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Document 92001E000734

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0734/01 von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission. Mobilität von Lehrern.

ABl. C 235E vom 21.8.2001, p. 244–244 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0734

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0734/01 von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission. Mobilität von Lehrern.

Amtsblatt Nr. 235 E vom 21/08/2001 S. 0244 - 0244


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0734/01

von Roy Perry (PPE-DE) an die Kommission

(9. März 2001)

Betrifft: Mobilität von Lehrern

Der Europäische Rat von Lissabon 2000 forderte die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften das Notwendige zu tun, damit Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität der Lehrer bis 2002 getroffen und attraktive Bedingungen für hochqualifizierte Lehrer geschaffen werden. Meint die Kommission, daß dieses Ziel erreicht wird, und was kann sie zur Bekräftigung dieser Auffassung vorbringen?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(4. Mai 2001)

Was die Beseitigung von noch vorhandenen Hindernissen und die Verbesserung der Bedingungen für die länderübergreifende Mobilität von Lehrkräften angeht die dem Ziel dienen, hochqualifizierte Lehrer zu gewinnen , so weist die Kommission auf eine Reihe wichtiger politischer Initiativen hin, darunter vor allem:

- die Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität(1), der vom Europäischen Rat von Nizza im Dezember 2000 gebilligt wurde;

- die Empfehlung über die Mobilität(2), die noch während der schwedischen Präsidentschaft endgültig angenommen werden soll;

- die Bedeutung, die der Mobilität in der Sozialagenda eingeräumt wird, die vorsieht, daß die Gemeinschaftsvorschriften aktualisiert und verbessert werden, damit die Sozialrechte der Arbeitnehmer, die ihr Mobilitätsrecht nutzen, auch weiterhin gewährleistet sind;

- und schließlich die Einsetzung einer Hochrangigen Task Force für Qualifikationen und Mobilität(3), die eine solide Grundlage für weitere Entwicklungen im Bereich der Freizügigkeit legen soll.

Allgemein sehen diese Initiativen folgende Maßnahmen vor: Beseitigung noch vorhandener administrativer und rechtlicher Hindernisse, Abbau sprachlicher und kultureller Hürden, Erleichterung des Zugangs zu allen maßgeblichen Informationen über die Möglichkeiten, in einem anderen Mitgliedstaat eine Lehrtätigkeit auszuüben, Vertretungsregelungen in der Heimateinrichtung und Betreuungsmechanismen in der Aufnahmeeinrichtung, um die europäische Mobilität von Lehrkräften zu erleichtern, Einführung europäischer Ausbildungszeiten nach auf nationaler Ebene festgelegten Modalitäten, Berücksichtigung der europäischen Mobilität als ein Laufbahnelement, Wahrung der Sozialrechte bei der Ausübung des Rechts auf länderübergreifende Mobilität.

Die Kommission beabsichtigt, die Durchführung dieser Maßnahmen im Auge zu behalten, insbesondere über eine Sachverständigengruppe, die den Informations- und Erfahrungsaustausch im Hinblick auf die zweijährliche Bewertung der Fortschritte in diesem Bereich erleichtern soll und zur Abfassung des Berichts beitragen wird, den die Kommission dem Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuss der Regionen vorlegen muß.

Die Kommission wird dabei im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine koordinierende Rolle übernehmen. Wie aussagekräftig die Ergebnisse sind, wird weitgehend von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten abhängen, ihre Rechtsvorschriften und einzelstaatlichen Verfahren an die Aufforderungen anzupassen, die diese Initiativen darstellen.

(1) Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000. ABl. C 371 vom 23.12.2000.

(2) Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft KOM(1999) 708 endg.

(3) Diese Task Force wird in der Mitteilung der Kommission an den Rat Neue europäische Arbeitsmärkte offen und zugänglich für alle (KOM(2001) 116 endg.) vorgesehen.

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