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Document 92002E000633

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0633/02 von Reinhold Messner (Verts/ALE) an die Kommission. Verlängerung der Konzession für die Autobahnbetreibergesellschaft für den Abschnitt Brescia-Padua und Bau der Autobahnstrecke Pedemontana Veneta Ovest (von Montebello nach Thiene).

ABl. C 205E vom 29.8.2002, p. 181–181 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E0633

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0633/02 von Reinhold Messner (Verts/ALE) an die Kommission. Verlängerung der Konzession für die Autobahnbetreibergesellschaft für den Abschnitt Brescia-Padua und Bau der Autobahnstrecke Pedemontana Veneta Ovest (von Montebello nach Thiene).

Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0181 - 0181


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0633/02

von Reinhold Messner (Verts/ALE) an die Kommission

(4. März 2002)

Betrifft: Verlängerung der Konzession für die Autobahnbetreibergesellschaft für den Abschnitt Brescia-Padua und Bau der Autobahnstrecke Pedemontana Veneta Ovest (von Montebello nach Thiene)

Ohne eine öffentliche Ausschreibung wurde im Mai 2001 der Vertrag zwischen der Konzessionsgesellschaft für die Autobahn Brescia-Padua und der ANAS (Azienda Nazionale Autonoma Strade), der öffentlichen italienischen Verwaltung des Straßennetzes, um weitere neun Jahre (bis 2011) verlängert.

Aufgrund der sogenannten Ciampi-Costa-Direktive(1) können Autobahnkonzessionen in Ausnahmefällen nur für die Beilegung von anhängigen Streitfällen (versäumte Tarifanpassungen, Anerkennung der im Zuge der Weltmeisterschaften 1990 und des Kolumbusjahres 1992 durchgeführten Arbeiten, weitere mögliche Streitfälle, zu denen die Stellungnahme der Staatsadvokatur eingeholt werden muss) verlängert werden. Im vorliegenden Fall dagegen scheint die Verlängerung gerechtfertigt, da die Konzessionsgesellschaft mit dem Bau vieler neuer Autobahnteilstücke beauftragt worden ist, die im Vertrag und im Finanzierungsplan enthalten sind. Zu diesen neuen Bauvorhaben gehört die sogenannte Autobahnstrecke Pedemontana Veneta ovest, die die A4 (bei Montebello Vicentino) mit der A31 (bei Thiene) durch ein Autobahnteilstück von 27,4 km Länge und zusätzlich 19 km für Autobahnanschlüsse verbinden würde. Die veranschlagten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 540 661 000 000 Lire (ungefähr 280 Millionen). Diese Autobahn ist nicht nur eine Anbindung der A4 an die A31, die bereits untereinander über die Mautstation von Vicenza-Nord verbunden sind, sondern eine neue Autobahnteilstrecke, die zusätzlich zu der Valtrompia und Valdastico gebaut wird, welche ebenfalls im Finanzierungsplan der Konzessionsgesellschaft für die Autobahn Brescia-Padua vorgesehen sind, und zu der bereits eine Anfrage des Unterzeichneten an die Kommission vorliegt (E-0371/01(2), E-4047/00(3))(4).

Kann die Kommission überprüfen, ob er sich im Fall der Autobahnstrecke Pedemontana Veneta ovest (Montebello Vicentino Thiene) nicht um ein neues Bauvorhaben handelt, für das die Verlängerung der Konzession ohne öffentliche Ausschreibung nicht gerechtfertigt sein kann?

(1) Vgl. Direktive des Ministers für öffentliche Arbeiten, in Absprache mit dem Minister für das Staatsvermögen, den Haushalt und die Wirtschaftsplanung vom 20.10.1998, Protokoll Nr. 011790/Ministerium für das Staatsvermögen.

(2) ABl. C 235 E vom 21.8.2001, S. 189.

(3) ABl. C 174 E vom 19.6.2001, S. 220.

(4) Die Investitionen für neue im Finanzierungsplan der Konzessionsgesellschaft genehmigte Bauvorhaben belaufen sich auf insgesamt 2 466 Milliarden Lire (1 273 Millionen).

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(27. März 2002)

Die Kommission hat die italienischen Behörden bereits um Informationen bezüglich der Verlängerung der Autobahnkonzession für die Società per l'autostrada Brescia-Verona-Vicenza-Padova gebeten. Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass diese Verlängerung nicht an den Bau neuer Autobahnteilstrecken gebunden ist, sondern dass es vielmehr darum geht, gemäß den Kriterien der ministeriumsübergreifenden Direktive Nr. 238 vom 20. Oktober 1998 den Streitfall mit der Behörde die die Konzession erteilt, in einem außergerichtlichen Vergleich beizulegen, der insbesondere das Einfrieren der Gebühren aus Gründen der Inflationsbekämpfung betrifft.

Die Kommission beabsichtigt indessen, die genannten Behörden um alle Informationen zu bitten, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Erteilung des Auftrags über den Bau und die Verwaltung der Autobahnteilstrecke Pedemontana Veneta Ovest an den genannten Konzessionär mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Sollte die Prüfung dieser Informationen ergeben, dass das angewandte Verfahren mit den gemeinschaftlichen Normen unvereinbar ist, wird die Kommission die angemessenen Schlussfolgerungen ziehen.

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