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Document 92000E000135

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0135/00 von Gerhard Hager (NI) an den Rat. Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie.

    ABl. C 280E vom 3.10.2000, p. 182–182 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92000E0135

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0135/00 von Gerhard Hager (NI) an den Rat. Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie.

    Amtsblatt Nr. 280 E vom 03/10/2000 S. 0182 - 0182


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0135/00

    von Gerhard Hager (NI) an den Rat

    (31. Januar 2000)

    Betrifft: Fortschritte bei der Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie

    Auf dem Gipfel von Tampere wurde vom Europäischen Rat der Beschluß gefaßt, eine Europäische Polizeiakademie einzurichten. Diese soll als ein Netz der bestehenden nationalen Ausbildungseinrichtungen konzipiert sein.

    1. Wie weit sind die konkreten Pläne zur Einrichtung dieser Europäischen Polizeiakademie gediehen?

    2. In welchem zeitlichen Rahmen wird der Aufbau der Akademie vorangetrieben, und wann soll diese ihre Tätigkeit aufnehmen?

    3. Wie wird der Tätigkeitsbereich dieser Akademie in conreto aussehen, und welche Aufgaben soll sie über eine Koordinierung der nationalen Ausbildungssysteme hinaus übernehmen?

    4. Wie groß wird der diesbezügliche personelle Aufwand nach Auffassung des Rats sein?

    5. Welcher finanzielle Aufwand wird damit nach Auffassung des Rats verbunden sein?

    Antwort

    (28. März 2000)

    Am 14. Dezember 1999 beschloß der Ausschuß, nach Artikel 36 EUV eine erste Studie über das künftige Netzwerk der Europäischen Polizeiakademien durchführen zu lassen. Diese Studie wird zur Zeit vom Generalsekretariat des Rates der EU durchgeführt. Sie wird am 28./29. Februar in dem genannten Ausschuß erörtert werden.

    Nach der Diskussion der ersten Studie wird geklärt werden müssen, wie die Konzeption des Netzwerks, die von den Mitgliedstaaten allgemein unterstützt wird, im Detail umgesetzt werden kann. Der finnische Vorsitz hat den 1. Januar 2001 als Zieldatum für die Tätigkeitsaufnahme des Netzwerks genannt.

    Eine genaue Beschreibung des Tätigkeitsbereichs wird erst später erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist vorstellbar, daß der Aufgabenbereich des Netzwerks über den derzeitigen Aufgabenbereich der Vereinigung der Europäischen Polizeiakademien (AEPC) hinausgeht.

    Genaue Angaben über den Personalbedarf des Netzwerks werden erst mit Vorliegen der ersten bzw. zweiten Studie möglich sein.

    Genaue Angaben über den finanziellen Bedarf des Netzwerks werden erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

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