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Document 92001E000663

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0663/01 von Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) an die Kommission. Europäischer Rat von Lissabon und Informationsnetze.

ABl. C 340E vom 4.12.2001, p. 63–64 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E0663

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0663/01 von Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) an die Kommission. Europäischer Rat von Lissabon und Informationsnetze.

Amtsblatt Nr. 340 E vom 04/12/2001 S. 0063 - 0064


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0663/01

von Philip Bushill-Matthews (PPE-DE) an die Kommission

(6. März 2001)

Betrifft: Europäischer Rat von Lissabon und Informationsnetze

Der Europäische Rat von Lissabon forderte den Rat im Jahr 2000 auf, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mittels verbesserter Informationsnetze, der grundlegenden Instrumente auf diesem Gebiet [Sozialschutz], zu intensivieren. Welche spezifischen Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang getroffen? Wie werden die Fortschritte überwacht?

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(23. Mai 2001)

Die in der Anfrage angesprochenen Informationsnetze dienen dem Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über Fragen des Sozialschutzes. Praktiziert wird dieser Austausch seit der Mitte der 90er Jahre, in koordinierterer und strukturierterer Form seit Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission vom 14. Juli 1999 Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes(1). Auf diese Mitteilung hin leistete der Rat im Dezember 1999 dem Vorschlag der Kommission, durch leistungsfähigere Mechanismen die Zusammenarbeit zu stärken, dadurch Folge, daß auf Interimsbasis eine Hochrangige Arbeitsgruppe Sozialschutz gebildet wurde(2). Der Ausschuß für Sozialschutz, der die Arbeitsgruppe ablöste, wurde formell eingesetzt durch den Beschluß 2000/436/EG des Rates vom 29. Juni 2000(3). Sobald die auf dem Europäischen Rat in Nizza vereinbarten Änderungen des Vertrags in Kraft treten, verfügt der Ausschuß über eine Rechtgrundlage im EU-Vertrag (neuer Artikel 144).

Zur Erarbeitung geeigneter gemeinsamer Indikatoren für den Sozialschutz und im Bewusstsein, daß auf diesem Gebiet ganz erhebliche konzeptionelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, hat der Ausschuß für Sozialschutz vor kurzem eine Untergruppe Indikatoren eingesetzt.

Die Grundorientierung für die seit März 2000 praktizierte Zusammenarbeit wurde durch das auf dem Europäischen Rat in Lissabon erteilte Mandat vorgegeben, demzufolge die Arbeiten auf zwei Schwerpunktbereiche zu konzentrieren sind: die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und die Garantie nachhaltig sicherer Renten. Der Europäische Rat von Nizza im Dezember 2000 erneuerte das Mandat zur Fortsetzung der Arbeiten in beiden Bereichen.

Bezogen auf die Renten forderte der Europäische Rat von Lissabon eine Untersuchung der langfristigen Entwicklung des Sozialschutzes mit Schwerpunkt auf der Nachhaltigkeit des Rentensystems. Die Zusammenarbeit gestaltete sich erfolgreich, und dem Europäischen Rat in Nizza wurde ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Auf der Grundlage eines vom Ausschuß für Sozialschutz ausgearbeiteten Fragebogens wurden im Februar 2001 nationale Berichte vorgelegt, in denen die Haltung der Mitgliedstaaten zur Rentenreform dargelegt sind. Sie werden die Grundlage einer Studie bilden, die auf dem Europäischen Rat in Göteborg im Juni 2001 vorzulegen ist.

Was die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung angeht, so verpflichtete der Europäische Rat in Lissabon die Mitgliedstaaten dazu, einen entscheidenden Beitrag zur Beseitigung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu leisten. Auf dem Europäischen Rat in Nizza wurden zur besseren Ausrichtung der Politik geeignete Ziele vorgegeben. Auf der Grundlage dieser Zielvorgaben werden die Mitgliedstaaten vor dem 1. Juni 2001 nationale Aktionspläne zur Bekämpfung

von Armut und sozialer Ausgrenzung für den Zweijahreszeitraum von Mitte 2001 bis Mitte 2003 vorlegen. Die entsprechenden Arbeiten in den Mitgliedstaaten sind angelaufen und werden begleitetet von nationalen Seminaren zur Einleitung des Prozesses.

(1) KOM(1999) 347 endg.

(2) Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 1999 zum Ausbau der Zusammenarbeit zur Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes - ABl. C 8 vom 12.1.2000.

(3) ABl. L 172 vom 12.7.2000.

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