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Document 92002E000605

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0605/02 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Öffnung der chilenischen Häfen für Anlandungen europäischer Fischereifahrzeuge.

ABl. C 205E vom 29.8.2002, p. 170–171 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E0605

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0605/02 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission. Öffnung der chilenischen Häfen für Anlandungen europäischer Fischereifahrzeuge.

Amtsblatt Nr. 205 E vom 29/08/2002 S. 0170 - 0171


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0605/02

von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE) an die Kommission

(6. März 2002)

Betrifft: Öffnung der chilenischen Häfen für Anlandungen europäischer Fischereifahrzeuge

Trotz des Abkommens zwischen der EU und Chile, das im Januar 2001 im Anschluss an eine Klage der Kommission im Namen der europäischen Reeder bei der WTO geschlossen wurde, bleiben die chilenischen Behörden nach wie vor bei ihrer obstruktionistischen Politik, indem sie bei Fischanlandungen in internationalen Gewässern Kontrollbestimmungen und -maßnahmen durchsetzen, gegen die der europäische Fischereisektor protestiert hat.

1. Sind der Kommission diese chilenischen Bestimmungen bekannt, die möglicherweise das Völkerrecht verletzen?

2. Ist sie informiert über das obstruktionistische Vorgehen der chilenischen Behörden gegen Anlandungen der Gemeinschaftsflotte?

3. Kann sie mitteilen, welche Schritte sie diesbezüglich gegenüber Chile unternommen hat bzw. unternehmen will?

4. Was hat sie unternommen, um zur Bewirtschaftung der für die europäische Flotte so wichtigen Fischbestände in internationalen Gewässern die Einrichtung einer neuen RFO im Südpazifik in die Wege zu leiten?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(23. April 2002)

Nach dem von der Kommission und Chile im Januar 2001 getroffenen Abkommen konnten die von der Gemeinschaft bei der Welthandelsorganisation und von Chile beim Internationalen Seegerichtshof angestrengten Verfahren vorläufig ausgesetzt werden.

Die von der Gemeinschaft bei der Welthandelsorganisation eingereichte Klage betraf die Regelung Chiles, die als Hindernis für eine Öffnung der chilenischen Häfen für Anlandungen und Umladungen europäischer Hochseefischereifahrzeuge angesehen wurde.

Die Umsetzung des Abkommens vom 25. Januar 2001 wird von der Kommission sehr aufmerksam beobachtet. Zur Behandlung der praktischen Fragen, die insbesondere hinsichtlich der Durchführung des gemeinsamen Fischereiprogramms geklärt werden mussten, haben mehrere Sitzungen mit Vertretern der Kommission und der chilenischen Behörden und angesichts der Kompetenzaufteilung auch unter unmittelbarer Beteiligung der spanischen Behörden stattgefunden. Zur Einleitung des Programms benötigt die Kommission nach Klärung der meisten Fragen noch das Verzeichnis der beteiligten spanischen Fischereifahrzeuge zur Weiterleitung an Chile.

Bezüglich der letzten Frage des Herrn Abgeordneten zur Einrichtung einer neuen regionalen Fischereiorganisation ist festzustellen, dass nach den jüngsten Kontakten zwischen der Kommission und den chilenischen Behörden im Mai 2002 ein internationales Konsultationstreffen in Chile vorgesehen ist. Die Gemeinschaft und Chile haben mehrere Parteien eingeladen, die am Schwertfischfang im Südostpazifik beteiligt sind. Auf dieser Sitzung wird es hauptsächlich um die Definition der Rahmenbedingungen und die Festlegung der zweckmäßigsten Form der multilateralen Zusammenarbeit gehen.

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