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Document 92002E001813

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1813/02 von Chris Davies (ELDR) an die Kommission. CITES.

ABl. C 52E vom 6.3.2003, p. 103–104 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E1813

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1813/02 von Chris Davies (ELDR) an die Kommission. CITES.

Amtsblatt Nr. 052 E vom 06/03/2003 S. 0103 - 0104


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1813/02

von Chris Davies (ELDR) an die Kommission

(25. Juni 2002)

Betrifft: CITES

Ist es die Absicht der Kommission, bei der nächsten Gelegenheit den Riesenhai mit Prioritätsstatus auf die Liste der gefährdeten Arten im Rahmen von CITES zu setzen?

Wenn ja, wie stark schätzt die Kommission ihre Erfolgschancen ein?

Gibt es Maßnahmen, die das Europäische Parlament, Parlamente in den Mitgliedstaaten oder einzelne Parlamentarier treffen könnten, um die Erfolgschancen zu verbessern?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(25. Juli 2002)

Da die Gemeinschaft noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arte (CITES-Übereinkommen) ist, ist die Kommission nicht befugt, eigene Vorschläge vorzulegen.

Die Vorschläge werden vielmehr von einem Mitgliedstaat nach vorheriger Billigung aller anderen Mitgliedstaaten dem CITES-Sekretariat vorgelegt. Der betreffende Mitgliedstaat legt sie dem Sekretariat im Auftrag der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vor.

Im Falle des Riesenhais hat das Vereinigte Königreich nach der Billigung des CITES-Verwaltungsausschusses der Gemeinschaft einen überarbeiteten Vorschlag für die nächste Konferenz der CITES-Vertragsparteien (für den 3. bis zum 15. November 2002 in Santiago, Chile, geplant) zur Aufnahme dieser Art in Anhang II des CITES-Übereinkommens vorgelegt. Die Vorlage erfolgte im Mai 2002. Die Kommission unterstützt diesen Vorschlag sowohl unter dem Gesichtspunkt der Umwelt als auch dem der Fischerei in vollem Umfang.

Das letzte Mal, als die Aufnahme dieser Art in das Verzeichnis erwogen wurde, war der Haupteinwand dagegen der, dass eigentlich die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen für diese Frage zuständig sei. Der Vorschlag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Seit der letzten Konferenz der Vertragsparteien haben sich zwei Faktoren geändert:

- In der FAO hat man sich zwischenzeitlich auf eine Auslegung der CITES-Auswahlkriterien für kommerzielle Fischarten verständigt, und in dem im Auftrag der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ausgearbeiteten Vorschlag wird nachgewiesen, dass der Riesenhai diese Kriterien erfuellt.

- Das Vereinigte Königreich hat als CITES-Vertragspartei auch die FAO und maßgebliche regionale Fischereiorganisationen konsultiert und keine negativen Antworten erhalten.

Die Beeinflussung der Länder, die sich auf der letzten Konferenz dem Vorschlag widersetzten, durch die Lobbyarbeit aller am Erhalt des Riesenhais Interessierten könnte hilfreich sein.

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