gebotenen politischen Druck auszuüben, damit die Menschenrechtsverletzungen in Mexiko ein rasches und sicheres Ende finden? Antwort (22. Juli 2003) 1. Es sei darauf hingewiesen, dass die Ermordung von Frau Digna Ochoa y Plácido, einer anerkannten Verfechterin der Menschenrechte in Mexiko, von der Europäischen Union in der öffentlichen Erklärung vom 29. Oktober 2001 nachdrücklich verurteilt wurde. Bei diesem Anlass brachte die EU ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die mexikanische Regierung sich weiterhin für die Verteidigung und den Schutz der Menschenrechte sowie für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit derer, die für diese Rechte kämpfen, einsetzen werde. Ferner wies die Europäische Union darauf hin, dass sie hoffe, dass der Mord an Frau Digna Ochoa y Plácido rasch aufgeklärt und die Schuldigen ermittelt und vor Gericht gestellt würden. Bei mehreren Gelegenheiten jedes Mal, wenn die Frage angesprochen wurde hat die mexikanische Regierung erklärt, dass die Ermittlungen im Zusammenhang der Ermordung von Frau Ochoa noch liefen, bislang aber zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt hätten. Der Rat der Europäischen Union bekräftigt seine Absicht, diese Frage auch künftig aufmerksam zu verfolgen. 2. Der Rat hat sich aus verschiedenen Anlässen mit der Menschenrechtssituation in Mexiko befasst und seine diesbezügliche Besorgnis geäußert. Die EU und die Vertreter der Mitgliedstaaten haben bei ihren Kontakten mit der mexikanischen Regierung häufig Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte aufgeworfen und ihre Besorgnis hinsichtlich verschiedener Aspekte dieses Themas zum Ausdruck gebracht. Wie erinnerlich, wurde auf dem letzten Treffen hochrangiger Beamter im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Mexiko, das am 3. Oktober 2002 in Puebla (Mexiko) stattfand, die Lage der Menschenrechte in Mexiko eingehend erörtert. Bei dieser Gelegenheit äußerten die EU-Vertreter ihre Besorgnis hinsichtlich einiger besonderer Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Mexiko einschließlich des vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Falls. Dabei wurden insbesondere Fälle angesprochen, bei denen Personen und Organisationen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte in Mexiko einsetzen, belästigt, mit dem Tode bedroht oder angegriffen wurden. Bei dieser Gelegenheit bekräftigte die EU, dass sie für eine weitere Zusammenarbeit mit der mexikanischen Regierung in diesem Bereich zur Verfügung stehe. Auf der Tagung des Gemischten Ausschusses EU-Mexiko, die am selben Tag stattfand, kamen beide Seiten überein, die Zusammenarbeit in dem spezifischen Bereich der Menschenrechte und der Demokratie auszubauen. Die Europäische Union hat diese Frage auf der Tagung des Gemischten Rates EU-Mexiko am 27. März 2003 in Vouliagmeni erörtert. Zum Abschluss dieses Treffens haben die Delegationen ihr entschlossenes Eintreten für die Universalität der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht und betont, dass es sich hierbei um eine geteilte Verantwortung der internationalen Gemeinschaft handelt. Die Delegationen haben sich verpflichtet, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die weltweite Anerkennung dieser Rechte zu stärken.