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Document 92002E003872

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3872/02 von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission. Erhaltung von Arbeitsplätzen und soziale Maßnahmen.

    ABl. C 11E vom 15.1.2004, p. 62–63 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E3872

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3872/02 von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission. Erhaltung von Arbeitsplätzen und soziale Maßnahmen.

    Amtsblatt Nr. 011 E vom 15/01/2004 S. 0062 - 0063


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3872/02

    von Ilda Figueiredo (GUE/NGL) an die Kommission

    (10. Januar 2003)

    Betrifft: Erhaltung von Arbeitsplätzen und soziale Maßnahmen

    Der portugiesische Zweig des multinationalen dänischen Schuhherstellers Ecco, der in São João de Ver in der Gemeinde Santa Maria da Feira (Portugal) einen Produktionsbetrieb mit gegenwärtig rund 1 000 Arbeitnehmern unterhält, hat in einem unternehmensinternen Rundbrief bekanntgegeben, dass er einen Produktionsbereich stilllegen wird, wovon rund 180 Arbeitnehmer betroffen sind, die von Entlassung bedroht werden.

    Dieser Schritt folgt auf bereits durchgeführte Umstrukturierungen, die die Entlassung von ca. 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sich gebracht haben.

    Kann die Kommission in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:

    1. Hat die Gruppe Ecco in Portugal oder einem anderen EU-Mitgliedstaat Gemeinschaftszuschüsse erhalten, um einen Betrieb einzurichten, die Produktion auszubauen, Berufsbildungsmaßnahmen durchzuführen usw.?

    2. Sind sonstige mit Entlassungen einhergehende Umstrukturierungen in Betrieben dieser Gruppe in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekannt?

    3. Was ist über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Ecco-Gruppe bekannt? Welche Maßnahmen werden getroffen, um vor dem Hintergrund der europäischen Beschäftigungsstrategie und der Notwendigkeit zu sozialen Maßnahmen eine Verschlimmerung der Beschäftigungslage in Portugal zu verhindern?

    Antwort von Frau Diamantopoulou Im Namen der Kommission

    (20. Februar 2003)

    Nach dem Subsidiaritätsprinzip überträgt die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1) für den Zeitraum (2000-2006) die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Strukturfondsbeihilfen den Mitgliedstaaten.

    Daher liegt die Entscheidung zur Genehmigung der von privaten Unternehmen zur Gemeinschaftsfinanzierung eingereichten Projekte im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, im Wege der den Verwaltungsbehörden der verschiedenen operationellen Programme übertragenen Vollmachten.

    Die Kommission wurde allerdings vom Instituto de Gestão do Fundo Social Europeu (IGFSE) unterrichtet, das die Firma ECCO'LET (Portugal) Fabrica de Sapatos, Lda. folgende Beihilfen für die Ausbildung ihres Personals erhalten hat:

    >PLATZ FÄHUR EINE TABELLE>

    Gemäß den Angaben der Generaldirektion für Regionale Entwicklung in Portugal hat die Firma ECCO'LET auch Beihilfen vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 3 166 101 EUR im Zusammenhang mit dem Strukturfonds der Gemeinschaft (CSF) II (1994-1999) erhalten. Was den CSF III (2000-2006) betrifft, belaufen sich die Beihilfen im Rahmen des Wirtschaftsprogramms auf 2 020 907 EUR gemäß nachstehender Tabelle.

    >PLATZ FÄHUR EINE TABELLE>

    Der Kommission sind keine weiteren Umstrukturierungen in Verbindung mit Massenentlassungen in Firmen der ECCO-Gruppe in anderen Mitgliedstaaten bekannt.

    Ganz allgemein möchte die Kommission feststellen, dass sie die europäischen Sozialpartner aufforderte, einen Dialog über die Antizipierung und Bewältigung des Wandels im Hinblick auf eine dynamische Strategie zu den sozialen Aspekten der Umstrukturierung von Unternehmen aufzunehmen. Die Sozialpartner waren damit einverstanden, dieses wichtige Thema in ihr vor kurzem verabschiedetes Mehrjahresarbeitsprogramm aufzunehmen.

    (1) ABl. L 161 vom 26.6.1999.

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