Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92000E000732

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0732/00 von Francesco Turchi (UEN) an die Kommission. Objektivität der von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern verbreiteten Informationen.

ABl. C 330E vom 21.11.2000, p. 212–212 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92000E0732

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0732/00 von Francesco Turchi (UEN) an die Kommission. Objektivität der von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern verbreiteten Informationen.

Amtsblatt Nr. 330 E vom 21/11/2000 S. 0212 - 0212


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0732/00

von Francesco Turchi (UEN) an die Kommission

(6. März 2000)

Betrifft: Objektivität der von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern verbreiteten Informationen

Entsprechen die von der RAI (Italienische Rundfunk- und Fernsehgesellschaft) und hauptsächlich von der Tagesschau des ersten Programms (TG1) hinsichtlich der Tätigkeiten der politischen Parteien verbreiteten Informationen insofern den von der Europäischen Kommission nach Maßgabe der Gesetze im Bereich der Übertragung und Verbreitung von Informationen im Multimediasektor festgelegten Kriterien, als die Gleichheitsregeln nicht eingehalten und nur bestimmte politische Parteien bevorzugt werden?

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(31. März 2000)

Die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über den freien Dienstleistungsverkehr und insbesondere die Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit(1) in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997(2) gehen auf die Frage der Objektivität und Neutralität der von Fernsehsendern ausgestrahlten politischen Informationen nicht ein.

(1) ABl. L 298 vom 17.10.1989.

(2) ABl. L 202 vom 30.7.1997.

Top