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Document 92002E002835

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2835/02 von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission. Gemeinschaftsbeihilfen für das Abfüllen von Málaga-Wein.

ABl. C 110E vom 8.5.2003, pp. 112–113 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E2835

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2835/02 von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission. Gemeinschaftsbeihilfen für das Abfüllen von Málaga-Wein.

Amtsblatt Nr. 110 E vom 08/05/2003 S. 0112 - 0113


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2835/02

von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission

(9. Oktober 2002)

Betrifft: Gemeinschaftsbeihilfen für das Abfuellen von Málaga-Wein

Vor dem EU-Beitritt Spaniens im Jahr 1986 wurde der größte Teil des Weines, den Andalusien zur damaligen Zeit exportierte, nicht in Flaschen abgefuellt. Seitdem haben die Weinbauern aus der Region Jerez diese Tradition aufgegeben, aber gut ein Drittel des für den Export bestimmten Málaga-Weines wird weiterhin nicht in Flaschen exportiert.

Pro Jahr werden ungefähr 200 Millionen Liter Málaga-Wein produziert, von denen lediglich ein Drittel exportiert wird. Allerdings wird nur gut ein Drittel des verkauften Weines zuvor in Flaschen abgefuellt. Die Erzeuger haben sich zum Ziel gesetzt, spätestens innerhalb von fünf Jahren den gesamten Málaga-Wein in Flaschen zu verkaufen, wodurch vermieden werden könnte, dass dieser auf die Liste der Pseudo-Gattungsbezeichnungen gesetzt wird, was zur Folge hätte, dass seine Bezeichnung im Ausland nicht geschützt wäre, insbesondere in den Vereinigten Staaten.

Kann die Kommission mitteilen, inwiefern sie dank der von ihr gewährten Beihilfen die spanischen Hersteller von Málaga-Wein unterstützen wird, damit diese innerhalb von fünf Jahren ihr Ziel erreichen, nur noch in Flaschen abgefuellten Wein mit einer Ursprungsbezeichnung zu exportieren?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(21. November 2002)

Im Zusammenhang mit dem Abfuellen des Weins in der Ursprungsregion wird auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95(1) verwiesen.

Zu betonen ist jedoch, dass das Abfuellen der Málaga-Weine in der Region allein nicht die Lösung für das Problem der Pseudo-Gattungsbezeichnungen darstellt, dass Vereinbarungen mit Ländern, in denen diese verwendet werden, unbedingt notwendig sind.

Die Kommission wird alles versuchen, damit mit Drittländern im Rahmen des Handels mit Wein und Spirituosen bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen werden. Außerdem sind bereits Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten im Gange.

(1) Sammlung der Rechtsprechung 2000, Seite I-03123.

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