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Document 92000E001234

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1234/00 von Karin Scheele (PSE) an die Kommission. Weichmacher Diethylhexyladipat in PVC.

    ABl. C 374E vom 28.12.2000, p. 211–212 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E1234

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1234/00 von Karin Scheele (PSE) an die Kommission. Weichmacher Diethylhexyladipat in PVC.

    Amtsblatt Nr. 374 E vom 28/12/2000 S. 0211 - 0212


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1234/00

    von Karin Scheele (PSE) an die Kommission

    (10. April 2000)

    Betrifft: Weichmacher Diethylhexyladipat in PVC

    Im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel ist es üblich, Lebensmittel, wie zum Beispiel portionierten Käse, in Frischhaltefolien (z.B. aus PVC)

    zu verpacken und zur Selbstbedienung anzubieten. Diese PVC-Dehnfolien enthalten u.a. den Weichmacher Diethylhexyladipat (DEHA), der im Verdacht steht, gesundheitsgefährdend zu sein. Teilweise wird dieser Weichmacher an Lebensmittel abgegeben, besonders bei fettreichen Nahrungsmitteln.

    In der Richtlinie der Kommission 89/109/EWG(1) vom 21.12.1989 (Richtlinie 95/3/EG)(2) über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmittel in Berührung zu kommen, setzt einen allgemeinen Grenzwert von 60 mg/kg fest. Eine Untersuchung der Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Salzburg/Österreich ergab allerdings, daß dieser Wert in 73 Prozent aller Fälle überschritten wird, nach Bemessung des ADI-Wertes teilweise sogar bis um das Vierfache.

    1. Hat die Kommission in letzter Zeit Studien über mögliche gesundheitliche Risiken von DEHA durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben oder ist dies in nächster Zukunft geplant? Wenn es dazu schon Studien gibt: Was waren die Ergebnisse dieser Studie(n)?

    2. Hat die Kommission bereits Überlegungen angestellt, PVC-Folien (insbesondere mit dem Weichmacher DEHA) als Verpackungsmaterial von Lebensmitteln zu verbieten?

    3. Plant die Kommission die Festsetzung eines speziellen Grenzwertes für DEHA? Wenn ja, welchen Grenzwert sieht der Vorschlag der Kommission vor?

    (1) ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 38.

    (2) ABl. L 41 vom 23.2.1995, S. 44.

    Antwort von Herrn Byrne im Namen der Kommission

    (10. Mai 2000)

    1. Der Kommission ist das Problem der Migration von Weichmachern in fettreiche Lebensmittel bekannt, und sie hat beim Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß ein Gutachten über die Toxizität von Diethylhexyladipat (DEHA) angefordert. Dieser Ausschuß ist für alle Fragen im Zusammenhang mit Materialien zuständig, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Auf seiner Sitzung vom 16. Dezember 1994 hat der Ausschuß eine zulässige tägliche Aufnahme (TDI) für diesen Stoff von 0,3 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht (mg/kg b.w.) festgelegt. Danach kann bei einer 60 kg wiegenden Person lebenslang eine tägliche nahrungsmittelbedingte Belastung von 18 mg DEHA toleriert werden. Zwei Studien wurden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei des Vereinigten Königreichs durchgeführt, um die tatsächliche Belastung des Verbrauchers unter Berücksichtigung des DEHA-Werts in der täglichen Nahrung im Vereinigten Königreich abzuschätzen. Beide Untersuchungen kamen zu dem Schluß, daß die geschätzte Belastung des Verbrauchers unter (und nach der zweiten Studie wesentlich unter) dem vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß festgelegten zulässigen Wert lag.

    2. Nein. Ein Verbot von Polyvinylchlorid (PVC)-Folien (insbesondere mit dem Weichmacher DEHA) erscheint nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerechtfertigt. Allerdings wird die Kommission die Entwicklung auf diesem Gebiet weiterhin im Auge behalten.

    3. Ja. Die Kommission plant eine neue Änderung der Richtlinie der Kommission 90/128/EWG vom 23. Februar 1990 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen(1), um die spezifische Migration von DEHA zu regulieren. Die Angabe eines künftigen spezifischen Migrationsgrenzwerts wäre derzeit noch verfrüht. So ist die Konsultation der beteiligten Kreise (Mitgliedstaaten, amtliche Prüflabors usw.) noch nicht abgeschlossen, und es werden weitere statistische Daten erwartet, die möglicherweise die Abschätzung der tatsächlichen Belastung und die Position der Kommission in dieser Frage beeinflussen können.

    (1) ABl. L 75 vom 21.3.1990.

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