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Document 92002E003328

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3328/02 von Toine Manders (ELDR) an die Kommission. Scheckkartenbetrug.

    ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 30–31 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E3328

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3328/02 von Toine Manders (ELDR) an die Kommission. Scheckkartenbetrug.

    Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0030 - 0031


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3328/02

    von Toine Manders (ELDR) an die Kommission

    (25. November 2002)

    Betrifft: Scheckkartenbetrug

    In den Niederlanden wird derzeit über Scheckkartenbetrug in großem Maßstab berichtet (siehe u.a. ANP-Pressemitteilung vom 18. Oktober 2002). Scheckkartenbetrüger scheinen mit Hilfe kleiner Kästchen in Bankautomaten Pinnummern zu kopieren und auf eine Blankoscheckkarte zu übertragen. Sobald sie mit Hilfe des geknackten oder kopierten Codes die Geheimzahl ihres Opfers kennen, werden Konten des Opfers mittels Geisterbuchungen per gefälschter Scheckkarte binnen kürzester Zeit leergeräumt, während der ahnungslose Betrogene die echte Scheckkarte noch in seinem Besitz hat. Banken halten die Situation aus Angst vor dem Verlust von Kunden geheim und versichern ihren Kunden, dass elektronische Zahlungsmittel und ihre Überwachung fälschungssicher seien.

    Der Verbraucher ist in Bezug auf seine finanziellen Transaktionen zum großen Teil vom Internetbanking und elektronischen Zahlungssystemen abhängig geworden und droht nun betrogen zu werden. Die zunehmende Zahl solcher Betrugsfälle in letzter Zeit im In- und Ausland und die Beträge, um die es dabei geht, machen eine neue Politik sowohl wünschenswert als auch notwendig. Die Einführung des Euro und die vor einigen Monaten getroffene Vereinbarung zwischen europäischen Banken, die den kostenlosen Gebrauch einer nationalen Scheckkarte mittels Pinnummer in ganz Europa vorsieht, ist eine der positive Entwicklungen der europäischen Finanzpolitik, die von diesen Betrügereien überschattet werden. Der offenkundige Betrug mit Scheckkarten konterkariert so die positiven Folgen der europäischen Politik in diesem Bereich.

    Das elektronische Bezahlen trägt signifikant zur Vollendung des Finanzbinnenmarktes bis zum Jahr 2005 bei. Wenn die Verbraucher kein Vertrauen in den elektronischen Zahlungsverkehr haben, dürfte es zu ernsthaften Störungen in Bezug auf die Verwirklichung dieses Binnenmarktbereichs kommen. Die Situation in den Niederlanden hat dann auch europaweite Auswirkungen, so dass es sich um ein europäische Problem handelt, dass nach einer klaren europäischen Lösung verlangt.

    1. Ist der Kommission die oben geschilderte Situation bekannt?

    2. Schließt sich die Kommission der Schlussfolgerung an, dass Betrug in großem Maßstab das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den elektronischen Zahlungsverkehr unterminiert und damit die Vollendung des Finanzbinnenmarktes vereitelt?

    3. Ist die Kommission bereit, aufgrund dieser Schilderung des Sachverhalts Maßnahmen zu ergreifen und wenn ja, welche?

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (8. Januar 2003)

    1. Der Kommission ist die vom Herrn Abgeordneten geschilderte Situation bekannt.

    2. Die Kommission kann sich der Schlussfolgerung des Herrn Abgeordneten anschließen. Die Art des beschriebenen Betrugs, bei dem eine gefälschte Blankokarte geschaffen und der PIN-Code mittels unterschiedlicher Methoden erfasst wird (sogenanntes shoulder surfing, Einsatz versteckter Kameras usw.), ist leider nicht nur in den Niederlanden ein Phänomen. Die beschriebene Vorgehensweise ist den Ermittlern des Zahlungsverkehrsgewerbes und den Vollzugsbeamten durchaus bekannt.

    Um Betrugsfälle durch Nachahmung zu reduzieren, verwenden die Zahlungskartensysteme und die Banken erhebliche Mittel darauf, in allen Mitgliedstaaten und vielen Drittländern Chip-Karten einzuführen. Die Daten auf der Karte werden folglich nicht mehr im Magnetstreifen, sondern im Chip gespeichert. Dies wird eine Nachahmung wesentlich erschweren. Die Zahlungskartensysteme und die Banken haben sich verpflichtet, die Chipkarten in allen Mitgliedstaaten bis 2005 einzuführen. Dieser späte Termin ist durch die Tatsache bedingt, dass eine enorme Zahl von Karten neu zu emittieren sind und auch die Ausrüstungsgeräte (Terminals, Zahlungsautomaten usw.) zu ersetzen oder umzustellen sind.

    3. Infolge der Entschließung Nr. C4 0455/98 des Parlaments ergreift die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Zahlungsgeschäften. Zur Vorbeugung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln hat die Kommission im Februar 2001 einen Dreijahres-Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung angenommen, der sich auf die Partnerschaft zwischen allen Beteiligten stützt. Darin vorgesehen sind fünf Hauptbereiche und elf prioritäre Maßnahmen, die von der Kommission und den anderen Parteien in die Praxis umgesetzt werden sollten. Sicherheitsverbesserungen sind das erste Anliegen des Aktionsplans, in dem man sich für die Einführung der höchsten wirtschaftlich möglichen Sicherheit ausspricht.

    Diskussionen über Sicherheitsfragen einschließlich der Fortschritte bei der Umstellung auf Chip-Karten in der Europäischen Union stehen regelmäßig auf der Tagesordnung der EU-Sachverständigengruppe für Betrugsbekämpfung, d.h. der leitenden Gruppe auf dem Gebiet der Umsetzung des Aktionsplans für Betrugsbekämpfung.

    Im Jahr 2003 wird die Kommission eine Konferenz über die Sicherheit von Zahlungen im Binnenmarkt anberaumen, um die Informationen über die Sicherheit von modernen Zahlungsprodukten und -systemen zu verbessern.

    Ende 2003 wird die Kommission dann dem Parlament und dem Rat Bericht über die beim Aktionsplan für Betrugsbekämpfung erzielten Fortschritte erstatten und ggf. weitere Maßnahmen vorschlagen.

    Überdies sieht die eEurope Smart Cards-Initiative der Kommission Maßnahmen vor, die die Finanzinstitute zur Verwendung von Chip-Karten bei Zahlungsgeschäften anhalten sollen (zur Unterstützung der oben unter Punkt 2 beschriebenen Vorgehensweise).

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