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Document 92000E000197

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0197/00 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission. Verringerter MwSt.-Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen.

    ABl. C 303E vom 24.10.2000, p. 159–159 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E0197

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0197/00 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission. Verringerter MwSt.-Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen.

    Amtsblatt Nr. 303 E vom 24/10/2000 S. 0159 - 0159


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0197/00

    von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission

    (27. Januar 2000)

    Betrifft: Verringerter MwSt.-Satz für arbeitsintensive Dienstleistungen

    Im Rahmen des europäischen Versuchs, die Mehrwertsteuer auf eine Reihe von arbeitsintensiven Dienstleistungen zu verringern, wurde in den Niederlanden der MwSt.-Satz u.a. für Friseure von 17,5 % auf 6 % gesenkt.

    Aus Presseberichten, u.a. des niederländischen Friseurverbands ANKO, geht hervor, daß ein Großteil der Friseure diese MwSt.-Vergünstigung nicht an die Kunden weitergibt.

    1. Teilt die Kommission die Ansicht, daß dies dem Ziel der Richtlinie Eindämmung der Schwarzarbeit und Schaffung von Arbeitsplätzen zuwiderläuft?

    2. Ist die Kommission nicht auch der Ansicht, daß die Kriterien von Artikel 1 der Richtlinie nicht erfuellt werden, wenn die Senkung des MwSt.-Satzes keine Preissenkung zur Folge hat?

    3. Was gedenkt die Kommission diesbezüglich zu tun?

    Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

    (21. Februar 2000)

    Die Kommission wurde bisher nicht über die von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Tatbestände unterrichtet.

    Mit der Richtlinie 1999/85/EG des Rates vom 22. Oktober 1999 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Möglichkeit, auf arbeitsintensive Dienstleistungen versuchsweise einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden(1), wird in der Tat angestrebt, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei handelt es sich jedoch um einen Versuch, mit dem nachgewiesen werden soll, daß eine Senkung der MwSt wirklich zu diesem Ziel beiträgt.

    Es ist Sache der einzelstaatlichen Behörden, die erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame Durchführung dieses Versuchs zu ergreifen.

    Die Ergebnisse dieses Versuchs sind anschließend von den Mitgliedstaaten zu bewerten und der Kommission mitzuteilen, die dann ihrerseits prüfen wird, ob es erforderlich ist, eventuelle Folgemaßnahmen zu erlassen.

    (1) ABl. L 277 vom 28.10.1999.

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