EUR-Lex Достъп до правото на Европейския съюз

Обратно към началната страница на EUR-Lex

Този документ е извадка от уебсайта EUR-Lex.

Документ 92000E004133

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4133/00 von Rainer Wieland (PPE-DE) an die Kommission. Spielberechtigung eines israelischen Staatsbürgers in deutschen Handball-Ligen.

ABl. C 187E vom 3.7.2001г., стр. 143—144 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

уебсайта на Европейския парламент

92000E4133

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4133/00 von Rainer Wieland (PPE-DE) an die Kommission. Spielberechtigung eines israelischen Staatsbürgers in deutschen Handball-Ligen.

Amtsblatt Nr. 187 E vom 03/07/2001 S. 0143 - 0144


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4133/00

von Rainer Wieland (PPE-DE) an die Kommission

(16. Januar 2001)

Betrifft: Spielberechtigung eines israelischen Staatsbürgers in deutschen Handball-Ligen

Teilt die Kommission die Rechtsauffassung, daß israelische Staatsangehörige in deutschen Handball-Ligen hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten wie EU-Bürger zu behandeln sind, mit der Folge, daß ihre Spielausweise nicht gemäß Artikel 15 der Spielordnung des DHB mit dem Buchstaben A zu versehen sind?

Wenn dies nicht der Fall ist, gedenkt die Kommission

1. angesichts der vor kurzem stattgefundenen Verhandlungen mit Israel über eine Aktualisierung des Assoziierungsabkommens vom 20. November 1995

2. eingedenk der Tatsache, daß israelische Sportvereine seit Jahren an europäischen Fußball-, Handball- und ähnlichen Großveranstaltungen teilnehmen und somit fester Bestandteil eines sportlichen europäischen Binnenmarktes sind, so daß es gerechtfertigt und konsequent wäre einen einheitlichen Dienstleistungsraum hinsichtlich sportlicher Betätigungen, welcher Israel mit einschlösse, zu schaffen

darauf hinzuwirken, das erwähnte Assoziierungsabkommen dahingehend abzuändern, daß israelische Staatsangehörige hinsichtlich der Freizügigkeit gemäß Artikel 39 EGV EU-Staatsbürgern gleichgestellt werden?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(19. Februar 2001)

Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten.

Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits ist seit dem 1. Juni 2000 in Kraft. Das Abkommen enthält keinerlei Bestimmung über gleiche Behandlung israelischer Staatsangehöriger und der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats in Bezug auf Arbeitsbedingungen. Ebenso wenig sind darin Bestimmungen für den Sportbereich oder über die Teilnahme von Staatsangehörigen Israels oder der Mitgliedstaaten an Handballspielen enthalten.

Eine Änderung des erst kürzlich in Kraft getretenen Abkommens ist nicht vorgesehen.

Нагоре