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Document 92002E000710

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0710/02 von Brian Simpson (PSE) an die Kommission. Geplante Stilllegung des Betriebs von Smurfit Corrugated in Warrington (Vereinigtes Königreich).

    ABl. C 172E vom 18.7.2002, p. 224–224 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E0710

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0710/02 von Brian Simpson (PSE) an die Kommission. Geplante Stilllegung des Betriebs von Smurfit Corrugated in Warrington (Vereinigtes Königreich).

    Amtsblatt Nr. 172 E vom 18/07/2002 S. 0224 - 0224


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0710/02

    von Brian Simpson (PSE) an die Kommission

    (15. März 2002)

    Betrifft: Geplante Stilllegung des Betriebs von Smurfit Corrugated in Warrington (Vereinigtes Königreich)

    Die Kommission wird gebeten, umgehend die geplante Stilllegung des Betriebs von Smurfit Corrugated in Warrington (Vereinigtes Königreich) zu untersuchen. Dieses multinationale Unternehmen beschäftigt 16 000 Arbeitskräfte in Europa. Es hat die Arbeitnehmer nicht angehört, weigert sich, den Betriebsrat einzuberufen, und könnte Ersparnisse infolge der Stilllegung für Investitionen in einen anderen Betrieb verwenden. Kann die Kommission sicherstellen, dass alle EG-Richtlinien und -Verordnungen eingehalten werden und dass das Unternehmen eine Anhörung und sinnvolle Verhandlungen mit den Arbeitnehmern durchführt?

    Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

    (19. April 2002)

    Die Kommission weist nochmals darauf hin, dass mehrere Richtlinien der Gemeinschaft Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter vorsehen, die bei Betriebsschließungen wirksam werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen(1) und um die Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen(2). Ergänzt werden die einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft nunmehr durch eine weitere Richtlinie(3), die am 11. März 2002 vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurde.

    Die beiden erstgenannten Richtlinien wurden bereits in nationales Recht umgesetzt. Es obliegt den zuständigen nationalen Behörden, die korrekte und effektive Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu prüfen.

    (1) ABl. L 225 vom 12.8.1998.

    (2) ABl. L 254 vom 30.9.1994.

    (3) ABl. L 80 vom 23.3.2002.

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