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Document 92000E001774

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1774/00 von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission. Nettozahler in der Europäischen Union.

ABl. C 72E vom 6.3.2001, p. 115–115 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E1774

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1774/00 von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission. Nettozahler in der Europäischen Union.

Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0115 - 0115


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1774/00

von Wolfgang Ilgenfritz (NI) an die Kommission

(7. Juni 2000)

Betrifft: Nettozahler in der Europäischen Union

Welche Staaten sind in der Europäischen Union Nettozahler, und welche Staaten sind Nettogewinner?

Wie ermitteln sich die Beitragszahlungen der einzelnen Mitgliedstaaten an die Europäische Union?

Wie stellen sich die Ein- und Auszahlungen der Mitgliedstaaten von 1995 bis 2000 dar?

Antwort von Frau Schreyer im Namen der Kommission

(4. Juli 2000)

Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Haushaltssaldos der Mitgliedstaaten im Gemeinschaftshaushalt. Infolgedessen ist es oft schwierig, die Mitgliedstaaten formal in Gruppen von Nettoempfängern und Nettozahlern einzustufen. Besonders schwierig ist dies bei den Mitgliedstaaten, deren Saldo nahe bei Null liegt, was zur Folge hat, daß ein Mitgliedstaat bei Änderungen des zugrunde gelegten Konzepts des Haushaltssaldos vom Nettoempfänger zum Nettozahler wird. Besonders deutlich wird dies am Fall Belgiens, das sich, wenn die Verwaltungsausgaben der Gemeinschaft in die Daten einbezogen werden, als ein Nettoempfänger erweist, aber ein Nettozahler ist, wenn die Verwaltungsausgaben der Gemeinschaft ausgeklammert werden. Auf diese und andere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Definition des Haushaltssaldos wurde in dem Bericht der Kommission über das Funktionieren des Eigenmittelsystems eingegangen, der auf dem Server Europa im World Wide Web unter folgender Adresse abrufbar ist:

http://europa.eu.int/comm/dg19/en/agenda2000/ownresources/.

Der Bericht enthält auch Tabellen über die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt und die aus diesem an sie zurückfließenden Mittel sowie Schätzungen der Haushaltssalden entsprechend den verschiedenen Definitionen für den Zeitraum 1992-1997 bzw. für das Jahr 1998. Aktualisierte Schätzungen der Haushaltssalden bis 1998 sind dem statistischen Anhang zu dem Bericht der Kommissionsdienststellen vom Juni 1999 über die Verteilung der operativen EU-Ausgaben für 1998 nach Mitgliedstaaten zu entnehmen, der ebenfalls auf dem Server Europa im World Wide Web abrufbar ist unter:

http://europa.eu.int/comm/dg19/pdf/agenda2000/statdepenses98pdf.

Die Vorschriften für das Eigenmittelsystem sind in dem derzeit geltenden Eigenmittelbeschluß von 1994 festgelegt (ein neuer Eigenmittelbeschluß wird am 1. Januar 2001 in Kraft treten). Zu den Eigenmitteln der Gemeinschaft gehören die sogenannten traditionellen Eigenmittel (TEM), hauptsächlich Zölle und Agrarabschöpfungen, die von den Mitgliedstaaten erhoben und nach Einbehaltung von 10 % der erhobenen Beträge zur Deckung der Erhebungskosten an die Gemeinschaft abgeführt werden, die MwSt.-Eigenmittel, d.h. MwSt.-Einnahmen, die sich aus der Anwendung eines Abrufsatzes auf die harmonisierte MwSt.-Bemessungsgrundlage der einzelnen Mitgliedstaaten ergeben, und die BSP-Einnahme, die nach einem Satz abgerufen wird, der für den Ausgleich des Gemeinschaftshaushalts erforderlich ist. Die Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Ausarbeitung des jährlichen Gemeinschaftshaushalts festgelegt. Die jährlichen Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten sind dem Entwurf wie auch der endgültigen Fassung des Gemeinschaftshaushalts zu entnehmen.

Die letztverfügbaren Daten über die Eigenmittelbeiträge beziehen sich auf den Haushaltsplan für 2000 und den Haushaltsvorentwurf für 2001; sie sind den Haushaltsdokumenten direkt zu entnehmen. Daten über die Ausgaben der Mitgliedstaaten liegen nur bis 1998 vor; sie sind den Dokumenten zu entnehmen, die unter den vorerwähnten World Wide Web-Adressen abgerufen werden können.

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