EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92002E001549

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1549/02 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Auswirkungen des Kanals Júcar-Vinalopó im Naturpark Albufera von Valencia.

ABl. C 301E vom 5.12.2002, p. 175–175 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92002E1549

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1549/02 von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission. Auswirkungen des Kanals Júcar-Vinalopó im Naturpark Albufera von Valencia.

Amtsblatt Nr. 301 E vom 05/12/2002 S. 0175 - 0175


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1549/02

von María Sornosa Martínez (PSE) an die Kommission

(3. Juni 2002)

Betrifft: Auswirkungen des Kanals Júcar-Vinalopó im Naturpark Albufera von Valencia

Die Kommission hat soeben beschlossen, die Akte 2000/4266 abzuschließen, die die von der Koordinierungsgruppe des Flusses Júcar eingereichte Beschwerde über die negativen Umweltauswirkungen des geplanten Kanals Júcar-Vinalopó zum Thema hatte. In ihrer Antwort auf meine Anfrage (E-3668/01(1)) erklärte die Kommission, dass der Kanal die Umgebung des Albufera-Naturparks nicht beeinträchtigen würde, wie dies die spanischen Behörden in der Umweltverträglichkeitserklärung festgestellt hätten.

Allerdings scheint die Kommission nicht das Problem der Veränderung der ökologischen Mindestwassermenge berücksichtigt zu haben, die der See um Überleben benötigt und die in der genannten Umweltverträglichkeitserklärung auch nicht erwähnt wird. Den Argumenten in dem Schriftsatz zufolge, den die Antragsteller am 12. April 2001 eingereicht haben, trägt die Tatsache, dass das Projekt die ökologische Mindestwassermenge für den See nicht berücksichtigt, dem Sachverhalt Rechnung, dass dessen Ausarbeitung sich auf das amtliche Dokument des Wasserwirtschaftsverbandes Júcar mit dem Titel Analyse des Zuflusssystems des Flusses Júcar Auswirkungen des Kanals Júcar-Vinalopó gestützt hat, in dem die voraussichtliche Wassereinsparung auf 240 hm3 veranschlagt wird (diese Einsparung teilt sich auf auf den Kanal Júcar-Vinalopó, den Kanal Júcar-Turia und die östliche Mancha).

Was dieses Dokument nicht berücksichtigt, sind folgende Aspekte:

- die vorgesehene Einsparung erfolgt durch die Veränderung der Bewässerung durch Überflutung in der Uferlandschaft in örtliche Bewässerung, durch die keine Rückströmungen und Oberflächenabfluesse mehr erfolgen, die der Naturpark benötigt;

- die eingesparte Menge wird für den Zeitpunkt berechnet, wenn die gesamte Bewässerung modernisiert ist, jedoch wird der Kanal gebaut werden, ohne dass die Modernisierung beendet ist;

- die Einsparung muss mit der Reserve von mindestens 100 hm3 für den Naturpark einhergehen, und diese Reserve ist in dem Kanal-Projekt nicht vorgesehen.

Obwohl die spanischen Behörden behaupten, die am wenigsten umweltschädliche Alternative aus den drei möglichen Alternativen gewählt zu haben, gibt es jedoch Daten, die auf der einen Seite bestätigen, dass die Auswirkungen des Kanals nicht geringfügig für die vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse und die besonderen Vogelschutzgebiete sein werden, und andererseits, dass die von der Kommission in ihrer Antwort E-3668/01 gegebene Information, dass sich Vorhaben, nicht negativ auf das Naturschutzgebiet von la Albufera auswirken wird, weiterhin zweifelhaft ist.

Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass sie im Lichte der beschriebenen Sachverhalte und der von den Beschwerdeführern vorgebrachten neuen Beweise die Akte 2000/4266 wieder eröffnen sollte?

Könnte die Kommission die in ihrer Antwort E-3668/01 nicht erfolgte Bewertung der Angaben in dem Bericht der Ornithologischen Gesellschaft über die Auswirkungen des Kanals in den geschützten Gebieten und auf die geschützten Arten nachholen?

(1) ABl. C 172 E vom 18.7.2002, S. 107.

Gemeinsame Antwortvon Frau Wallström im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-1549/02 und E-1550/02

(17. Juli 2002)

Die Kommission hat die Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Kanal Júcar-Vinalopó und seinen Umweltauswirkungen, die unter dem Aktenzeichen 2000/4266 registriert worden war, geprüft und diesbezügliche Informationen mit den spanischen Behörden ausgetauscht. Auf die letzte schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten (E-3668/01(1)) zu diesem Fall wurden ihr die Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.

Über die Untersuchungsergebnisse wurde auch der Beschwerdeführer unterrichtet. Dieser hat in einem Schreiben Einspruch gegen die Einstellung des Beschwerdeverfahrens erhoben und weitere Informationen übermittelt, um die Argumente der spanischen Behörden zu entkräften. Die Kommission hat noch nicht beschlossen, die Akte zu schließen, so dass das Verfahren 2000/4266 noch läuft. Sie prüft zur Zeit die neuen Informationen.

Wie die Prüfung ergeben hat, wurde mit dem Projekt begonnen, bevor die spanischen Behörden die Sierra de Martés Muela de Cortés als besonderes Vogelschutzgebiet ausgewiesen haben. Auch die von der Frau Abgeordneten genannten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die in das Natura-2000-Netz aufgenommen werden sollen, haben die spanischen Behörden erst vorgeschlagen, nachdem für dieses Projekt eine Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben worden war. Auf jeden Fall erklären die spanischen Behörden, die Bedeutung dieser Gebiete für die Umwelt und die Natur sei bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, der dieses Projekt unterzogen worden sei, berücksichtigt worden.

Die spanischen Behörden weisen darauf hin, dass aufgrund der Stellungnahmen, die während der Anhörung der Öffentlichkeit eingegangen seien, einige Veränderungen vorgenommen wurden, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Die spanischen Behörden haben verschiedene Alternativen geprüft und die umweltfreundlichste gewählt. Außerdem haben sie einige Korrekturmaßnahmen ergriffen. So sieht die beschlossene Lösung vor, dass von den 67 Kilometern des geplanten Kanals 61 % der Rohrleitung in der Erde und die restlichen 39 % in Tunneln verlaufen.

Was die Wassermenge des Sees im Naturpark Albufera betrifft, so ist nach dem von der spanischen Regierung für das Júcar-Becken beschlossenen Wasserwirtschaftsplan eine Reserve vom 10 000 Kubikmetern pro Jahr für den Wasserbedarf von Albufera gewährleistet, wie in der Umweltverträglichkeitserklärung angegeben.

Der Bericht der Spanischen ornithologischen Gesellschaft (SEO), auf den sich die Frau Abgeordnete bezieht, weist auf die ornithologische Bedeutung des betreffenden Gebiets hin und wurde von der Kommission geprüft.

Im Rahmen ihrer Untersuchung hat die Kommission alle Informationen geprüft, die sich in ihrem Besitz befinden, von den spanischen Behörden übermittelt oder von dem Beschwerdeführer oder der Frau Abgeordneten in ihren schriftlichen Anfragen geliefert wurden.

(1) ABl. C 172 E vom 18.7.2002, S. 107.

Top