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Document 92000E001751

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1751/00 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Verlegung einer unterirdischen Hochspannungsleitung in einem Wohngebiet.

ABl. C 72E vom 6.3.2001, p. 108–109 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E1751

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1751/00 von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission. Verlegung einer unterirdischen Hochspannungsleitung in einem Wohngebiet.

Amtsblatt Nr. 072 E vom 06/03/2001 S. 0108 - 0109


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1751/00

von Alexandros Alavanos (GUE/NGL) an die Kommission

(31. Mai 2000)

Betrifft: Verlegung einer unterirdischen Hochspannungsleitung in einem Wohngebiet

Wie die Bürger der Gemeinde Rio, die sich an den Staatsrat gewandt haben, beanstanden, ist die Verlegung der Haupthochspannungsleitung für Westgriechenland-Peloponnes in die Region Kastellokamptos entlang der Straße nach Phidias beschlossen worden, wo unterirdisch in niedriger Tiefe (1 Meter) zwei Kabel mit jeweils 175 000 Volt verlaufen sollen.

Da die Leitungen sehr nah an den Häusern eines reinen Wohngebietes verlaufen werden und deshalb große Besorgnis wegen der Gesundheit der Bewohner und künftigen Krebserkrankungen bestehen, werden an die Kommission die folgenden Fragen gerichtet:

1. Sind die erforderlichen technischen Untersuchungen und die Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden, und sind alle notwendigen Genehmigungen für die Maßnahme erteilt worden?

2. Kann sie dahingehend intervenieren, daß der Beschluß über den Verlauf der Leitung durch ein Wohngebiet überprüft wird und nach einer anderen Lösung gesucht wird, die die Gesundheit der Bewohner nicht bedroht und gleichzeitig das ökologische Gleichgewicht wahrt?

Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

(19. Juli 2000)

Die Projekte der unterirdischen Verlegung von Stromkabeln fallen nicht unter die Richtlinie 85/337/EWG des Rates in ihrer durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates(1) geänderten Fassung.

Die Kommission wird dennoch aufgrund einer kürzlich eingegangenen Beschwerde die Umweltauswirkungen des gesamten Projektes von DEI(einem öffentlichen Energieversorgungsunternehmen) zur Versorgung dieser Region mit Strom prüfen.

(1) Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 73 vom 14.3.1997.

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