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Document 92003E000255

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0255/03 von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission. Lloyd's of London.

ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 84–84 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92003E0255

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0255/03 von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission. Lloyd's of London.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0084 - 0084


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0255/03

von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission

(29. Januar 2003)

Betrifft: Lloyd's of London

In ihrer Pressemitteilung vom 21. Januar 2003 zur Fortsetzung des Verstoßverfahrens im Zusammenhang mit der Regulierung und Beaufsichtigung von Lloyd's of London erkennt die Kommission zwar die mit dem Gesetz [über Finanzdienstleistungen und Märkte (FSMA) des Jahres 2000] eingeführten Verbesserungen an, äußert jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Richtlinie (73/239/EWG)(1).

Kann die Kommission mitteilen, in welcher Hinsicht die vorangegangene Regelung verbessert wurde?

Ferner weist die Kommission in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass sie vor dem Hintergrund der Versäumnisse in der Vergangenheit [] weiterhin Bedenken wegen des derzeitigen Regulierungs- und Aufsichtsrahmens [hat].

Kann die Kommission erläutern, was sie unter Versäumnisse in der Vergangenheit versteht und welche dieser Versäumnisse bisher noch nicht behoben werden konnten?

(1) ABl. L 228 vom 16.8.1973, S. 3.

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(27. Februar 2003)

Die Kommission ist sich des Interesses des Herrn Abgeordneten sowie vieler anderer Parteien durchaus bewusst, das sie nach den Nachforschungen der Kommission bei diesem komplexen und sensiblen Dossier haben. Aus diesem Grunde hat die Kommission beschlossen, eine Pressemitteilung zur Übermittlung des ersten und der weiteren zusätzlichen Fristsetzungsschreiben abzugeben, obwohl dieses Vorgehen in diesem Stadium der Ermittlungen der Kommission nicht üblich ist.

Ein weiteres Indiz für den guten Willen der Kommission und ihrem allgemeinen Wunsch nach Transparenz ist in der Tatsache zu sehen, dass das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied dreimal vor dem Parlament Stellung genommen hat, so wie auch die weiteren Bemühungen der Kommission um regelmäßige Unterrichtung der Mitglieder des Petitionsausschusses über weitere Fortschritte bei diesem Dossier in diese Richtung gehen.

Der Herr Abgeordnete versteht indessen sicherlich auch, dass gemäß dem Verfahren von Artikel 226 EG-Vertrag und in Übereinstimmung mit Artikel 10 dieses Vertrages die Kommission bei ihren Ermittlungen und der Fortführung des Dialogs mit einem Mitgliedstaat ein Klima des gegenseitigen Vertrauens wahren muss. Mit einem solchen Verfahren soll bewerkstelligt werden, dass die Einhaltung der Gemeinschaftsverpflichtungen seitens eines Mitgliedstaats wieder hergestellt oder gewährleistet wird; Ziel ist es nicht, eine in der Vergangenheit vorhandene oder nicht vorhandene Verträglichkeit nachzuweisen. Zur Erlangung der erstgenannten Zielsetzung bedarf es der Vertraulichkeit, um die Wahrnehmung einer der Kernaufgaben der Kommission nicht zu gefährden, die in der Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts besteht.

Aus diesem Grunde kann die Kommission keine weiteren Informationen über die präzise Natur der untersuchten möglichen Versäumnisse und Behauptungen geben.

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