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Document 92001E002306

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2306/01 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission. IEEE 802.11a für drahtlose Netze.

ABl. C 81E vom 4.4.2002, p. 149–150 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E2306

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2306/01 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission. IEEE 802.11a für drahtlose Netze.

Amtsblatt Nr. 081 E vom 04/04/2002 S. 0149 - 0150


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2306/01

von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission

(31. Juli 2001)

Betrifft: IEEE 802.11a für drahtlose Netze

Drahtlose Netze für Computer und andere Geräte werden immer beliebter, vor allem in Unternehmen, da die Neuverkabelung im Falle eines Umzugs teuer ist und da die Zahl der mobilen Mitarbeiter wächst.

In den Vereinigten Staaten werden zur Zeit Produkte für die Norm IEEE 802.11a für drahtlose Netze entwickelt. Dies ist eine Technologie, die PCs mit sehr hoher Geschwindigkeit drahtlos verbinden kann. In Europa wird derzeit die Norm IEEE 802.11b eingesetzt. Diese Technologie ist langsamer und interferiert mit Bluetooth. In Kürze werden die meisten Mobiltelefone mit Bluetooth ausgerüstet sein. Drahtlose Netze arbeiten sehr langsam, sobald ein mit Bluetooth ausgerüstetes Mobiltelefon in der Nähe ist. Daher ist die Umstellung auf IEEE 802.11a naheliegend. Leider ist die Frequenz für diese Norm in Europa nicht für den allgemeinen Gebrauch bestimmt. Daher hat ETSI die eigene Norm HiperLan2 entwickelt. Wegen des kleinen Marktes werden dadurch jedoch IEEE 802.11a-Karten wesentlich teurer (möglicherweise dreimal so teuer) als in Amerika, und die Einführung dürfte daher schleppend verlaufen.

1. Ist der Kommission die dargelegte Entwicklung im Bereich der drahtlosen Netze bekannt?

2. Ist der Kommission bekannt, dass die Bandbreite für die Norm IEEE 802.11a in Europa militärischen Zwecken vorbehalten ist?

3. Wenn ja, plant die Kommission Schritte zu unternehmen, um diesbezüglich eine Änderung herbeizuführen? Oder lässt die Kommission es zu, dass der Rückstand Europas gegenüber den Vereinigten Staaten im ICT-Bereich weiter zunimmt, indem sie protektionistische Anforderungen an Wireless LANs stellt?

4. Teilt die Kommission die Ansicht, dass die Ausgaben, die im Verteidigungsbereich für die Anpassung erforderlich werden, angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Norm IEEE 802.11a nicht ins Gewicht fallen?

Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission

(26. Oktober 2001)

Der Kommission sind die verschiedenen Geräte für den Betrieb drahtloser Netze sowie die technischen Entwicklungen in diesem Bereich bekannt.

In der Gemeinschaft arbeiten drahtlose lokale Netze (LANs) im ISM-Frequenzband (Industrial Scientific Medical Band) von 2,4 Gigahertz (GHz) und im weniger stark belasteten Frequenzband von 5 GHz, das auch, aber nicht ausschließlich, für verschiedene militärische Anwendungen genutzt wird. Eine gemeinsame Belegung im letztgenannten Band wird vom Europäischen Ausschuss für Funkangelegenheiten (ERC) der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) empfohlen; in diesem Gremium arbeiten die Stellen zusammen, die in der Gemeinschaft und in anderen europäischen Staaten für die Regulierung im Funkbereich zuständig sind. Solange es keine gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gibt, ist diese Empfehlung für die Mitgliedstaaten jedoch nicht verbindlich und wird zurzeit auch nicht überall eingehalten. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rechtsrahmen für die Frequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft(1) vorgelegt, der bald in zweiter Lesung im Parlament behandelt werden soll. Durch diese Entscheidung wird es möglich werden, auf Gemeinschaftsebene die Nutzung von

Funkfrequenzen zu bewerten, wenn sie für die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen erforderlich ist, eine derartige Nutzung in der Gemeinschaft zu harmonisieren, insbesondere über Mandate an die CEPT, und diese Harmonisierung verbindlich in den Mitgliedstaaten einzuführen. Die Frage der Frau Abgeordneten zeigt, wie dringend ein derartiger Mechanismus gebraucht wird.

Das 2,4-GHz-Band ist sehr populär, da es eines der wenigen Bänder ist, deren Nutzung weltweit mehr oder weniger harmonisiert ist. Aus diesem Grund plant Bluetooth, in diesem Band zu arbeiten, und zwar neben zahlreichen anderen Anwendungen, zu denen die drahtlosen LANs, die der IEEE-Norm 802.11b (IEEE Institute of Electrical and Electronics Engineers) entsprechen, aber auch Mikrowellengeräte und Erkennungssysteme gehören. In der Gemeinschaft ist dieses Band harmonisiert; eine Ausnahme bildet Frankreich, wo es teilweise für militärische Anwendungen genutzt wird. Wegen seiner Beliebtheit ist es jedoch auch immer häufiger überlastet, wodurch es seine Attraktivität für drahtlose LANs nach und nach verliert.

Das 5-GHz-Band muss sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten mit Verbindungsstrecken für Satellitendienste und verschiedene Radaranwendungen geteilt werden. Es ist richtig, dass manche Mitgliedstaaten ursprünglich die Absicht hatten, das 5-GHz-Band ausschließlich auf Produkte zu beschränken, die der HiperLAN-Norm des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) entsprechen. Die Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität(2) gewährleistet jedoch einen fairen Marktzugang für alle Produkte, die ihre Anforderungen erfuellen. Derartige Anforderungen sind technologieunabhängig und gewährleisten unter anderem, dass die Geräte nicht mit anderen Nutzern des Funkfrequenzspektrums interferieren. Im Rahmen der Verfahren zur vorgeschriebenen Notifizierung technischer Vorschriften durch die Mitgliedstaaten hat die Kommission derartige Beschränkungen als mit dem EG-Vertrag, mit der Richtlinie 1999/5/EG und mit den Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) unvereinbar abgelehnt. Die Mitgliedstaaten sind dieser Argumentation gefolgt; der Kommission ist nicht bekannt, dass Produkten, die der IEEE-Norm 802.11a entsprechen und in diesem Band arbeiten, der Zugang zu nationalen Märkten und Spektren in Mitgliedstaaten verwehrt wird, die sich nach der Empfehlung des ERC richten.

Produkte, die den IEEE-Normen 802.11 entsprechen, können daher in Spektren, die für drahtlose lokale Netze bestimmt sind, unter denselben Bedingungen arbeiten wie Produkte, die sich nach den ETSI-Normen oder anderen Normen richten. Da die Spektrumnutzung in Europa leicht von der in den Vereinigten Staaten abweicht, unterscheiden sich die Bedingungen in Europa gegebenenfalls von denen in den USA. Es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass diese Unterschiede (insbesondere im Zusammenhang mit Leistungspegeln) das Marktpotenzial für Geräte, die den IEEE-Normen 802.11 entsprechen, in der Gemeinschaft beeinflussen.

Zur einfacheren Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG hat die Kommission das ETSI beauftragt, Normen zu entwickeln, deren Einhaltung gewährleisten wird, dass Produkte die Anforderungen der Richtlinie erfuellen und somit das Spektrum in diesen Bändern problemlos teilen können. Offensichtlich sind die Hersteller IEEE-802.11-konformer Produkte bereits an der Ausarbeitung dieser Normen beteiligt, damit die Kompatibilität mit dieser Technologie gewährleistet werden kann. Es stimmt, dass die Entwicklung derartiger Normen einfacher wäre, wenn es nicht erforderlich wäre, andere Spektrumnutzer, z. B. militärische Anwendungen, zu berücksichtigen. Es scheint jedoch, dass eine gemeinsame Nutzung mit diesen anderen Anwendungen technisch möglich ist, ohne dass zusätzliche Kosten für drahtlose LAN-Produkte entstehen. Daher erscheint es nicht erforderlich zu prüfen, ob Anwendungen des Verteidigungssektors vom 5-GHz-Band genommen werden sollten.

(1) ABl. C 365 E vom 19.12.2000.

(2) ABl. L 91 vom 7.4.1999.

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