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Document 92003E000385

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0385/03 von Patricia McKenna (Verts/ALE) an die Kommission. Erschließungsmaßnahmen in der Gemeinde Elche und im GGB Tabarca (Autonome Gemeinschaft Valencia).

ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 97–98 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E0385

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0385/03 von Patricia McKenna (Verts/ALE) an die Kommission. Erschließungsmaßnahmen in der Gemeinde Elche und im GGB Tabarca (Autonome Gemeinschaft Valencia).

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0097 - 0098


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0385/03

von Patricia McKenna (Verts/ALE) an die Kommission

(13. Februar 2003)

Betrifft: Erschließungsmaßnahmen in der Gemeinde Elche und im GGB Tabarca (Autonome Gemeinschaft Valencia)

Die Gemeinde Elche verabschiedete das integrierte Maßnahmenprogramm (am 25. März 2003) und das Erschließungsprojekt (am 27. Januar 2003) des Sektors AR-1, nach denen die Errichtung von mehr als 3000 touristischen Unterkünften in unmittelbarer Umgebung eines Küstenfeuchtgebiets (Els Bassars-Clot de Galvany), eines Dünenystems (Dunas del Carabassí) und des Streifens uralter Anbaugebiete, der dieses Feuchtgebiet und dieses Dünensystem verbindet, vorgesehen ist. Alle diese Gebiete sind in dem Vorschlag für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) der Regierung von Valencia unter der Bezeichnung Tabarca aufgeführt. Sowohl das integrierte Maßnahmenprogramm als auch das Erschließungsprojekt wurden verabschiedet, ohne dass ein gesondertes Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine ökologische Bewertungsstudie gemäß der Richtlinien 97/11/EG(1) vom 3. März 1997 bzw. 92/43/EG(2) vom 31. Mai 1992 durchgeführt worden wäre.

Das Feuchtgebiet Els Bassars-Clot de Galvany und seine Umgebung sind von beträchtlicher Bedeutung als Enklave für Vögel. In dieser Umgebung wurden mehr als 220 Vogelarten gezählt, von denen fast 70 Arten den Status von Brutvögeln haben, darunter zwei Arten, die vom Aussterben bedroht sind und im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG(3) über die Erhaltung wildlebender Vogelarten aufgeführt sind: die Marmelente (Marmaronetta angustirostris)

und die Schwarzkopfruderente (Oxjura leucocephala). Die Auswirkungen der Erschließung des Sektors AR-1 auf die Vogelwelt wären äußerst gravierend, da in der Folge der Siedlungsdruck auf das Feuchtgebiet Els Bassars-Clot de Galvany stark zunehmen würde (mehr als 10 000 neue Bewohner in der Umgebung eines Feuchtgebiets, das eine Ausdehnung von lediglich 180 Hektar hat und schon jetzt einem starken Siedlungsdruck ausgesetzt ist, der vor allem von den touristischen Anlagen ausgeht, die in jüngster Zeit am südlichen Rand des Feuchtgebiets im Nachbargemeindebezirk Santa Pola errichtet wurden).

Kann die Kommission ermitteln, ob alle Umstände berücksichtigt wurden und es gerechtfertigt ist davon auszugehen, dass weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 97/11/EG) noch eine ökologische Bewertungsstudie (Richtlinie 92/43/EWG) des erwähnten Erschließungsprojekts mit Blick auf das Feuchtgebiet Els Bassars-Clot de Galvany und das Dünensystem von Carabassí (einschließlich des Landteils des GGB Tabarca) erforderlich war? Wie wird die Kommission sicherstellen, dass das Erschließungsprojekt dieses GGB nicht gefährdet?

(1) ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5.

(2) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

(3) ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(9. April 2003)

Der Kommission sind die von der Frau Abgeordneten in der vorliegenden schriftlichen Anfrage dargestellten Fakten bereits bekannt.

Die Kommission hat in der Tat eine Beschwerde mit der Registriernummer 2002/5164 in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan der Stadt Elche und dem Bauvorhaben für mehr als 3 000 Unterkünfte für Touristen und ein Hotel innerhalb eines Gebiets von gemeinschaftlichem Interesse, bei dem vorab keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde, erhalten.

Der Beschwerdeführer führt aus, der besagte Bebauungsplan werde gravierende Auswirkungen auf die Umwelt haben und zur Zerstörung der Lebensräume in diesem Gebiet führen. Er vertritt ferner die Auffassung, die Durchführung dieses städtebaulichen Vorhabens werde sich spürbar nachteilig auf eine ganze Reihe von Arten und Lebensräumen auswirken, die unter dem Schutz der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen stehen.

Die Kommission hat daher kürzlich Kontakt mit den spanischen Behörden aufgenommen und sie um eine Stellungnahme zu den vom Beschwerdeführer vorgetragenen Fakten sowie um umfassende Informationen über das Projekt gebeten.

Die Kommission wird als Hüterin der Verträge unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um im vorliegenden Fall für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu sorgen.

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