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Document 92000E002984

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2984/00 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Prozess gegen der Spionage beschuldigte jüdische Iraner.

ABl. C 136E vom 8.5.2001, p. 148–149 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E2984

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2984/00 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Prozess gegen der Spionage beschuldigte jüdische Iraner.

Amtsblatt Nr. 136 E vom 08/05/2001 S. 0148 - 0149


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2984/00

von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission

(20. September 2000)

Betrifft: Prozess gegen der Spionage beschuldigte jüdische Iraner

Wie gedenkt die Europäische Kommission im Hinblick auf das bevorstehende Urteil, das am 20. September 2000 im Berufungsverfahren der vor zwei Monaten verurteilen zehn jüdischen Iraner, die der Spionage zugunsten Israels und der Vereinigten Staaten angeklagt sind, ergehen soll, für die Einhaltung der von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Rechtsnormen und Menschenrechte zu sorgen?

In welcher Weise wird die Kommission im Einklang mit ihren vorherigen Initiativen, zu verhindern versuchen, dass das Vorgehen der iranischen Behörden von den Grundsätzen abweicht, die das Leben der zivilen Nationen regeln und dass mit der Gerechtigkeit unvereinbare Argumente die Oberhand behalten?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(12. Oktober 2000)

Die Kommission beobachtet die Menschenrechtssituation in Iran mit großer Sorge. In dem umfassenden Dialog, den die Union mit Iran führt, stehen Menschenrechtsfragen einschließlich des Prozesses in Schiras an vorderster Stelle.

In dem besonderen Fall der 13 iranischen Juden, gegen die in Schiras ein Strafverfahren wegen Spionage läuft, haben sowohl die Europäische Union als auch einzelne Mitgliedstaaten seit den Verhaftungen im April 1999 mehrere Demarchen unternommen. Bei ihren Bemühungen hat die Union stets auf die Bedeutung eines freien und fairen Prozesses hingewiesen und ihre Enttäuschung über die unzureichende Verteidigung zum Ausdruck gebracht, ebenso wie ihre Sorge darüber, dass zu dem Prozess keine Beobachter zugelassen waren. Nachdem am 1. Juli 2000 das Urteil ergangen war, forderte die Union das Berufungsgericht auf, die den Angeklagten auferlegten Strafen herabzusetzen oder sie ihnen zu erlassen. Die Entscheidung der Berufungsinstanz vom 21. September 2000, die Strafen herabzusetzen, war ein begrüßenswerter Schritt. Dennoch sind wir betroffen über den Mangel an Transparenz bei den Gerichtsverfahren und bedauern, dass die Strafen nicht drastischer herabgesetzt oder einfach ausgesetzt wurden. Die Kommission behält das Schicksal der Verurteilten im Auge und wird die Sache genauestens weiter verfolgen.

Die politische Lage in Iran ist nach wie vor undurchsichtig. Die positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit den jüngsten Parlamentswahlen und die zunehmende Wahrnehmungsfähigkeit Irans, was die Anliegen der internationalen Gemeinschaft angeht, eröffnen neue Möglichkeiten für einen konstruktiven Dialog mit der iranischen Regierung über Menschenrechtsfragen. Die Kommission wird jede Gelegenheit nutzen, um diese positive Entwicklung zu fördern.

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