EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92002E002826

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2826/02 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Aktionsprogramm zur Einbeziehung des Klimaaspekts in die Entwicklungspolitik der EU.

ABl. C 268E vom 7.11.2003, p. 17–18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92002E2826

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2826/02 von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission. Aktionsprogramm zur Einbeziehung des Klimaaspekts in die Entwicklungspolitik der EU.

Amtsblatt Nr. 268 E vom 07/11/2003 S. 0017 - 0018


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2826/02

von Kathleen Van Brempt (PSE) an die Kommission

(8. Oktober 2002)

Betrifft: Aktionsprogramm zur Einbeziehung des Klimaaspekts in die Entwicklungspolitik der EU

Bereits am 11. November 1999 wurde die Kommission vom Rat Entwicklung ersucht, über die Fortschritte bei der Einbeziehung der Aspekte der Klimaänderung in die Wirtschaftspolitik der EG und die Politik der EG im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit Bericht zu erstatten. Dieser Bericht sollte ein Aktionsprogramm mit Zielen, Zeitplänen und Indikatoren enthalten. Der Rat forderte die Kommission auf, ihren Bericht so bald wie möglich nach der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien der Klimakonvention (COP 6) vorzulegen.

Auf seiner Tagung vom 10. November 2000 bekräftigte derselbe Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten müssten die Koordinierung und die Komplementarität der klimabezogenen Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und anderer Entwicklungseinrichtungen sowie der Beteiligten auf örtlicher Ebene optimieren. Der Rat erklärte auch, es gehe in erster Linie darum, durch die Unterstützung von Maßnahmen, die in beiden Bereichen zu positiven Ergebnissen führen, zu möglichst vielen Synergien zwischen Aktionen im Bereich der Armutslinderung und der Klimaänderungen zu gelangen, und ersuchte die Kommission erneut, dem Rat entsprechend seinen Schlussfolgerungen vom 11. November 1999 so bald wie möglich nach der COP 6 einen Bericht zu unterbreiten.

Während der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien der Klimakonvention (COP 7) erörterte der Rat in seiner Sitzung vom 8. November 2001 die Vorbereitungen für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung und forderte in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft erneut auf, die Klimaänderungen stärker in ihre Politik der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen und hierfür zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen. Auf eine Anfrage der belgischen Delegation hin teilte Kommissionsmitglied Nielson dem Rat damals mit, dass die Kommission sich derzeit mit der Frage der Integration der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken einschließlich der Entwicklungspolitik in ein Aktionsprogramm hinsichtlich der Klimaänderung befasse.

Inzwischen stehen wir kurz vor der COP 8 in Neu Delhi, und die Kommission hat dem Parlament und dem Rat das schon vor drei Jahren vom Rat ausdrücklich angeforderte Aktionsprogramm zur Einbeziehung des Klimaaspekts in die Entwicklungspolitik der EU immer noch nicht vorgelegt.

Kann die Kommission erklären, warum dieses Aktionsprogramm ausbleibt und wie dieser Zustand mit den politischen Verpflichtungen vereinbar ist, die die EU auf den Konferenzen der Vertragsparteien der Klimakonvention und auf dem jüngsten Weltgipfel in Johannesburg offiziell eingegangen ist?

Gemeinsame Antwortvon Herrn Nielson im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-2823/02 und E-2826/02

(26. November 2002)

Seit 1999 ist die Kommission was das Problem des Klimawandels angeht, sehr aktiv. Insbesondere hat sie sich gemeinsam mit den verschiedenen aufeinanderfolgenden Präsidentschaften des Rates und mit den Mitgliedstaaten stark in den Verhandlungsprozess eingebracht. Das deutlichste Ergebnis ist das erst kürzlich von der Gemeinschaft unterzeichnete Protokoll von Kyoto. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung des Protokolls wurden eingeleitet und werden sowohl im Rahmen der Innenpolitik wie auch der Außenpolitik fortgesetzt.

Was die im Juli 2001 im Anschluss an die Annahme des Bonner Abkommens abgegebene politische Erklärung anbelangt, so ist die Kommission in vollem Umfang an den laufenden Diskussionen im Rat beteiligt, die auf eine Einigung über die Verteilung der zugesagten 410 Mio. USD auf die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten abzielen. Damals war vorgeschlagen worden, die Verteilung auf Grundlage der CO2-Emissionen der Länder im Jahr 1990 zu berechnen, d.h. gemäß dem Verursacherprinzip, daher vertritt die Kommission die Ansicht, dass der Anteil der EU an den zugesagten Mitteln von den Mitgliedstaaten getragen werden sollte, da die Gemeinschaft selbst keine CO2-Emissionen verursacht. Die Kommission wird voraussichtlich dennoch einen Beitrag leisten, obwohl im Rahmen des aktuellen Finanzplans von der Definition her keine wirklich zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Gleich im Anschluss an die Abkommen von Marrakesch im November 2001 begann die Kommission eine Mitteilung auszuarbeiten, die im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit als Grundlage für die Diskussionen mit den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft über eine EU-Strategie und einen Aktionsplan zum Klimawandel dienen wird. Die Kommission beabsichtigt, die Mitteilung spätestens Anfang nächsten Jahres anzunehmen.

Top