EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E003106

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3106/00 von W.G. van Velzen (PPE-DE) an die Kommission. Übergangsgesetz im Elektrizitäts- und Produktionssektor in den Niederlanden.

ABl. C 136E vom 8.5.2001, p. 185–185 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E3106

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3106/00 von W.G. van Velzen (PPE-DE) an die Kommission. Übergangsgesetz im Elektrizitäts- und Produktionssektor in den Niederlanden.

Amtsblatt Nr. 136 E vom 08/05/2001 S. 0185 - 0185


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3106/00

von W.G. van Velzen (PPE-DE) an die Kommission

(26. September 2000)

Betrifft: Übergangsgesetz im Elektrizitäts- und Produktionssektor in den Niederlanden

1. Hat die EG das Übergangsgesetz im Elektrizitäts- und Produktionssektor der niederländischen Regierung zur Kenntnis genommen, insbesondere die Bestimmungen von Artikel 12(1), wodurch zu wenig Einfuhrkapazität im niederländischen Netz für andere Industriepartner übrig bleibt, die sich die Möglichkeiten zur Einfuhr von Elektrizität zunutze machen wollen, was auch zur Folge hat, dass der Wettbewerb nicht funktioniert? Falls ja, wie steht die Europäische Kommission zu Artikel 12 dieses Übergangsgesetzes?

2. Hat die niederländische Regierung dies vorher von der Europäischen Kommission anhand der Elektrizitätsrichtlinie und der Wettbewerbsbestimmungen des Vertrags von Amsterdam überprüfen lassen?

3. Kann diese Art der Behandlung des Problems der stranded costs so auch von anderen Mitgliedstaaten angewandt werden?

4. Auf welche Rechtsgrundlage (Wettbewerbsklauseln u.ä.) stützt sich die Kommission, falls sie dieses Vorgehen seitens der niederländischen Regierung bzw. gegebenenfalls anderer EU-Mitgliedstaaten billigt?

(1) Denen zufolge die bestehenden Einfuhrverträge aus der Vergangenheit Vorrang erhalten.

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(25. Oktober 2000)

Die niederländischen Behörden haben der Kommission im August 2000 im Rahmen der Würdigung bestimmter niederländischer Maßnahmen zum Ausgleich verlorener Investitionen des Elektrizitätssektors einen den Übergang betreffenden Gesetzentwurf (Voorstel Overgangswet elektriciteitsproduktiesector) übermittelt.

Artikel 12 dieses Gesetzes sieht vor, dass die Hochspannungsnetzbetreiber Übertragungskapazitäten auf internationalen Versorgungsnetzen für Industriepartner mit bestimmten langfristigen Einfuhrverträgen bereitstellen können. Die Kommission prüft diesen Punkt gegenwärtig nach dem Wettbewerbsrecht auf seine Konformität mit der Gleichbehandlungsverpflichtung, wie sie die Richtlinie 96/92/EG des Parlaments und des Rats vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt vorsieht(1). Sie konnte sich diesbezüglich noch keine endgültige Meinung bilden.

Der Kommission ist nicht bekannt, dass andere Mitgliedstaaten ähnliche Maßnahmen ergriffen haben, um Zusammenschaltungskapazitäten für bestehende Take or pay-Verträge zu reservieren. Im gegenwärtigen Stadium ihrer Würdigung wäre es verfrüht, die Rechtsgründe zu nennen, auf die sie eine etwaige Entscheidung stützen wird, da ihre Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist.

(1) ABL L 27 vom 30.1.1997.

Top