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Document 92002E001016

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1016/02 von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission. Anwendung der Erdbeerverordnung auf die von Frankreich zu verantwortende Behinderung des Schienengüterverkehrs durch den Kanaltunnel.

    ABl. C 205E vom 29.8.2002, p. 247–248 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92002E1016

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1016/02 von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission. Anwendung der Erdbeerverordnung auf die von Frankreich zu verantwortende Behinderung des Schienengüterverkehrs durch den Kanaltunnel.

    Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0247 - 0248


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1016/02

    von Dirk Sterckx (ELDR) an die Kommission

    (8. April 2002)

    Betrifft: Anwendung der Erdbeerverordnung auf die von Frankreich zu verantwortende Behinderung des Schienengüterverkehrs durch den Kanaltunnel

    In der Verordnung (EG) 2679/98(1), der so genannten Erdbeerverordnung, ist eine Reihe von Maßnahmen als Reaktion auf schwerwiegende Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs in einem Mitgliedstaat vorgesehen.

    Frankreich behindert schon seit Monaten den freien Warenverkehr auf dem Schienenweg durch den Kanaltunnel.

    Kann die Kommission mitteilen, welche Maßnahmen Frankreich eingeleitet hat, um seinen Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung nachzukommen? Ist die Kommission der Ansicht, dass Frankreich alle erforderlichen, der Situation angemessenen Maßnahmen getroffen hat, um diese unannehmbare Behinderung des freien Warenverkehrs zu beseitigen? Hält die Kommission in Anbetracht ihrer eher negativen Beurteilung dieser Verordnung Letztere nicht für unzureichend, und wäre es nicht angebracht, diese Verordnung zu verschärfen, damit Missstände wie diese, die das Prinzip des Binnenmarktes untergraben, rascher in Angriff genommen werden können?

    (1) ABl. L 337 vom 12.12.1998, S. 8.

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (2. Mai 2002)

    Seit November 2001 wird der Güterverkehr durch den Kanaltunnel zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich regelmäßig durch das massive und unrechtmäßige Eindringen illegaler Einwanderer auf das Gelände des Güterbahnhofs der SNCF in Fréthun behindert.

    Mit Schreiben vom 19. November 2001, 5. Dezember 2001 und 14. März 2002 ist die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates vom 7. Dezember 1998 über das Funktionieren des Binnenmarktes im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten(1) bei den französischen Behörden vorstellig geworden.

    In ihrer Antwort vom 20. März 2002 haben die französischen Behörden mitgeteilt, dass die Sicherungsmaßnahmen in Fréthun, wie das Errichten zusätzlicher Zäune und die Erhöhung der vorhandenen Zäune auf 2,60 m, abgeschlossen sind. Die Verlängerung der Umzäunung auf 6 km sowie das Anbringen von Videokameras und Überwachungsanlagen stehen kurz vor dem Abschluss. Um die bereits ergriffenen Maßnahmen zu verstärken, werden weitere Aktionen geprüft. Die französischen Behörden haben zugesichert, dass die angekündigten Arbeiten beendet werden, damit im Juni 2002 der Güterverkehr durch den Tunnel wieder so normal wie vor Oktober 2001 funktionieren kann. Ferner wurde seit dem 18. März 2002 das Personal zur Überwachung des Geländes der SNCF in Fréthun auf ca. 150 Mitarbeiter aufgestockt.

    In einem Schreiben von Herrn Bolkestein, dem zuständigen Kommissar für Binnenmarkt, Steuern und Zollunion, an Herrn Moscovici, den französischen Europaminister, hat die Kommission am 26. März 2002 die angekündigten Maßnahmen sowie die Zusicherungen der französischen Behörden zur Kenntnis genommen und diese aufgefordert, die Versprechen auch einzuhalten und ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Information gemäß der Verordnung Nr. 2679/98 nachzukommen. Die Kommission wird weiterhin mit den französischen, den britischen Behörden und den betroffenen Wirtschaftsteilnehmer in Verbindung bleiben. In Kürze wird eine Sitzung stattfinden, auf der alle Alternativen für eine möglichst rasche Lösung des Problems diskutiert werden sollen.

    Es liegen bereits alle Vorschläge und Maßnahmen auf dem Tisch, die die Kommission ergreifen konnte, um die Probleme, die sich aus der Situation des Warenverkehrs im Kanaltunnel ergaben, grundlegend und langfristig zu lösen. Sie betreffen im Wesentlichen Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Einwanderungs- und Asylpolitik.

    Des weiteren möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass sie im Bericht über die Anwendung der Verordnung Nr. 2679/98(2) eine Erweiterung und Verbesserung des Geltungsbereichs zur Diskussion gestellt hat. In seiner Entschließung vom 27. September 2001 hat der Rat diese Möglichkeit abgelehnt und der Beibehaltung des Status quo mit einer dynamischeren Anwendung der Verordnung den Vorzug gegeben.

    (1) ABl. L 337 vom 12.12.1998.

    (2) KOM(2001) 160 endg. vom 22.3.2001.

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