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Document 92001E000861

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0861/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Durchführungsausschüsse.

    ABl. C 318E vom 13.11.2001, p. 136–137 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E0861

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0861/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Durchführungsausschüsse.

    Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0136 - 0137


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0861/01

    von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

    (22. März 2001)

    Betrifft: Durchführungsausschüsse

    Kann die Kommission eine Liste aller mit der Durchführung beauftragten Ausschüsse gemäß Artikel 202 einschließlich ihrer Zuständigkeitsbereiche (sowie des Rechtsaktes, auf den sie sich stützen), der Häufigkeit ihrer Sitzungen, der Namen ihrer gegenwärtigen Mitglieder, der Verfügbarkeit ihrer Unterlagen und Protokolle vorlegen sowie mitteilen, ob ihre Sitzungen öffentlich stattfinden?

    Antwort von Herrn Prodi im Namen der Kommission

    (24. April 2001)

    Der Herr Abgeordnete findet die meisten der von ihm gewünschten Informationen in der Liste der Ausschüsse, die die Kommission bei der Ausübung

    ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen(1). Die Häufigkeit der Sitzungen ist für jeden Ausschuss unterschiedlich und hängt davon ab, ob Durchführungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Aussagekräftige Informationen liegen hierüber nicht vor. In dem Jahresbericht, den die Kommission im Juni 2001 aufgrund des Beschlusses des Rates 1999/468/EG vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(2) unterbreiten wird, werden diesbezügliche Informationen für das Jahr 2000 allerdings zum Teil enthalten sein. Die Personen, die an den Sitzungen teilnehmen, werden von den Mitgliedstaaten manchmal für eine bestimmte Zeit und manchmal anhand der zu erörternden Vorgänge ernannt. Daher ist es nicht möglich, eine erschöpfende Teilnehmerliste zu liefern. Die Verfügbarkeit der Unterlagen der Ausschüsse ist Gegenstand des Artikels 7 des vorerwähnten Beschlusses, der in Anwendung dieses Beschlusses zwischen Parlament und Kommission getroffenen Vereinbarung und, was die Unterlagen betrifft, die in diesen beiden Dokumenten nicht aufgeführt sind, des Rahmenabkommens zwischen beiden Organen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

    (1) ABl. C 225 vom 8.8.2000.

    (2) ABl. L 184 vom 17.7.1999.

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