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Document 92001E002471

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2471/01 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Von italienischen Staatsangehörigen begangene Betrügereien zu Lasten der EU.

    ABl. C 81E vom 4.4.2002, p. 183–183 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    92001E2471

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2471/01 von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission. Von italienischen Staatsangehörigen begangene Betrügereien zu Lasten der EU.

    Amtsblatt Nr. 081 E vom 04/04/2002 S. 0183 - 0183


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2471/01

    von Raffaele Costa (PPE-DE) an die Kommission

    (3. September 2001)

    Betrifft: Von italienischen Staatsangehörigen begangene Betrügereien zu Lasten der EU

    Die Kommission ist in verschiedenen Sektoren verantwortlich für die Zahlung erheblicher Gemeinschaftszuschüsse; ihr obliegt auch die Kontrolle und Aufdeckung möglicher Betrügereien seitens der Zuschussempfänger. Kann die Kommission eine Liste der in Italien in den Jahren 1998, 1999 und 2000 aufgedeckten Betrügereien zu Lasten der EU mit Angaben zur Schadenssumme und dem Prozentsatz der bislang eingetriebenen Rückzahlungen erstellen?

    Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission

    (2. Oktober 2001)

    Zunächst ist festzustellen, dass zwischen der direkten Verwaltung von Gemeinschaftsfonds und der mit den Mitgliedstaaten geteilten Fondsverwaltung zu unterscheiden ist (indirekte Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL-Garantie) und strukturelle Maßnahmen).

    Für die Verwaltung der indirekten Ausgaben sind an erster Stelle die Mitgliedstaaten zuständig, einschließlich für Präventivmaßnahmen, Ahndung von Regelwidrigkeiten und Betrügereien sowie Wiedereinziehung. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission alle Regelwidrigkeiten mitzuteilen. Die Kommission kann u.a. an den Kontrollen und zusätzlichen Nachforschungen mitwirken.

    Was Italien betrifft, so geben die letzten Jahresberichte der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und die Betrugsbekämpfung Aufschluss über Zahl und Tragweite der Regelwidrigkeiten und den Stand der Wiedereinziehung, sowohl für den EAGFL-Garantie als auch für die strukturellen Maßnahmen(1).

    Im Bereich der direkten Ausgaben, für die die Kommission zuständig ist, liegen keine Statistiken vor, die erkennen lassen, inwieweit italienische Staatsangehörige an Regelwidrigkeiten und Betrügereien beteiligt waren und wie hoch der Prozentsatz der wiedereingezogenen Beträge war.

    (1) KOM(1999) 590 endg.; KOM(2000) 718 endg.; KOM(2001) 255 endg./2; siehe auch Erster Bericht über die operativen Tätigkeiten des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 1. Juni 1999 bis 31. Mai 2000: http://europa.eu.int/comm/anti_fraud/reports/index_fr.htm.

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